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Baumann Isidor · Ständerat · 2018-11-27

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Wir haben vom Kommissionssprecher jetzt die Überlegungen der Mehrheit gehört. Wir hörten [PAGE 827] mehrmals das Wort "Grundversorgung". Ich möchte einfach zu Beginn darauf hinweisen, dass es in Artikel 11c nicht um die Grundversorgung geht, sondern um den technologieneutralen Zugang zum Teilnehmeranschluss. Das ist eine wichtige Botschaft, umso mehr, als natürlich sonst der Grundversorgung aus meiner Sicht ein hoher Stellenwert zukommt. Aber hier geht es nicht um diese.

Der Bundesrat schlägt in Artikel 11c vor, den Grundsatz der Technologieneutralität auf Gesetzesstufe zu verankern und bei festgestellten Wettbewerbsdefiziten im Markt für Breitbandanschlüsse weiter gehende Regulierungsmassnahmen zu erlassen. Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen. Wir sind der Ansicht, dass eine technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb und damit auch die Innovation auf dem Fernmeldemarkt fördern wird. Kann der Bundesrat eingreifen? Mit diesem Artikel kann er eingreifen, er muss aber nicht eingreifen. Artikel 11c muss nur angewendet werden, wenn der Markt behindert wird. Für eine Marktverhinderung spricht sich wohl niemand in diesem Saal aus.

Heute gibt es aber eine Vielzahl von Anbieterinnen, die abgesehen von der letzten Meile aufgrund eines Restmonopols der Swisscom preislich benachteiligt sind. Jetzt könnte man sagen: Die Swisscom hat investiert, und die anderen wollen profitieren. Dagegen sorgt aber Artikel 11c Absatz 2 vor, indem die zusätzlichen Nutzer die Zugangsgewährung zu fairen Preisen erhalten, das heisst, sie müssen sich an den Kosten beteiligen und auch die Kosten abgelten, die der Erstinvestor getätigt hat. Damit ist auch das im Nationalrat vorgebrachte Argument, bei einer Öffnung würde nicht mehr investiert, entkräftet, denn durch die Abgeltungsverpflichtung werden getätigte Investitionen mitfinanziert, das heisst, sie werden entschädigt. Somit erhält der ehemalige Investor Liquidität, und neue Investitionen können getätigt werden. Es ist für uns von der Minderheit wichtig zu sagen, dass wir die Abgeltung als zwingend erachten.

Was tun Sie besonders Gutes, wenn Sie der Minderheit zustimmen? Sie verhindern, dass die Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten die Zeche bezahlen, wenn wir gewisse Monopole weiterhin schützen wollen. Sie helfen auch, dass es schneller möglich wird, in allen Regionen gleiche Leistungen zu Marktpreisen zu erhalten. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass aufgrund der heutigen Situation verschiedene Fälle bei der Weko hängig sind. Wenn die Weko hängige Fälle hat, ist das zu werten und zeigt doch, dass der Markt und die Konsumenten etwas anderes wollen - oder anders gesagt: Daraus kann man auch ableiten, dass etwas nicht ganz stimmt.

Nehmen wir als Gesetzgeber doch heute das Heft in die Hand, und stimmen wir Artikel 11c zu. Dazu brauchen wir die Weko nicht, denn wir machen die Politik. Wenn wir es beim Kartellgesetz als überfällig betrachten, Korrekturen vorzunehmen, wenn wir etwas gegen die weitverbreiteten Ansichten über Marktbeherrschung unternehmen und hierfür den Tatbeweis erbringen wollen, können wir heute mit der Annahme von Artikel 11c klar markieren, dass es uns ernst damit ist, Marktbeherrschungen zu unterbinden und Kartellsituationen aufzuheben. Heute geht es nicht um Nivea, heute geht es nicht um Coca-Cola, heute geht es nicht um BMW, auf die niemand zwingend angewiesen ist. Heute geht es um die Anschlüsse, wie sie Artikel 11c begründet, heute geht es um Dienstleistungen, die für Anbieterinnen und Nutzer möglichst uneingeschränkt und mit gleichen Leistungen und Preisen zugänglich gemacht werden sollen.

Mit der Zustimmung zu Artikel 11c gemäss Bundesrat unterstützen Sie nicht etwa die Minderheit, sondern einen Grossteil der Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten. Sie lehnen mit der Zustimmung zu Artikel 11c auch Artikel 3a ab, der mit viel administrativem Aufwand das Problem auf übermorgen verschieben will. Stimmen Sie der Minderheit zu, auch unter dem Motto "Verschiebe nicht auf morgen, was du heute kannst besorgen".