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preparatory:AB 238240

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 1. Dezember 2017 die Totalrevision des CO2-Gesetzes zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen, auf das Gesetz einzutreten und es, versehen mit Änderungen, gutzuheissen. Die Kommission hat das Gesetz an insgesamt acht [PAGE 1939] Sitzungen beraten. Sie hat - Irrtum respektive Falschzählung meinerseits vorbehalten - bei der Eintretensdebatte zu den einzelnen Kapiteln insgesamt 26 Organisationen angehört, darunter selbstverständlich die Kantone, vertreten durch die Energiedirektorenkonferenz, die Wirtschafts- und Branchenverbände, die Umweltverbände und Vertretungen der Wissenschaft. Eingeflochten in die Beratung des CO2-Gesetzes hat die Kommission die Behandlung des Geschäfts 17.073, welches wir vorhin behandelt haben. Ebenso behandelt wurde die Petition 15.2012, "Für eine gerechte Klimapolitik", welche von der Kommission geprüft wurde.

Zum Inhalt der Vorlage: Das geltende CO2-Gesetz regelt die Verminderung der Treibhausgasemissionen bis 2020. Mit der Genehmigung des Übereinkommens von Paris haben wir unter anderem dem Ziel zugestimmt, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. Um dies umzusetzen, bedarf es einer Totalrevision des geltenden CO2-Gesetzes für die Zeit eben nach 2020. Dieses Ziel aus dem Abkommen von Paris - die Reduktion der CO2-Emissionen auf die Hälfte - haben der Bundesrat und Ihre Kommission mit der Vorlage übernommen. Gleiches gilt für das neueingefügte Teilziel, für den inländischen Reduktionsanteil. Im geltenden CO2-Gesetz, mit welchem die Ziele des Kyoto-Protokolls umgesetzt wurden, gab es keine Unterteilung des Reduktionsziels in ein In- und ein Auslandziel. Bundesrat und Kommission schlagen Ihnen nun vor, eine solche Unterteilung vorzunehmen. Von den 50 Prozent CO2-Emissionen, die reduziert werden sollen, sollen wiederum mindestens 60 Prozent mit im Inland durchgeführten Massnahmen reduziert werden. Das heisst umgekehrt, dass maximal 40 Prozent der Reduktion mit Massnahmen im Ausland erfolgen können. Wir werden bei Block 1 der Detailberatung darauf zu sprechen kommen.

Basierend auf diesen Zielen folgen im Gesetz Massnahmen zu deren Erreichung, welche auf dem bisherigen Massnahmenmix basieren. Hauptinstrument des alten wie des neuen CO2-Gesetzes ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffen, welche als Lenkungsabgabe an Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt wird, ausgenommen die Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm. Daneben finden als wichtige Instrumente Eingang in das Gesetz: das Emissionshandelssystem, welches wir eben vorhin mit jenem der EU verknüpft haben, die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und die Zielwerte für die Fahrzeugimporteure.

Die Eintretensdiskussion in der Kommission drehte sich vor allem um zwei Punkte: einerseits das Ambitionslevel, andererseits die wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Diskussion mündete denn auch in zwei Minderheitsanträge, einerseits in einen Nichteintretensantrag, andererseits in einen Rückweisungsantrag zwecks Ausarbeitung einer ambitiöseren Vorlage.

Die Minderheit Knecht, welche nicht auf das Gesetz eintreten will, fürchtet zu grosse Kosten für die Wirtschaft. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist hingegen der Meinung, dass das Gesetz das Abkommen von Paris sachgerecht und wirtschaftsverträglich umsetzt.

Die Minderheit Girod will einen ambitiöseren Absenkpfad, den Einbezug des Finanzplatzes und die sichere Bereitstellung von Klimafinanzierungsgeldern für Projekte im Ausland. Die Kommission hält diese Erweiterung nicht für sinnvoll, da sie auch eine umfassende Finanzplatzregulierung zur Folge hätte und aufgrund der nötigen Regulierung zweifelsfrei auch zu einer Verkomplizierung und somit einer Überladung der Vorlage führen würde. Das wäre keine Klimagesetzgebung, welche vor dem Volk bestehen würde.

Die Kommission anerkennt, dass die wissenschaftliche Evidenz für die anthropogenen Einflüsse auf das Klima erdrückend ist. Deshalb haben wir das Abkommen von Paris ratifiziert. Entscheidend für den Eintretensentscheid war insbesondere, dass man die Kosten der Massnahmen eben nicht als reine Kosten betrachtet, sondern als Investition in die Zukunft. Das liegt zum einen in der Tatsache begründet, dass der Grossteil der Abgaben ja eben rückerstattet wird, zum andern liegt es auch daran, dass man mit den Massnahmen in Zukunft natürlich mehr Wertschöpfung in der Schweiz und weniger Mittelabfluss an die erdölliefernden Staaten erreicht. Klimaschutz bedeutet eben auch, sich unabhängiger vom Öl zu machen, was sowohl volkswirtschaftlich wie auch sicherheitspolitisch-strategisch klug ist.

Man liest und hört allzu oft im Kontext mit dem Klimaschutz von Kosten. Man hört, die Wirtschaft müsse Kosten tragen. Im Namen Ihrer Kommission kann ich Ihnen versichern: Der Klimaschutz ist eine riesige Chance für die Schweiz und für die Schweizer Wirtschaft. Wir können Kosten reduzieren, wir können Abhängigkeiten beseitigen, und wir können als hochtechnologisierte Nation die Innovationen entwickeln und für uns nutzen. Diesem Nutzen sieht Ihre Kommission mit Freude, nicht mit Schrecken entgegen. Wir wollen den Schritt machen in die dekarbonisierte Wirtschaft, die mehr Wertschöpfung generiert, die weniger Geld ins Ausland schickt, die nachhaltig ist in allen drei Nachhaltigkeitsdimensionen. Letztlich gilt es natürlich auch, den Vergleich zu machen zum "Weiter wie bisher". Nicht nur die Massnahmen kosten etwas, auch das Nichtstun kostet. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass das schweizerische Nichtstun nur wenig kosten würde, weil wir als Nation selbstverständlich nur für einen kleinen Teil der weltweiten Emissionen verantwortlich sind. Man wird aber Mühe haben, mit dem so begründeten Nichtstun irgendein anderes Land zu Massnahmen aufzufordern.

Der Klimawandel ist ein globales Problem. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass mit dem vorliegenden Gesetzeswerk der schweizerische Beitrag im Sinn der Wirtschaft und der Bevölkerung geleistet werden kann. Die Kommission ist mit 17 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Der Rückweisungsantrag Girod wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Ich bitte Sie also im Namen der Kommission, auf das Gesetz einzutreten und die Rückweisung abzulehnen.

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