Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-03
Wortprotokoll
Wir sind daran, einen Verfassungsauftrag umzusetzen, der seit 37 Jahren besteht. Nach der letzten Beratung in diesem Rat gab es gegenüber dem Ständerat noch zwei Differenzen. Der Ständerat ist Ihnen in der Zwischenzeit entgegengekommen und hat eine Differenz ausgeräumt. Wir reden ja jetzt nur noch über den Anwendungsbereich, also darüber, welche Unternehmen überhaupt alle vier Jahre eine solche Lohngleichheitsanalyse durchführen sollen. Bei den Lernenden ist Ihnen der Ständerat entgegengekommen und hat zum Anwendungsbereich gesagt: Wenn man die Unternehmen definiert, die überhaupt eine solche Analyse machen sollen, dann sollen die Lernenden nicht mitgezählt werden, weil diese ja ohnehin in einem anderen Lohnsystem sind.
Bei der zweiten Differenz ist der Ständerat bei seinem ursprünglichen Entscheid geblieben, und zwar einstimmig. Er möchte beim Anwendungsbereich die Anzahl Arbeitnehmende zählen und nicht die Vollzeitstellen eines Unternehmens. Die Anzahl Arbeitnehmende ist ein einfaches, klares Kriterium. Jeder Unternehmer, jede Unternehmerin weiss, ob er oder sie 100 Arbeitnehmende beschäftigt oder weniger. Wenn es weniger sind, dann fällt das Unternehmen nicht unter die Lohngleichheitsanalyse. Sie wissen, von der Vorlage, wie sie jetzt der Ständerat verabschiedet hat, ist weniger als 1 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz überhaupt betroffen. 99,1 Prozent aller Firmen in der Schweiz sind von der Vorlage nicht betroffen, sie müssen keine Lohngleichheitsanalyse machen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier auch die Verhältnisse immer wieder im Auge behalten.
Ihr Rat hat letztes Mal mit einer knappen Mehrheit entschieden, dass er anstelle der Anzahl Arbeitnehmende die Vollzeitäquivalente zählen möchte. Das bedeutet, dass Sie damit ausgerechnet jene Betriebe von der Lohngleichheitsanalyse entbinden, die viele Teilzeitstellen haben. Sie wissen ja, dass fast 75 Prozent aller Angestellten, die Teilzeit arbeiten, Frauen sind. Ihr Entscheid ist etwas merkwürdig, weil Sie die Lohngleichheitsanalyse und die ganze Vorlage an sich für die Frauen machen - für die Frauen, die in unserem Land immer noch weniger verdienen, nur weil sie Frauen sind. Das ist ja die Diskriminierung, nicht, dass wir Lohnunterschiede haben im Land - das ist nicht das Problem -, sondern dass Frauen weniger verdienen, nur weil sie Frauen sind. Um diese Situation zu beheben, was seit 37 Jahren ein Auftrag der Bundesverfassung ist, machen Sie die Vorlage.
Deshalb bitte ich Sie, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und nicht ausgerechnet Betriebe, die viele Teilzeitstellen haben und damit auch viele Frauen beschäftigen, von der Lohngleichheitsanalyse zu entbinden. Das ist eigentlich das Gegenteil von dem, was Sie mit der Vorlage wollen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützen.