Hegglin Peter · Ständerat · 2018-11-29
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-11-29
Wortprotokoll
Ich möchte mich auch relativ kurz halten und nicht wiederholen, was schon gesagt worden ist. Ich möchte mich auf den Bericht des Bundesrates beziehen, den er den Kommissionen zugestellt hat. Darin hat er die 23 Ziele als mit der geltenden Schweizer Rechtsordnung kompatibel erklärt. Aber bei fünf Zielen hat er doch quasi gesagt, dass es schwierig sei, diese umzusetzen, und dass allenfalls gesetzliche Anpassungen notwendig seien.
Was sind das für Ziele? Ich möchte nicht alle anführen und nehme zum Beispiel das Ziel 4 und darunter das Umsetzungsinstrument e) zur Staatenlosigkeit. Der Bundesrat schreibt: "Die Formulierung könnte dahingehend interpretiert werden, dass die Schweiz einem in der Schweiz geborenen Kind die Nationalität erteilen müsste, sofern das Kind ansonsten staatenlos wäre." Schlussfolgerung des Bundesrates: "Dies wäre mit unserer Praxis nicht kompatibel." Oder zum Ziel 5 und dem Umsetzungsinstrument i) zum Familiennachzug heisst es: "Dieses Umsetzungsinstrument könnte dahingehend interpretiert werden, dass die Kriterien für den Familiennachzug für reguläre Migrantinnen und Migranten gelockert werden sollen."
Das heisst, dieser Migrationspakt hat auch aus Sicht des Bundesrates doch mehrere Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen zur Folge. Daher ist es naheliegend, dass wir vom Bundesrat Klärung erwarten und einfordern. Es soll erklärt werden, welche Gesetze anzupassen sind und was für Massnahmen notwendig sind. Aber ich denke sicher auch an die Frage, was für Kosten allenfalls entstehen würden. Wenn ich vorhin vom Familiennachzug gesprochen habe, so geht es mir sicher auch um Massnahmen, welche die Kantone in der Umsetzung betreffen. Da frage ich mich, ob der Bundesrat nach Artikel 55 der Bundesverfassung die Kantone dazu konsultiert hat. In der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der Staatspolitischen Kommission heisst es so lapidar: Der Bundesrat "war in seiner Analyse zum Schluss gekommen, dass dieser Pakt im Interesse der Schweiz ist". Darf das der Bundesrat einfach so festhalten, oder hätte er hier die Kantone konsultieren müssen?
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, jetzt nicht die Katze im Sack zu kaufen, sondern Klarheit zu schaffen und den Motionen der SPK und APK zuzustimmen, um dem Parlament Rechtssicherheit gewähren zu können.