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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-04

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich hatte schon in der Kommission beim Eintreten die Frage aufgeworfen, wer grundsätzlich zivilschutzdienstpflichtig sein soll: Sollen dies nur die Männer mit Schweizer Bürgerrecht sein, wie es die Vorlage vorsieht, oder allenfalls auch in der Schweiz niedergelassene Ausländer, sofern dies besondere Umstände erforderlich machen? Dieser Frage könnte dereinst noch einmal recht grosse Bedeutung zukommen, wohl noch nicht heute, wo die erforderlichen Bestände des Zivilschutzes meist problemlos durch Schweizer Männer besetzt werden können. Aber vielleicht wird dies in einigen Jahren und in gewissen Kantonen der Fall sein, wenn sich Bestandeslücken abzuzeichnen beginnen, nicht zuletzt im Bereich von Spezialisten.

[PAGE 289] Ich habe deshalb bei Artikel 11 einen Minderheitsantrag gestellt, wo dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt werden soll, allenfalls auch einmal ausländische Männer mit Niederlassungsbewilligung in die Schutzpflicht einzubeziehen. Ich werde diesen Antrag in der Detailberatung dann näher begründen. Beim Eintreten möchte ich lediglich auf diese zentrale, wichtige bürgerrechtliche Problematik hingewiesen haben. Ich gehe sonst grundsätzlich mit meinen Vorrednern einig, die sich bereits zum Leitbild zu Wort gemeldet haben, dass es sich hier um eine taugliche und griffige Vorlage zum Schutz unserer Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen handelt. Aber soll dieser Schutz wirklich nur von Schweizer Männern obligatorisch erbracht werden müssen und Ausländern bloss freiwillig offen stehen? Diese Frage scheint mir doch von so grosser Tragweite zu sein, dass ich sie schon beim Eintreten aufgreife und zu Protokoll geben möchte.