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Hess Hans · Ständerat · 2002-06-04

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen eine Änderung in Absatz 3: Die Zivildienstpflichtigen werden nur dann nicht schutzdienstpflichtig, sofern sie - analog den Bedingungen der Militärdienstleistenden in Absatz 2 - "mindestens 50 Zivildiensttage geleistet haben". Dieser Zusatz in Absatz 3 sollte gemäss der Kommission die unterschiedliche Behandlung von Militärdienst- und Zivildienstpflichtigen eliminieren.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, der Änderung zuzustimmen. Der Vollständigkeit halber gebe ich hier wieder, dass die Vollzugsstelle für den Zivildienst uns mitgeteilt hat, dass diese Bestimmung unnötig sei, da diesbezüglich kein Handlungsbedarf bestehe beziehungsweise die vorgeschlagene Formulierung den Besonderheiten des Zivildienstes nicht Rechnung trage.

Die Kommission hat keine Gelegenheit mehr gehabt, die Bedenken der Vollzugsstelle zu überprüfen, weshalb ich vom Antrag nicht abweichen kann.

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