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Abate Fabio · Ständerat · 2018-12-03

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Die finanzierungswirksamen Ausgaben des EDI-Budgets betragen 18,3 Milliarden Franken und liegen damit um 558 Millionen Franken oder 3,1 Prozent über dem Budget des Vorjahres. Wie bereits in den vergangenen Jahren festgestellt, ergeben sich die grössten Veränderungen bei den Transferausgaben, beim Bundesamt für Sozialversicherungen und beim Bundesamt für Gesundheit. Es geht um einen Gesamtbetrag von etwa 17,7 Milliarden Franken. Die durchschnittlichen Wachstumsraten der Planungsperiode 2018/19 betragen im Transferbereich 3,4 Prozent. Der Eigenbereich hingegen weist über die Planungsperiode faktisch kein Wachstum auf. Es geht um 712 Millionen Franken.

Bei den Personalausgaben haben wir einen budgetierten Betrag von 400 Millionen Franken. Neben den Bezügen und Arbeitgeberbeiträgen für das allgemeine Personal ist auch der übrige Personalaufwand, z. B. für Kinderbetreuung, Sprachausbildung und Weiterbildung, sowie der Aufwand für Personalverleih enthalten. Der Personalaufwand ist im Voranschlag 2019 um rund 9,4 Millionen Franken höher als im Voranschlag 2018. Die grössten Zunahmen betreffen das Generalsekretariat, insbesondere aufgrund des Ausbaus der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Dann haben wir Zunahmen beim Bundesamt für Kultur, bei Meteo Schweiz, beim Bundesamt für Gesundheit und beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Die finanzierungswirksamen IKT-Kosten belaufen sich für das nächste Jahr auf 47 Millionen Franken. Die gesamten IT-Ausgaben inklusive Investitionen betragen für den Voranschlag 2019 rund 92,3 Millionen Franken und somit 2,2 Millionen Franken weniger als im Voranschlag 2018. Beim Beratungsaufwand haben wir im Vergleich zum Voranschlag 2018 eine Zunahme, die hauptsächlich auf das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Statistik zurückzuführen ist.

Die Einnahmen des gesamten Departementes werden sich auf 200,3 Millionen Franken belaufen. Bei rund 7,1 Millionen Franken handelt es sich um Leistungsverrechnungen. 75,9 Millionen Franken sind nichtfinanzierungswirksame Erträge. Die wichtigsten Veränderungen finden sich beim Generalsekretariat und beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Die Erhöhung der Einnahmen beim Generalsekretariat gegenüber dem Vorjahr ist auf höhere Gebühreneinnahmen der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht zurückzuführen.

Zum Bundesamt für Kultur: Das Budget 2019 entspricht hier den Vorgaben der aktuellen Kulturbotschaft sowie des Finanzplans. 67,9 Prozent der Gesamtausgaben sind Subventionen. Gegenüber dem Voranschlag 2018 haben wir eine Zunahme der Ausgaben um 2 Prozent.

Zu Meteo Schweiz: Hier haben wir im Vergleich zum Voranschlag 2018 Mehrausgaben von 9 Prozent. Diese sind einerseits auf die Durchführung von diversen gegenfinanzierten und damit haushaltneutralen Projekten sowie die Umsetzung einer Teilmassnahme gemäss der vom Bundesrat im April 2018 beschlossenen Konsolidierung der Warnung und Alarmierung zurückzuführen.

Zum Bundesamt für Gesundheit: Die wichtigsten Vorhaben und Projekte für das nächste Jahr sind das Kostendämpfungsprogramm im Krankenversicherungsbereich, die Weiterleitung der Ergebnisse der Vernehmlassung an den Bundesrat, die Erarbeitung einer Botschaft zur Teilrevision des KVG, die Vernehmlassungsberichte zur Verordnung zum Gesundheitsberufegesetz sowie zum Bundesgesetz über die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Bei der Teilrevision des KVG geht es insbesondere um die Experimentierartikel, die Einführung eines Referenzpreissystems, die Änderung der Rechnungskontrolle, die Tarife und die Kostensteuerung. Es sind auch zusätzliche Kostendämpfungsmassnahmen in der Pipeline, wofür allenfalls eine zusätzliche Vernehmlassung erarbeitet werden muss. Da muss also einiges an politischer und administrativer Arbeit erledigt werden.

Zu den Zahlen: Der Gesamtbetrag des Bundesamtes für Gesundheit liegt gemäss Voranschlag bei rund 113 Millionen Franken. Er fällt damit um 1,7 Prozent tiefer aus als im Voranschlag dieses Jahres. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass ein ausserordentlicher Beitrag von Swissnuclear für das Messnetz zur Überwachung der Radioaktivität weggefallen ist. Der Wegfall dieses Beitrages konnte zum Teil kompensiert werden durch höhere Gebühreneinnahmen im Bereich der Medizinalprüfungen und einige Mehrerträge aus den Prämieneinnahmen der Militärversicherung.

Zum Aufwand im Eigenbereich: Das Globalbudget 2019 beträgt rund 165 Millionen Franken. Es liegt um rund 2,8 Prozent über dem Voranschlag 2018. Das hat auch damit zu tun, dass der Bundesrat dem Bundesamt für Gesundheit [PAGE 900] zusätzliche Mittel für neue Aufgaben im Bereich der Gesundheitsberufe, der Krebsregistrierung und der Kranken- und Unfallversicherung gesprochen hat. Es geht hier vor allem um Anpassungen von Tarifstrukturen und die Umsetzung der Spitalfinanzierung.

Zum Transferbereich: Hier haben wir einen Aufwand von 3,14 Milliarden Franken, der Betrag liegt 4,2 Prozent über dem Voranschlag 2018. Der Löwenanteil sind die individuellen Prämienverbilligungen, die man nicht beeinflussen kann. Hingegen nahmen die Leistungen der Militärversicherung leicht ab.

Zum Bundesamt für Sozialversicherungen: Die wichtigsten Projekte beim Bundesamt für Sozialversicherungen sind die Stabilisierung der AHV, wo man an der Vorbereitung der Botschaft arbeitet und allenfalls die parlamentarischen Beratungen begleiten wird, die Prüfung der Modernisierung der Aufsicht, wozu ebenfalls eine Botschaft geplant ist, sowie die Begleitung der Arbeiten zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung.

Zu den Zahlen: Die Ausgaben im Globalbudget steigen gegenüber dem diesjährigen Voranschlag um etwas mehr als 400 Millionen Franken oder um rund 3 Prozent. Die Zunahmen liegen ausschliesslich im Transferbereich. Der Transferaufwand macht bei diesem Amt 99,5 Prozent aus. Der Eigenbereich ist also praktisch vernachlässigbar. Es geht hier insbesondere um den Bundesbeitrag an die AHV, der sich um gut 200 Millionen Franken erhöht, was ganz wesentlich auf die demografische Entwicklung zurückzuführen ist. Allerdings ist auch eine Rentenanpassung bei AHV und IV geplant, die zu einer Erhöhung des Bundesbeitrags um rund 75 Millionen Franken führen wird und zusammen mit den Folgen der demografischen Entwicklung auf gut 200 Millionen Franken zu stehen kommt.

Der Beitrag an die Invalidenversicherung wird ebenfalls steigen. Das hat allerdings nicht unbedingt mit dem Ausgabenwachstum zu tun, sondern mit der Koppelung an die Mehrwertsteuereinnahmen. Wenn die Mehrwertsteuereinnahmen steigen, steigt auch der Beitrag an die IV. Dann haben wir auch ein Wachstum bei den Ergänzungsleistungen, sowohl bei der AHV als auch bei der IV. Bei der AHV geht es hier um rund 27 Millionen Franken oder 3,3 Prozent, was auf eine Zunahme sowohl der Anzahl Bezüger als auch der Kosten pro Fall zurückzuführen ist. Bei der IV haben wir einen leichten Rückgang der Anzahl Bezüger, aber eine Erhöhung der durchschnittlichen Fallkosten. Das macht insgesamt eine Erhöhung von rund 6,3 Millionen Franken oder 0,8 Prozent aus.

Die Familienzulagen in der Landwirtschaft verzeichnen leichte Minderausgaben, weil die Anspruchsberechtigten aus der Familienzulagenordnung Landwirtschaft fallen und in die übliche Familienzulagenordnung übergehen.

Beim Eigenaufwand gibt es eine signifikante Reduktion um 4,5 Millionen Franken oder knapp 6 Prozent. Das hat insbesondere damit zu tun, dass befristete Stellen wegfallen, die insbesondere im Nationalen Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut sowie im Rahmen der Reform der Altersvorsorge geschaffen worden waren.

Beim Sach- und Betriebsaufwand gibt es eine leichte Erhöhung - es geht hier vor allem um Informatikvorhaben -, während es beim Beratungsaufwand eine leichte Senkung gibt.

Ich sage zwei Worte zum Nachtragskredit: Hier geht es um einen Betrag von 15 Millionen Franken beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Der Bund leistet Beiträge an die Kantone für deren Aufwendungen und für Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung. Nach der Rechnung 2017 und aufgrund der zweiten Erhebung bei den kantonalen Ergänzungsleistungsstellen über die jährlichen Leistungs- und Rückerstattungsforderungen der Ergänzungsleistungen zur IV zeigt sich, dass der mutmassliche Bundesbeitrag 2018 um 15 Millionen Franken höher liegen wird als budgetiert. Das sind gesetzlich gebundene Ausgaben. Der Nachtragskredit ist notwendig, und die Kommission hat ihm klar zugestimmt. - Das ist alles.

[VS]