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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-12-03

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-12-03

Wortprotokoll

Die Resolution der Uno-Generalversammlung 60/251, mit welcher der Uno-Menschenrechtsrat eingerichtet wurde, hält fest, "bei der Wahl der Mitglieder des Rates werden die Mitgliedstaaten den Beitrag der Kandidaten zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und die zu diesem Zweck von ihnen eingegangenen freiwilligen Zusagen und Verpflichtungen berücksichtigen".

Dies stellt für die Schweiz ein wichtiges Element dar, um zu entscheiden, welche Staaten sie unterstützt oder ob sie sich der Stimme enthält. Dadurch anerkennt und ermutigt die Schweiz Bestrebungen kandidierender Länder zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im eigenen Land. Gleichzeitig unterstreicht sie damit gegenüber dem betreffenden Staat ihre Erwartungshaltung nach einer konkreten und glaubwürdigen Umsetzung der gemachten Zusicherungen.

Bei der Wahl in den Menschenrechtsrat handelt es sich um eine geheime Wahl. [PAGE 1891]