Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-03
Wortprotokoll
Die Schweiz und Tunesien haben 2012 ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich sowie eine Migrationspartnerschaft abgeschlossen. Diese Instrumente regeln auch die Zusammenarbeit zur Rückübernahme von tunesischen Staatsangehörigen mit einem illegalen Aufenthalt. Die Abläufe sowohl bei der freiwilligen als auch bei der unfreiwilligen Rückkehr funktionieren gut. Die Schweiz und die tunesischen Behörden tauschen sich regelmässig im Rahmen von Arbeitstreffen über die Umsetzung der Migrationspartnerschaft aus, letztmals vergangene Woche hier in Bern. Die enge Zusammenarbeit der Schweiz mit den tunesischen Behörden hat zu einer Halbierung der hängigen Fälle im Vollzug der Wegweisung geführt, von 253 Fällen 2016 auf 122 Fälle Ende Oktober dieses Jahres.