Eder Joachim · Ständerat · 2018-11-27
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen zu meinem Einzelantrag.
1. Wir behandelten in der SGK verschiedene Vorstösse, die sich mit den Vermittlerprovisionen bei den Krankenversicherungen beschäftigen. Dabei war auch immer wieder der von der Bundesrätin in ihrem einleitenden Votum genannte Telefonterror, unter anderem von im Ausland angesiedelten Callcentern, ein Thema. Wir werden diese Thematik am 13. Dezember, also am zweitletzten Sessionstag, behandeln. Unsere Kollegin Pascale Bruderer Wyss, die selber auch einen Vorstoss eingereicht hat, wird dann über die intensive Kommissionsarbeit und unsere Anträge Bericht erstatten.
2. Mein Einzelantrag ist identisch mit der parlamentarischen Initiative Nantermod 16.490, "Telefonterror. Bestrafung der Profiteure". Die KVF-NR hat ihr im Februar 2018 mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung überaus deutlich Folge gegeben. Die KVF-SR lehnte diesen Vorstoss im Oktober 2018 mit der Begründung ab, dass - ich zitiere aus der Medienmitteilung - "die Anliegen dieser Initiative direkt in die Revision des FMG aufgenommen werden können". Bei der Kommissionsberatung kam dies allerdings nicht zur Sprache. Ich bitte Sie deshalb, hier und heute einen Entscheid in dieser Sache zu fällen. Denn unerwünschte Werbeanrufe sind für die Schweizer Bevölkerung ein grosses Ärgernis. Laut einer Schätzung von Swisscom gibt es monatlich mehrere Millionen solcher aufdringlicher Telefonanrufe.
Damit komme ich zur Begründung, warum mir die beantragte Ergänzung notwendig erscheint. Das Hauptproblem bei den unerwünschten Werbeanrufen ist nicht die bestehende gesetzliche Regelung, sondern der Umstand, dass die Nichtbeachtung des Sterneintrags und somit ein Vorstoss gegen Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe u des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Regel keine Konsequenzen hat. Vor allem im Ausland tätige Callcenter können vom zuständigen Seco kaum je belangt werden. Dies hat verschiedene Gründe. Erstens ist es oft schwierig, den Anrufer überhaupt zu identifizieren, da dieser eine beliebige und somit auch falsche Telefonnummer auf dem Display des Angerufenen anzeigen lassen kann. Man nennt dies Spoofing. Wenn zweitens die Identifizierung gelingt, kann das Seco nicht direkt aktiv werden, sondern muss mittels Rechtshilfegesuchen an andere Staaten operieren, was die Angelegenheit verkompliziert und verzögert.
Viele Callcenter operieren zwar vom Ausland aus, haben aber einen Auftraggeber oder Profiteur in der Schweiz. Nur wenn dieser auch - davon bin ich voll überzeugt - mit einer Strafe rechnen muss, wird dieses Treiben ein Ende finden. Dass eine solche Regelung durchaus praktikabel ist, zeigt die Selbstverpflichtung einiger Krankenkassen. In dieser heisst es unter anderem: "Die Krankenversicherer stellen vertraglich sicher, dass alle für sie tätigen Vermittler im Akquise-Prozess auf telefonische Kalt-Akquise verzichten."
Solche Selbstverpflichtungen sind zwar gut, genügen aber nicht. Das Problem ist, dass einerseits nicht alle Krankenkassen mitmachen und dass andererseits auch andere Branchen illegale Werbeanrufe tätigen und weiterwirken können wie bisher, sehr zum Ärger vieler Konsumentinnen und Konsumenten. Deshalb braucht es eine generelle Regelung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, damit die telefonische Belästigung der Bevölkerung in der Schweiz endlich ein Ende findet und damit diejenigen Unternehmen - das scheint mir auch sehr wichtig -, die sich an den Sterneintrag und an die gesetzlichen Vorschriften halten, nicht mehr benachteiligt sind.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meinen Antrag unterstützen. Es ist sinnvoll, und da bin ich gleicher Meinung wie vorhin Herr Luginbühl, wenn wir hier eine Differenz zum Nationalrat schaffen. Dieser kann dann die ganze Sache, sofern ihm dies nötig erscheint, unter Beizug des zuständigen Departementes nochmals vertieft prüfen.