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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-11-29

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-29

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Rutz Gregor will verhindern, dass Tempo-30-Zonen auch aus Umweltschutzgründen angeordnet werden können. Ich bitte Sie aus vier Gründen, diese parlamentarische Initiative abzulehnen:

1. Eine bundesrechtliche Regelung widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip fundamental.

2. Die parlamentarische Initiative ist volkswirtschaftlich unsinnig und verursacht hohe Kosten.

3. Sie ist auch verkehrspolitisch kontraproduktiv.

4. Sie schränkt den gesetzlichen Auftrag zum Lärmschutz ein.

Zum Subsidiaritätsprinzip: Das Subsidiaritätsprinzip als tragende Säule des Föderalismus darf nur aus triftigen Gründen durchlöchert werden. Es trifft nicht zu, dass das Temporegime für Kantonsstrassen vom Bund aus diktiert und einheitlich geregelt werden müsste. Der Lärmschutz an Kantons-[NB]und Gemeindestrassen liegt in der Hand der Kantone und Gemeinden. Nur so ist gewährleistet, dass die konkrete Situation vor Ort beurteilt wird. Es wird im Einzelfall überprüft, mit welcher Massnahme der Lärm am wirkungsvollsten reduziert werden kann. Die Schwesterkommission des Ständerates, die Kantone, der Städte- und der Gemeindeverband haben dies erkannt und lehnen deshalb die parlamentarische Initiative ab.

Die parlamentarische Initiative ist auch volkswirtschaftlich unsinnig. Der Initiant meint, dass dem Lärmschutz gegenüber dem Tempobedürfnis der Autofahrerinnen und Autofahrer zu grosse Bedeutung beigemessen werde. Dabei wird das Grundbedürfnis der Autofahrer, sich von A nach B zu bewegen, nicht eingeschränkt. Mit Tempo 30 kann aber mit wenig Aufwand eine hohe Wirkung beim Lärmschutz erzielt werden. Gemäss Artikel 43a Absatz 5 der Bundesverfassung müssen staatliche Aufgaben bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden. "Bedarfsgerecht" heisst: eine wirksame Lösung; und "wirtschaftlich" verlangt eine Gesamtbeurteilung der Kosten, das heisst, die Folgekosten des Nichtstuns, z. B. die Gesundheitskosten als externe Kosten, sind in die Beurteilung mit einzubeziehen. So kann auf bestimmten Strecken der Lärmschutz durch Tempo 30 die effizienteste und günstigste Lösung sein.

Die parlamentarische Initiative ist auch verkehrspolitisch kontraproduktiv. Der Initiant geht davon aus, dass Tempo 30 automatisch die Kapazität der Verkehrsinfrastrukturen verringert. Forschung und Praxis zeigen aber, dass sich eine tiefere Geschwindigkeit auf den Hauptachsen nicht negativ auf den Verkehrsfluss und auf die Reisezeit auswirkt. Vielmehr verstetigt der gleichmässigere Fahrstil bei tieferer Geschwindigkeit den Verkehrsfluss. Argumentiert wird auch, dass der Verkehr dann in die Quartiere ausweichen würde. Doch wissen die Behörden vor Ort, wie sie das schnell und effizient verhindern können, weil sie eben die Verhältnisse kennen.

Noch zum Lärmschutz: In den Schweizer Agglomerationen ist tags wie nachts jede dritte Person Lärm ausgesetzt, der die Grenzwerte der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung übersteigt. Mehr als 90 Prozent der von übermässigem Verkehrslärm betroffenen Menschen wohnen an Kantons-[NB]oder Gemeindestrassen. Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung verpflichten Kantone, Städte und Gemeinden, den Strassenlärm zu reduzieren. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist eine der wenigen wirksamen und sofort verfügbaren Massnahmen für eine Halbierung des Lärms im bewohnten Gebiet. 30 statt 50 Kilometer pro Stunde kann die Lärmemission um 2 bis 4,5 Dezibel reduzieren, das ist etwa eine Halbierung des Verkehrslärms. Das Recht, aus Umweltschutzgründen eine Tempo-30-Zone anzuordnen, ist keine Pflicht, sondern eröffnet den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die gesetzliche Pflicht zum Schutz der Bevölkerung schnell, effizient und kostengünstig zu erfüllen.

Hören Sie darum bitte auf den Städte- und den Gemeindeverband, aber auch auf die Lärmschutz- und Verkehrsexperten, und lehnen Sie die parlamentarische Initiative ab.