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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2018-11-27

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich bin Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbandes Schweiz.

Ich bitte Sie, bei Artikel 35a der Kommission zu folgen und beim geltenden Recht zu bleiben. Die geplanten Änderungen in Artikel 35a Absatz 1 stellen nämlich eine 180-Grad-Wende zur gegenwärtigen Gesetzeslage dar. Bis anhin mussten Eigentümer weitere Anschlüsse dulden, sofern Mieter oder Pächter diese verlangten und auch die Kosten dafür übernahmen. Neu soll dieses Recht den Fernmeldedienstanbieterinnen zustehen. Zudem haben die Liegenschaftseigentümer den Anbieterinnen die erforderlichen Rechte für die Errichtung, für den Bestand, für den Betrieb und für den Unterhalt der Hausinstallationen unentgeltlich zu gewähren. Dies stellt eine klare Verschlechterung der Position und Rechte der Liegenschaftseigentümer dar.

Daher bitte ich Sie, beim geltenden Recht zu bleiben und hier die Kommission zu unterstützen.

Unter Fernmeldedienst versteht der Gesetzgeber die fernmeldetechnische Übertragung von Informationen für Dritte. Darunter fallen prinzipiell alle Dienste, die sich zum Senden und Übertragen von Informationen über Leitungen und/oder Funk eignen. Es ist zu befürchten, dass sich die Duldungspflicht der Eigentümer schleichend, Schritt für Schritt auf weitere Dienste ausdehnen könnte. Der Zugang bis zum Endkunden ist bereits unter dem heutigen FMG sichergestellt. Es besteht deshalb in diesem Bereich aus meiner Sicht keine Notwendigkeit zum gesetzgeberischen Eingriff respektive zur gesetzlichen Regulierung.

Ich äussere mich auch gleich noch zu Artikel 35b, da wir ja eine gemeinsame Debatte führen. Hier haben Sie gesehen, dass die Kommission, wie es der Berichterstatter wahrscheinlich noch sagen wird, eine Differenz geschaffen hat. Hier geht es vor allem darum, diese ganze Problematik bei Artikel 35b noch einmal vertieft zu prüfen und noch einmal anzuschauen. Ich sage einmal, dass hier noch nicht die richtige Lösung gefunden wurde. Die Kommission hat in diesem Sinne in Absatz 4 eine Formulierung aufgenommen, um es zu ermöglichen, dass wir diese Bestimmungen noch einmal vertieft diskutieren. So kann der Nationalrat als Erstrat mit dieser Differenz die Problematik noch einmal anschauen.

Ich bitte Sie, hier der Kommission zu folgen.