Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2018-12-03
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-03
Wortprotokoll
Sie haben sich wiederholt in einer nun länger andauernden Diskussion mit guten Gründen dafür ausgesprochen, die Antirassismus-Strafnorm zu einer Antidiskriminierungs-Strafnorm auszuweiten. Durch die explizite Aufnahme der sexuellen Orientierung in Artikel 261bis StGB senden wir damit ein starkes Zeichen der Menschlichkeit aus und bekennen uns zu einer Gemeinschaft, die niemanden ausschliesst. Wir akzeptieren es nicht, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
Nun bitten wir von der SP-Fraktion Sie, heute nicht auf halber Strecke stehen zu bleiben - und das erst noch ohne triftige Gründe! Warum wollen wir Homosexuelle vor Diskriminierung schützen, nicht aber transsexuelle und intersexuelle Menschen? Auch diese Menschen werden aufgrund ihrer Eigenschaft diskriminiert. Nehmen wir die Geschlechtsidentität in Artikel 261bis also auch auf, und verhindern wir damit viel Leid, vor allem auch bei jungen Menschen, die sich in einem falschen Körper gefangen fühlen.
Nun wird argumentiert, wir konnten es hören, die Geschlechtsidentität sei ungenügend definiert und die Ausprägungen seien zu vielfältig, um ins Strafrecht aufgenommen zu werden. Diese Argumente halten einer genaueren Betrachtung nicht stand. Die Geschlechtsidentität ist in den Yogyakarta-Prinzipien klar definiert. Da gibt es keine Grauzone, wie jetzt suggeriert wird. Menschen wissen, welche Geschlechtsidentität sie haben - das ist bei Transmenschen genau gleich wie bei Ihnen, liebe Ratskolleginnen und -kollegen, genau so wie Sie wissen, ob Sie sich von Frauen, Männern oder beiden Geschlechtern angezogen fühlen.
Es gehe um Empfindungen und das sei schwierig zu beurteilen, wird argumentiert. Aber Strafgerichte müssen in jedem Fall innere Vorgänge der Angeklagten beurteilen, wenn festgestellt werden muss, ob bei einer Tat mit Vorsatz gehandelt wurde oder nicht. Ich kann mir vorstellen, dass dies in der Praxis viel schwieriger sein dürfte, als zu beurteilen, ob eine Person trans- oder intersexuell ist und wegen dieses Merkmals angegriffen wurde.
Wir von der SP-Fraktion bitten Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und in Artikel 261bis StGB auch die Geschlechtsidentität aufzunehmen.