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Hess Hans · Ständerat · 2002-06-04

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Den Kantonen obliegt insbesondere das Ergreifen von Massnahmen im Falle von Katastrophen und Notlagen. Die Kantone regeln die Organisation, die Bereitschaft und den Einsatz von Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz mit Ausnahme der technischen Betriebe. Sie gewährleisten auch die zeit- und lagegerechte Führung und die Bereitschaft der Schutzinfrastruktur. Zudem sind sie für den Vollzug der vom Bund erlassenen Vorschriften im Bereich des Zivilschutzes [PAGE 291] verantwortlich. Sie können Aufgaben, welche in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, auch entsprechend den Gemeinden übertragen.

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