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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2018-12-03

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-03

Wortprotokoll

Es geht hier um das Thema häusliche Gewalt. Wir haben das letzte Mal ja eine Revision beschlossen, zwar eine marginale Revision. In dieser marginalen Revision haben wir verlangt, dass der Bundesrat nach vier Jahren einen Evaluationsbericht vorlegt. Der Ständerat ist gegen diesen Evaluationsbericht. Wir von der Minderheit beantragen Ihnen Festhalten, damit der Bundesrat nach vier Jahren einen solchen Evaluationsbericht vorlegen muss.

Es ist sehr wichtig, gerade wenn es um häusliche Gewalt geht, dass wir, wenn wir schon marginale Änderungen vorgenommen haben, schnell wissen, ob diese Änderungen auch greifen oder nicht. Das ist für uns sehr wichtig. Es wurde in der Kommission und auch im Ständerat gesagt, dass ja ohnehin nach einer gewissen Anzahl Jahre evaluiert wird. Es ist natürlich so, dass der Bundesrat, ohne dass wir das im Gesetz festschreiben, auch andere Gesetzgebungen evaluiert. Aber wir wollen nicht einfach in x Jahren einen Evaluationsbericht! Wir wollen in vier Jahren einen Evaluationsbericht, der uns eine Antwort gibt, ob die marginalen Änderungen, die wir getroffen haben, auch tatsächlich greifen.

Wir haben 2004 die häusliche Gewalt als Offizialdelikt eingestuft. Seit 2004 haben wir verschiedene Zahlen erhoben, verschiedene Berichte verfasst, und heute müssen wir feststellen, dass trotz der Änderung von 2004 offenbar gegenüber den Opfern kein genügender Schutz vorhanden ist. Die Opfer sind nach wie vor ungenügend geschützt. Nach rund vierzehn Jahren stellen wir das fest. Nun haben wir Änderungen getroffen, und jetzt wollen wir, die Minderheit, dass wir [PAGE 1920] schneller wissen, ob diese marginalen Änderungen auch tatsächlich greifen. Es geht hier schon um leichte Körperverletzungen, aber es geht hier um Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren - das sind keine Bagatellfälle! Wenn wir hier schon etwas ändern, dann wollen wir nach vier Jahren wissen, wie es mit der Umsetzung der Revision steht. Wir wollen die Opfer schützen. Wir von der SVP waren sehr kritisch gegenüber diesen marginalen Änderungen, und gerade deswegen ist es wichtig, dass wir hier so schnell wie möglich wissen, ob diese Änderungen greifen.

Und der letzte Punkt: Es ist natürlich schon auffällig, dass gerade Ehemänner, die ihre Ehefrauen schlagen, offenbar besser davonkommen als andere Männer bzw. Nichtehemänner, die gegenüber anderen Frauen entsprechend gewalttätig werden. Warum sollen diese Ehemänner privilegiert werden? Wir sehen das nicht ein.

Es geht darum, dass wir so schnell wie möglich wissen, ob die Änderungen, die wir hier getroffen haben, greifen. Wenn sie nicht greifen, dann müssen wir von Artikel 55a Abschied nehmen, wonach auch häusliche Gewalt in jeder Form künftig ein Offizialdelikt ist. Das müssen wir wissen.

Daher bitte ich Sie dringend, der Minderheit zu folgen.