Hösli Werner · Ständerat · 2018-11-27
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-27
Wortprotokoll
Wir haben es allein schon wegen der vielen Zuschriften festgestellt: Dieser Artikel der FMG-Revision hat am meisten Brisanz. Die Zuschriften zeigen mir aber auch: Die softe Kann-Formulierung im bundesrätlichen Entwurf ist wohl ein sogenanntes "Buebetrickli"; ich hoffe, damit niemanden zu diskriminieren - Frauen können ebenso trickreich sein. Würde es nämlich nur um eine Kann-Formulierung gehen, wie das der Bundesrat bei diesem Artikel 11c sagt und wovon er ausgeht, könnte ebenso gut der Lösung des Nationalrates gefolgt werden. Denn der vom Nationalrat neu eingebaute Artikel 3a für einen dreijährlichen Evaluationsbericht nimmt die Frage der flächendeckenden schweizweiten Grundversorgung betreffend Qualität, Preis und Netzwettbewerb auf; dies ergänzend zur Streichung von Artikel 11c im Bundesratsentwurf.
Der Schlusssatz in diesem neuen Artikel 3a lautet denn auch: "Gegebenenfalls stellt er der Bundesversammlung Anträge zur Förderung des wirksamen Wettbewerbs." Ergo gibt es nicht den geringsten Grund, die vom Nationalrat vorgeschlagene Lösung als nicht zukunftsorientiert abzuqualifizieren. Im Gegenteil, sie bietet, indem sie einen gewissen Druck erzeugt, Gewähr für weiterhin flächendeckende Investitionen bis in die Land- und Bergregionen. Zudem ist durch die Comcom eine angemessene Preisregulierung sichergestellt, und sonst kommt dann eben Artikel 3a zum Zug.
Für die Land- und Bergregionen ist nicht der theoretisch günstige Zugang zu Hochbreitbandnetzen entscheidend, weil die grosse Gefahr besteht, dass vor lauter "Günstiger Zugang für alle!" dann gar nicht gebaut wird. Irgendjemand muss irgendwann einmal recht viel Geld in die Hand nehmen, ohne dass grosser Nutzerandrang besteht. Es ist schwer zu glauben, dass das jemand macht, wenn bekannt ist, dass nach der Investition die Infrastruktur indirekt plötzlich auch der Konkurrenz gehört.
Nur weil das Bakom, das die Gesetzesvorlage ausgearbeitet hat, in einem Zusatzbericht zum Schluss kommt, es könne auch bei veränderter Zugangsregulierung weiterhin grosse Investitionen in Hochbreitbandnetze geben, ist das für die Land- und Bergregionen noch lange nicht Fakt. Wir brauchen tatsächlich realisierte und nicht nur in Erwägung gezogene Infrastrukturen; wir brauchen auch in Zukunft effektiv verwirklichte und nicht nur angedachte hohe Investitionen.
Die jetzt gültige Gesetzgebung hat in dieser Frage die Praxistauglichkeit unter Beweis gestellt. Es zeigt sich im Vergleich mit anderen Ländern, welche da meinen, gänzlich über den Wettbewerb steuern zu können, dass wir da weit voraus liegen. Zudem gibt es genug Beispiele, wo der freie Wettbewerb die Grundversorgung in den peripheren Gebieten nicht gewährleisten würde. Da müssen wir nicht einmal über die Landesgrenzen hinausschauen - nur, dort ist es noch viel frappanter.
Die Swisscom leistet seit Jahren sehr gute Arbeit zu einem annehmbaren Preis. Es mag sein, dass er in unseren Landesgegenden etwas höher ist als in urbanen Gebieten. Das ist aufgrund der Ausgangslage bis zu einem gewissen Punkt auch akzeptabel. Wir haben ja auch nicht alle die gleichen Wasser- und Abwassergebühren, weil eben die Voraussetzungen zum Teil völlig unterschiedlich sind.
Folgen Sie dem Nationalrat mit der Streichung von Artikel 11c und der Aufnahme von Artikel 3a. Sichern Sie damit schweizweit eine stabile und qualitativ hochstehende Grundversorgung bis in die Land- und Bergregionen, so wie das mit dem geltenden Gesetz bis jetzt auch gewährleistet wurde.