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AB 238252

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-04

Wortprotokoll

Wie der Kommissionssprecher bereits ausgeführt hat, geht es um eine Folgegesetzgebung im Rahmen der Regelungen für "Too big to fail"; sie geht also zurück auf die Finanzkrise 2008. Die systemrelevanten Banken können sich mit dieser Gesetzgebung ab 2020 mit den zusätzlichen Instrumenten Contingent Convertible Bonds (Coco), Write-off Bonds und Bail-in Bonds zusätzliches Eigenkapital beschaffen. Wenn sie das machen, können sie es aufgrund der Vorgaben der Finma nur über die Konzernobergesellschaft machen. Sie müssen also dann diese Papiere innerhalb des Konzerns weitergeben. Wenn wir nichts regeln, führt das zu einer zusätzlichen Gewinnabschöpfung, aber wir möchten ja die systemrelevanten Banken nicht sozusagen doppelt bestrafen, indem wir ihnen einerseits ein hohes Eigenkapital vorschreiben und dann dieses auch noch zusätzlich besteuern. Diese Gesetzgebung soll das verhindern.

Wir wollen also, dass die Banken gut kapitalisiert sind. Sie werden mit dieser Regelung, die wir beschlossen haben, weltweit zu den bestkapitalisierten Banken überhaupt gehören. Sie müssen diese zusätzlichen Instrumente beanspruchen, und die Gesetzgebung, die hier vorliegt, verhindert dann, dass die konzerninterne Weitergabe zusätzlich besteuert wird. Das ist eigentlich aufsichtsrechtlich begründet, weil die Finma die Bewilligung für die Herausgabe nur den Konzernobergesellschaften geben will. Die Gesetzgebung soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten, damit sie gleichzeitig mit der Beschaffung der zusätzlichen Instrumente in Kraft treten kann.

Nun wurde, wie der Kommissionssprecher angeführt hat, der Wunsch geäussert und in beiden Kommissionen und auch im Nationalrat diskutiert, dass das nicht nur für systemrelevante Banken, sondern generell für Konzernobergesellschaften gelten soll. Wir beschränken uns aber ausdrücklich auf eine Regelung für die systemrelevanten Banken als Pendant zur Eigenkapitalvorschrift. Der Nationalrat hat [PAGE 920] einer Motion zugestimmt, die verlangt, dass wir in einer späteren Gesetzgebung die Frage der Entlastung auch bei anderen[NB]Konzernobergesellschaften prüfen. Der Bundesrat ist grundsätzlich auch der Meinung, dass das geprüft werden soll. Wir möchten dieses Paket aber nicht überladen, weil wir es rechtzeitig auf den 1. Januar 2020 in Kraft setzen möchten, damit die Eigenkapitalaufstockung dann auch erfolgen kann. Es ist also im Moment eigentlich eine Spezialgesetzgebung für die systemrelevanten Banken, ein Pendant zur Eigenkapitalbeschaffung. Die Frage der Entlastungen bei anderen Konzernobergesellschaften bei der Beschaffung solchen zusätzlichen Eigenkapitals werden wir in einem nächsten Schritt lösen.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Es ist ein sinnvolles Pendant zur Eigenkapitalvorschrift. Wenn Sie dem so zustimmen, kann das rechtzeitig in Kraft treten und damit für die systemrelevanten Banken die nächsten Schritte regeln.