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Müller Philipp · Ständerat · 2018-11-29

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-29

Wortprotokoll

Ich begründe die Minderheit, die Sie in der Fahne zum Bundesbeschluss 1 betreffend Rahmenkredit Kohäsion finden, und die gleichlautende Minderheit zum [PAGE 868] Bundesbeschluss 2, der den Rahmenkredit Migration enthält und ebenfalls in der Fahne zu finden ist. Am Schluss werde ich noch kurz eine Bemerkung zum Antrag Noser, den Sie verteilt erhalten haben, machen.

Der vorliegende Minderheitsantrag ist aus einem Antrag zu diesem Geschäft entstanden, der am 12. Oktober 2018 in der SPK-SR, also in der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates, mit 6 zu 4 Stimmen unterstützt worden ist und gleichlautend am 19. Oktober in der Finanzkommission Ihres Rates mit 7 zu 5 Stimmen eine Mehrheit fand. Die Anträge wurden jeweils im Rahmen des Mitberichtsverfahrens zuhanden der Aussenpolitischen Kommission eingereicht.

Die Beschlüsse der SPK und der Finanzkommission weichen aber von der Minderheit, über die wir jetzt zu beschliessen haben und die Sie in der Fahne finden, etwas ab. In beiden Kommissionen, die ich erwähnt habe, wurde ein Antrag unterstützt, der eine Sistierung der Zahlung verlangte, bis die EU eine unbefristete - ich betone: unbefristete - Anerkennung der hiesigen Börsen gewährt und sichtliche Fortschritte in den bilateralen Beziehungen gemacht werden. Genau diese Frage hat der Bundesrat in der Vernehmlassung aufgeworfen. Im Vernehmlassungsbericht steht: "Verschiedene Teilnehmende bestanden insbesondere darauf, dass dem Entscheid über einen zweiten Schweizer Beitrag eine positive Beurteilung der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU vorausgehen soll. Einige Stellungnahmen beziehen sich dabei ausdrücklich auch auf die unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz als Voraussetzung für einen zweiten Schweizer Beitrag."

Die starke Minderheit unterlag bekanntlich "nur" wegen des Stichentscheides des Präsidenten. Diese Minderheit hat sich anlässlich der Kommissionssitzung gefragt, ob eine vorbehaltlose Zahlung wirklich angebracht sei. Natürlich kann der Zweitrat, also der Nationalrat, im März die Lage neu beurteilen und allenfalls dann die Reissleine ziehen. Aber es kann nach Ansicht der Minderheit nicht sein, dass der Ständerat dazu keine Meinung hat und die entsprechende Beurteilung einfach alleine dem Zweitrat überlässt.

Die Befristung der Börsenäquivalenz vom Dezember 2017 ist im Licht der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen zu sehen. Daher ist es nun wirklich an der Zeit, dass wir uns Gedanken machen, ob wir uns auf artfremdem Gebiet - eigentlich im WTO-Bereich - von der EU gängeln lassen wollen. Eine vorbehaltlose Zahlung soll freiwillig erfolgen, wie es so schön heisst.

Nach allen Diskussionen bin ich überzeugt, dass der Weg gemäss dieser Minderheit der richtige ist. Wir sagen damit, dass wir im Grundsatz bereit sind, den Zugangspreis zum europäischen Binnenmarkt zu bezahlen. Wir müssen inskünftig wahrscheinlich mit steigenden Preisen für diesen Zugang rechnen; dies sowohl politisch, Stichwort institutionelles Rahmenabkommen, als auch monetär, Stichwort Kohäsionsmilliarde.

Es geht darum, dass wir diesen Zugang mit 130 Millionen Franken pro Jahr finanzieren sollen. Das entspricht 1,1 Promille der Exporte in die EU - nicht der Handelsbilanz -, die wir für diesen Marktzugang zu bezahlen haben.

In diesem Sinne bin ich der Meinung, dass der Minderheitsantrag die bessere Lösung ist, als einfach zu sistieren. Denn wir sagen so nicht einfach "Nein", sondern im Prinzip "Ja, aber": Wir werden nur Verpflichtungen eingehen, wenn sich Verbesserungen im Verhältnis zur EU abzeichnen und die EU keine diskriminierenden Massnahmen erlässt. So steht es im Minderheitsantrag. Die Fokussierung auf die Börsenäquivalenz könnte hingegen einerseits schlafende Hunde wecken, andererseits würden wir damit gleich handeln wie die Europäische Kommission, die eine Verbindung herstellt, die es eigentlich gar nicht geben darf. Darum spricht die Minderheit, gemäss Fahne, von "diskriminierenden Massnahmen". Dabei könnte es z. B. auch um die technischen Handelshemmnisse gehen, bei denen wir bereits einmal eine Diskriminierung erlebt haben.

Die Minderheit hat nun also sinngemäss die Anträge der SPK und der Finanzkommission aufgenommen - aber eben nur sinngemäss. Allerdings haben wir den Bogen etwas weiter gespannt. Wir wollen keine Sistierung, sondern haben Voraussetzungen für die Zahlung formuliert, und zwar Voraussetzungen, die über die reine, unbefristete Anerkennung unserer Börsenäquivalenz hinausgehen. Wir wollen stattdessen, dass erst Verpflichtungen eingegangen werden, wenn die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz mehr erlässt. Wir wissen heute nämlich nicht, welche anderen Massnahmen der EU noch einfallen.

Mit dieser offenen Formulierung will die Minderheit auch vermeiden, dass wir uns zu sehr auf das konkrete Beispiel der Börsenäquivalenz fokussieren, was wir schon negativ erlebt haben. Gleichzeitig ist die Verweigerung der unbeschränkten Börsenäquivalenz aber unter den diskriminierenden Massnahmen gemäss der Minderheit ebenfalls erfasst.

In diesem Sinne sind die Beschlüsse der SPK und der Finanzkommission zumindest inhaltlich als erfüllt zu betrachten. Das heisst, wir haben also diese Mitberichte in unsere Überlegungen einfliessen lassen. Wir sagen sozusagen "Ja, aber". Ich bitte Sie daher, die Minderheit im Grundsatz zu unterstützen.

Nun erlaube ich mir noch eine Bemerkung zum Einzelantrag Noser. Dieser lag in der Kommission nicht vor. Ich habe aber mit allen Personen, die Sie auf der Fahne in der Minderheit finden, gesprochen. Daher kann ich jetzt alles, was ich sage, auch für diese Minderheit in globo sagen. Die Mitglieder dieser Minderheit sind sich einig, dass der Einzelantrag Noser die bessere Formulierung darstellt. Die Nichtdiskriminierung ist drin, wie wir sie auch in der Formulierung der Minderheit auf der Fahne haben. Die Formulierung der Minderheit auf der Fahne, wonach sich "klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union abzeichnen" müssen, ist jedoch im Antrag Noser weggelassen worden. Die Minderheit ist zur Überzeugung gelangt, dass jene Formulierung der Minderheit eine vage und kaum feststellbare Voraussetzung ist. Daher kann man darauf verzichten.

In Absprache, wie ich erwähnt habe, mit den anderen Mitgliedern der Minderheit ziehe ich daher den Minderheitsantrag gemäss Fahne zurück, und das zugunsten des Antrages Noser.