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Germann Hannes · Ständerat · 2018-11-29

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-29

Wortprotokoll

Ich habe zwei Vorbemerkungen. Die erste betrifft die Umstellung der Traktandenliste, über die ich doch ziemlich überrascht und auch etwas erbost war. Im Sinne der Sache aber kann ich damit leben. Es wäre schön gewesen, wenn die Umstellung nach Absprache mit dem Motionär erfolgt wäre. Denn sehen Sie, eigentlich ist es ja Geschichtsklitterung: Die Motion ist in der Herbstsession eingereicht worden, die Kommissionen haben sich eigentlich erst nachher damit befasst, zwischen der Herbst- und der Wintersession, unmittelbar im Vorfeld des drohenden Unterzeichnungsdatums vom 11. oder 12. Dezember. Nun, das ist egal, Sie können befinden, wie Sie wollen. Die anderen Vorstösse werde ich auch unterstützen, aber die braucht es möglicherweise gar nicht, mit Ausnahme des Postulates zum Soft Law. Aber wenn Sie jetzt zustimmen, den Pakt so, wie er vorliegt, nicht zu unterzeichnen, dann steht es ja dem Bundesrat sowieso frei, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Anlauf zu nehmen.

Zweitens: Diesen Vorstössen kann ich trotz allem auch zustimmen. Ich werde das auch so tun.

Wie bin ich auf den Pakt überhaupt aufmerksam geworden? Aufgeschreckt wurde ich durch Medienberichte; es war eine kurze Notiz in den Medien, sie betraf nur jenen Teil des Paktes, der eigentlich auch die Medien betrifft. Da steht nun, und das habe ich auch einem Medium entnommen, es gehe so weit, dass Journalisten, Schulkinder und überhaupt alle Menschen über den positiven Beitrag der Migration aufgeklärt werden sollten, während die Medien für - in Klammern: beliebig interpretierbare - Vergehen wie die Förderung von Intoleranz mit staatlichem Geldentzug zu bestrafen wären. Es heisst dann weiter in der - ich verrate die Quelle - "NZZ": "Wer die Welt mit solchen Verpflichtungen verbessern will, beglückt vor allem jene Politaktivisten, die gestützt auf Uno-Soft-Law gerne nach Antidiskriminierungsgesetzen und einem weiteren Ausbau des Fürsorgestaates rufen."

Ich habe gestern bereits die Bundesverfassung hervorgeholt, als wir über eine Ausweitung der Diskriminierungsstrafnorm diskutiert haben - das ist ja jetzt nicht mehr eine Rassismusstrafnorm, denn man hat sie erweitert, mindestens in unserem Rat. Immerhin besagt unsere Bundesverfassung, im Kapitel über die Grundrechte, in Artikel 16 Absatz 1: "Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet", und in Absatz 2: "Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten." Absatz 3 brauche ich nicht zu erwähnen. Artikel 17 beinhaltet die Medienfreiheit, und dort steht in Absatz 1: "Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet." Absatz 2 lautet: "Zensur ist verboten", und Absatz 3: "Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet." Das ist ein hohes Gut!

Wir haben mit der Aussenpolitischen Kommission in der Türkei vor Ort genau jene Zeit erlebt, in der alles immer mehr eingeschränkt wurde, namentlich die Medienfreiheit, und das ist immer der Anfang des Übergangs vom Rechtsstaat zum Unrechtsstaat. Überall spielt es sich gleich ab: Medienzensur und Maulkörbe, die den Leuten verpasst werden. Einen solchen, ziemlich ausführlichen Passus enthält auch der Migrationspakt. Dann habe ich gedacht: "Nein, das kann nicht sein, dass der Bundesrat so etwas unterzeichnen will!"

Ich habe dann die Sache gelesen, damals noch auf Englisch, denn es lag noch keine deutsche Fassung vor; jetzt haben wir es etwas einfacher. Dieser Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration ist der besagte Entwurf, über den wir heute diskutieren. Unter "safe, orderly and regular migration" verstehe ich Folgendes: Man stellt als Migrant einen ordentlichen Antrag respektive ein Gesuch auf ein Aufenthalts- oder Niederlassungsrecht im gewünschten Staat, und über dieses befinden die Behörden dieses Staates im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsordnung. Ein positiver Entscheid ist automatisch mit dem Erhalt gewisser Rechte verbunden. Auf der anderen Seite übernimmt der Migrant damit - so sollte man jedenfalls meinen - auch bestimmte Pflichten.

Doch in diesem Global Compact for Migration sind Rechte und Pflichten ziemlich einseitig verteilt, denn von Pflichten ist kaum die Rede, dafür aber umso mehr von einseitigen Auflagen an die Adresse der von den Migranten bevorzugten Zielländer - und natürlich werden darin auch ganz erhebliche Ansprüche stipuliert. Der Uno-Migrationspakt erweckt den Eindruck, eine Mehrheit von künftig wohl profitierenden Uno-Mitgliedstaaten hätte einer zahlenden Minderheit ein Wunschkonzert aufs Auge gedrückt - oder wie anders würden Sie die folgenden Verpflichtungen für die klassischen Einwanderungsstaaten wie die Schweiz, Österreich, generell alle europäischen Staaten oder auch die USA deuten?

Es gibt eine praktische Gleichstellung von Migranten mit Flüchtlingen; mein Vorredner, der Berichterstatter der SPK, hat darauf verwiesen. Illegale Aufenthalte sollen legalisiert werden. Es gibt einen praktisch uneingeschränkten Familiennachzug. Hier heisst es dazu, dass dieser durch Überprüfung und Neufassung geltender Vorschriften erleichtert werden soll, und zwar für Migranten aller Qualifikationsniveaus. Somit könnte das heute geltende Kriterium, dass Sozialhilfeabhängigkeit ein Hinderungsgrund ist, wegfallen. Dazu kommen dann auch noch Ansprüche an das Gesundheitswesen. Es hat nicht nur Leistungen zu erbringen, sondern die Leistungserbringer sind auch noch in kultureller Sensibilität zu schulen. Das ist ja alles gut und recht. Sie sehen aber, wie weit dieser Pakt geht.

Mit dem Ziel, die Welt in eine globale Migrationsgesellschaft zu verwandeln, wird die weltweite Niederlassungsfreiheit zum Menschenrecht erklärt, nicht explizit, aber zumindest implizit, auch wenn eingangs genau das Gegenteil betont wird. Die Ausschaffungshaft wird eingeschränkt. Das steht in direktem Widerspruch zum Schweizer Recht. Ich glaube, das ist auch durch den Bundesrat erkannt worden. Ich frage Sie: Will der Bundesrat, will die Schweiz das? Will das Schweizervolk so etwas?

Die folgenden Aspekte zeigen weitere Gründe auf, warum man diesen Migrationspakt hinterfragen sollte. Wir haben nämlich dafür zu sorgen, dass für die Migranten eine hindernisfreie Geldüberweisung in die Ursprungsländer gewährleistet wird. Stellen Sie sich das mal vor! Der Staat muss dann den Leuten, die hierherkommen, helfen, ein Konto in ihrem Herkunftsland einzurichten. Entweder sind die Leute bei uns, dann sollen sie auch die Konten hier haben, oder sie sind im Staat, dem sie sich verpflichtet fühlen, in dem sie sich heimisch fühlen. Sie können aus dieser Forderung schliessen, was Sie wollen. Das steht da wörtlich so.

Für die Kontroll- und Überwachungsfunktion sind nichtstaatliche Organisationen vorgesehen, Herr Bundesrat. Ich musste diese Passage wirklich mehrmals lesen. Sie würden mit Ihrer Unterschrift der Uno den Auftrag geben, dass sie NGO installiert, also nichtstaatliche Organisationen, die das hoheitliche Wirken der Schweiz auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet zu überprüfen hätten. Da hätten wir es ja weit gebracht! Es gibt in der finalen Version am Schluss noch eine Aufforderung: Die Regierungen fordern im Dokument der Uno die hohen [PAGE 879] Kommissare geradezu unterwürfig dazu auf, diesen Auftrag wahrzunehmen.

Ich frage Sie noch einmal: Wollen Sie das wirklich? Herr Bundesrat, ein derart unwürdiges Pamphlet dürfen Sie in der Fassung, wie es vorliegt, nie und nimmer unterschreiben! Das kommt ja fast einer Kapitulation unseres Rechtsstaates, unserer humanitären Tradition gleich - als würden wir uns selber nicht mehr vertrauen!

Aber all diese Forderungen zeigen den Geist respektive den Ungeist, von dem dieser Pakt geprägt ist: Man solle, heisst es, zur Migration ermutigen, eigentlich brauche es ein Menschenrecht auf Einwanderung. So wird nicht irgendein Multikulti-Romantiker zitiert, nein, so hat sich der Uno-Hochkommissar höchstpersönlich geäussert. Wie man diese Aussage in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Jordanien beurteilt respektive darauf hin, wie Jordanien die Migration handhabt, entzieht sich meiner Kenntnis. Die "NZZ" hat auf jeden Fall ihren Kommentar mit "Wenn Bürokraten träumen" betitelt. Man möchte die Migration befeuern, statt deren Ursachen anzugehen.

Tatsächlich ist man in den klimatisierten Glaspalästen an New Yorks East River nicht nur geografisch fern, sondern wohl auch sonst etwas weit weg von der Realität, um nicht zu sagen weltfremd, denn es wird beteuert, dass die Entscheidungsautonomie der Staaten punkto Zuwanderung gewahrt bleibe. Gleichzeitig macht man aber den Mitgliedstaaten unzählige Auflagen, angefangen mit der Finanzierung wohlklingender Programme bis hin zu Kontrollen, ob die postulierten Migrationsziele umgesetzt worden sind. Das kommt mir irgendwie bekannt vor - wahrscheinlich von der OECD.

Es sind zwar nur Empfehlungen einer demokratisch nicht legitimierten Organisation. Doch die sogenannten Soft Laws werden in Tat und Wahrheit eben dann doch umgesetzt, sei es via schwarze Listen, durch "naming and shaming" oder durch parlamentarische Vorstösse, aber dann würde es wenigstens den richtigen Lauf nehmen. Aber das andere erachte ich als ernstzunehmendes Problem, deshalb ist auch das Postulat mit der Auseinandersetzung zum Soft Law für mich etwas ganz Wichtiges. Aber so, wie es jetzt läuft, machen letztlich Diplomaten, Beamte und Funktionäre nicht einfach nur ihren Job. Im Falle dieses Vertragswerkes vonseiten der Uno machen sie im Endeffekt gleich auch noch die Gesetzgebung. Denn wie wir alle wissen: Über kurz oder lang wird sich ein Gericht auf den vom Bundesrat, ja sogar vom Bundespräsidenten unterzeichneten Migrationspakt berufen. Das ist nur eine Frage der Zeit.

Sie werden jetzt dann betonen, das Papier sei rechtlich nicht bindend. Es wurde aber ebenso oft betont, dass es politisch verpflichtend ist. Wenn die Schweiz eine Verpflichtung unterschreibt, dann hat das Gewicht und muss auch Gewicht haben. Deshalb finde ich, dass man dieses Diktat nicht unterschreiben sollte. Hinzu kommt noch, dass das Parlament und das Volk ausgeschaltet werden. Zu diesem Bereich äussere ich mich jetzt nicht mehr weiter.

Mir liegt einfach eine saubere Gewaltentrennung am Herzen. Die strikte Trennung der Legislative, also der gesetzgeberischen Tätigkeiten, von den ausführenden Tätigkeiten, die der Bundesrat macht, und der Judikative, die unabhängig ihre Urteile fällen muss und fällen können muss, ist ein Erfolgsrezept für die Schweiz. Wenn aber die Legislative künftig durch Soft Law zunehmend umgangen wird, dann ist das meines Erachtens ein Problem, das wir in unserem Rechtsstaat diskutieren müssen.

Darum bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen. Sie sorgt einstweilen für eine klare Aussage. Wir stehen nicht allein da mit diesem Nein, auch wenn wir an der Ausarbeitung des Paktes mitbeteiligt waren. Die positiven Aspekte des Dokumentes kann man gleichwohl weiterverfolgen, das machen wir ohnehin. Die Zusammenarbeit wird ja deswegen nicht verunmöglicht. Wir sind Mitglied der Uno und bleiben es auch. Aber diesen Pakt dürfen wir so nicht akzeptieren, der muss mit dem notwendigen Druck an den Absender zurückgehen, damit eben diese unsäglichen Passagen, diese Anspruchsmentalität, herausgenommen werden. Dann haben wir eine gute Sache für die Menschheit getan - und nicht, indem wir dieses Dokument auch mitunterzeichnen.