Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-11-29
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-29
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative 17.462 befasst sich mit dem Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen. Wir investieren auf Bundesebene bis ins Jahr 2030 rund 15 Milliarden Franken, damit der Verkehr flüssiger werden kann. Das machen wir aus gutem Grund. Wir haben im letzten Jahr 26[NB]000 Staustunden gezählt. Das sind volkswirtschaftliche Kosten von 1,6 Milliarden Franken. Aus diesen Gründen werden Umfahrungen gebaut und Engpässe behoben. Wir wissen: Wenn die Hauptverkehrsadern nicht funktionieren, dann geht der Verkehr durch die Dörfer und Gemeinden - dort, wo wir ihn nicht haben wollen.
In der gleichen Logik schaffen immer mehr Städte Tempo-30-Zonen, um den Verkehr dort zu beruhigen, um Sicherheit für Fussgänger und Kinder auf dem Schulweg zu schaffen und um den Lärm zu reduzieren. Das funktioniert aber nur dann, wenn der Verkehr nicht mehr in diesen Wohnquartieren ist, sondern über die Hauptverkehrsachsen fliessen kann. Der Verkehr fliesst dann über die Hauptverkehrsachsen, wenn man dort vorwärtskommt. Darum ist es nicht sinnvoll, auf Hauptverkehrsachsen ebenfalls Tempo 30 einzuführen. Sonst fliesst der Verkehr nicht mehr dort, sondern dort, [PAGE 1887] wo es geografisch am schnellsten geht, das heisst vielfach wieder durch die Wohnquartiere.
Weil wir sehen, dass wir hier eine Schnittstellenproblematik haben, müssen wir zwingend von Bundesebene her eingreifen. Wir können nicht Entlastungsmassnahmen vorsehen, wir können nicht Milliarden investieren, wenn die verschiedenen Verkehrsnetze nicht miteinander korrelieren. Bei der Strom- und bei der Wasserversorgung weiss man, dass die verschiedenen Netze miteinander zusammenspielen müssen. Wenn das untergeordnete Netz die Kapazität des übergeordneten nicht aufnehmen kann, kommt es zu Situationen, in denen alles blockiert ist. Darum ist es so wichtig - gerade um die Tempo-30-Zonen schützen zu können -, dass man auf den Hauptverkehrsachsen vorwärtskommt. Das ist ein Anliegen, das vielerorts geteilt wird und das auch von den Betreibern des öffentlichen Verkehrs erkannt wird. Ich kann mit der Erfahrung aus der Stadt Zürich sprechen, wo ich wohne und wo man sieht, dass die ersten Versuche nachteilig für den öffentlichen Verkehr sind. Die Fahrzeuge brauchen mehr Fahrzeit, was die Reisezeit für die Passagiere verlängert und zu Verspätungen führt. Genau das ist aber der zentrale Punkt für den öffentlichen Verkehr: dass man ihn benutzt, weil man pünktlich am Ziel sein will. Wenn das nicht mehr gewährleistet ist, wird der öffentliche Verkehr unattraktiv, und die Leute nutzen ihn nicht mehr. Es kommt auch zu erheblichen Mehrkosten, weil man zusätzliche Fahrzeuge braucht und das ganze System so eben nicht mehr funktioniert.
Dieser Vorstoss wurde bei uns in der Kommission zweimal behandelt, das zweite Mal mit dem Ergebnis einer noch deutlicheren Mehrheit, was zeigt, dass bei vielen ein Umdenken stattgefunden hat. Ich denke, dieses Umdenken wird auch im Ständerat stattfinden, der diesen Vorstoss in einer ersten Phase noch abgelehnt hat.
Dieses Anliegen ist auch ein Anliegen der Kantone. Die Meinung oder die Befürchtung, dass man mit einer Regelung im Strassenverkehrsgesetz irgendwie in die Kompetenzen der Kantone oder Gemeinden eingreifen könne, ist unbegründet: eben weil gerade auch die Kantone sehen, wie wichtig es ist, dass die verschiedenen Netze zusammenspielen und dass die Kapazitäten auf den Hauptverkehrsachsen gewährleistet sein müssen. Man kann den Verkehr nicht einfach ignorieren, man muss ihn organisieren. Wenn die Städte hier beruhigend wirken möchten, wenn sie den Verkehr in den Wohnquartieren beruhigen und allgemein den Stadtverkehr besser in den Griff kriegen möchten, dann müssen sie bei dieser Organisierung mitarbeiten.
Ein zentraler Punkt, den wir auch auf Bundesebene gewährleisten müssen, ist eben, dass der Verkehr auf den Hauptachsen vorankommt und dass hier entsprechend Tempo 50 gelten muss, es sei denn, es sei aus Sicherheitsgründen nicht möglich; das ist unbestritten. Aber mit dem vorgeschobenen Grund "Lärmschutz" kann das nicht zusammenhängen, weil man sonst den Lärm wieder in die Wohnquartiere bringen würde, und das ist definitiv nicht das Ziel der Übung.