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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-03

Wortprotokoll

Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Evaluation dieser Gesetzesänderung nötig ist. Ich kann Ihnen hier gerne noch einmal wiederholen, was ich bereits im Ständerat gesagt habe, dass ich Ihnen nämlich vonseiten des Bundesrates eine solche Evaluation bereits heute in Aussicht stellen kann.

Es ist allerdings so, dass es die Modalitäten, wie sie jetzt in diesem Gesetz vorgesehen sind, aus Sicht des Bundesrates kaum möglich machen, wirklich eine Evaluation durchzuführen. Der Zeitraum von vier Jahren ist einfach zu knapp. Es sind eben nicht marginale Änderungen, die Sie hier beschlossen haben, sondern Änderungen, die zuerst auch in der Praxis umgesetzt werden müssen. Wir brauchen ein gewisses Datenmaterial, das wir analysieren können, um Ihnen dann daraus abgeleitet allfällige Änderungsvorschläge ausarbeiten zu können, sofern das nötig ist.

Den Beweis, dass wir das tun, hat der Bundesrat schon angetreten, indem diese Vorlage das Resultat einer Evaluation ist. Wir haben die damalige Gesetzesänderung evaluiert und daraus gefolgert, dass gewisse Änderungen nötig sind. [PAGE 1921] Das Resultat dieser damaligen Evaluation ist das, was Sie in diesem Gesetz beschlossen haben, mit dem wir insbesondere Frauen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt besser schützen wollen und auch sicherstellen wollen, dass Frauen nicht unter Druck gesetzt werden können, ihre Strafanzeige allenfalls zurückzuziehen. Wir haben mit dem Electronic Monitoring und mit den Gewaltschutzprogrammen zusätzliche Instrumente, um im Bereich der häuslichen Gewalt auch besser auf die Bedürfnisse der Opfer - es sind vorwiegend Frauen davon betroffen - eingehen zu können.

Noch einmal: Ich stelle Ihnen eine Evaluation in Aussicht. Es ist übrigens das, was der Bundesrat immer wieder vorsieht. Es gibt ja eine Evaluationspflicht. Aber wir möchten das so machen, dass am Schluss auch das Resultat entsprechend ist, dass Sie damit wieder etwas anfangen können. Dies alles innerhalb von vier Jahren durchzuziehen, das habe ich Ihnen schon damals in der Kommission gesagt, ist nicht realistisch. Aber Sie können sich darauf verlassen, dass wir eine Evaluation durchführen.

Vielleicht noch eine letzte Bemerkung: In Zusammenhang mit der Umsetzung der Pädophilen-Initiative stand die Frage der Evaluation auch im Raum. Sie haben schliesslich darauf verzichtet, das ins Gesetz zu schreiben, weil Sie gesagt haben: Es gibt diese allgemeine Evaluationspflicht. Jetzt schreiben Sie das einmal ins Gesetz, das nächste Mal wieder nicht. Was muss man sich darunter vorstellen? Gibt es einmal die Pflicht und ein anderes Mal nicht? Ich bitte Sie, sich hier wirklich darauf zu verlassen, dass diese Evaluation kommt, dass die Wirksamkeit gemessen wird, dass evaluiert wird und, wie gesagt, nötigenfalls entsprechende Änderungsvorschläge wieder in Ihren Rat gebracht werden.

Ich danke Ihnen, wenn Sie hier der Mehrheit der Kommission folgen.