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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-12-03

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-12-03

Wortprotokoll

Ich mache es relativ kurz: Die Umsetzung von Gesetzen und die Evaluation der Wirksamkeit von Gesetzesänderungen ist unser grundsätzlicher, dauernder Auftrag. Wir müssen stets sämtliche Gesetze überprüfen und schauen, ob die Gesetzesänderungen, die wir erlassen haben, wirken. Wenn wir bei jeder Gesetzesänderung am Schluss noch in die Übergangsbestimmungen "und in vier Jahren überprüfen wir das" schreiben, wird unsere Gesetzessammlung plötzlich sehr dick. Es kann nicht sein, dass wir diesen Auftrag bei jeder Gesetzesänderung noch mit reinschreiben. Wenn wir bei Gesetzesänderungen wirkliche oder systematische Fehler feststellen, bin ich überzeugt, dass Sie hier drin die Ersten sind, die Vorstösse einreichen oder über die Verwaltung wieder eine Gesetzesänderung initiieren, damit das schnell korrigiert wird. Aber wir müssen diesen Auftrag wirklich nicht in jede Übergangsbestimmung hineinschreiben.

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