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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-12-04

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-12-04

Wortprotokoll

Was will dieses Gesetz? Das ist in Artikel 1 festgehalten: Es will dasselbe wie das heutige CO2-Gesetz, nämlich erstens die fossilen Brenn- und Treibstoffe reduzieren, mit dem Ziel, dass wir zweitens den Temperaturanstieg auf sicher weniger als 2 Grad Celsius beschränken.

Jetzt will die Minderheit I (Imark) ja gar kein Ziel. Man hat sie gestern gehört: Sie möchte keine Beschränkung des [PAGE 1956] Temperaturanstiegs, weil das gar nicht richtig messbar sei und weil es ja früher schon Temperaturanstiege gegeben habe. Ja, Herr Imark, es gab tatsächlich eine Kleine Eiszeit zwischen 1570 und 1700 oder 1750, je nachdem, und es ist so: Die Wissenschaft konnte nicht einwandfrei feststellen, ob das schon ein Klimawandel war. Aber was wir sicher kennen, sind die Folgen der damaligen Kleinen Eiszeit. Damals stieg die Temperatur tatsächlich in kürzester Zeit um 2 Grad Celsius an, die Strömungen in den Ozeanen haben sich verändert, die Kreisläufe, und das führte zu massiven Schädigungen. Die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen wurden durch diese 2 Grad Celsius komplett durcheinandergewirbelt, es gab Hungersnöte in ganz Europa, es gab wirtschaftliche Rezessionen, und erst 1750 wurde in Europa von den Bauern wieder so viel geerntet wie 1570. Das alleine reicht mir eigentlich, um zu wissen, dass wir dieses 2-Grad-Celsius-Ziel sicher verankern und alles tun müssen, um einen weiteren Temperaturanstieg zu verhindern. Sonst haben Sie dann einfach die Folgen, egal ob einwandfrei nachgewiesen wurde, was die Ursache war. Temperaturanstiege dieses Ausmasses verträgt dieser Planet schlichtweg nicht.

Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 1, beim Zweckartikel, die Minderheit I (Imark) abzulehnen.

Jetzt haben Sie ja bei der Minderheit III (Müller-Altermatt) die Verankerung des Ziels, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst 1,5 Grad Celsius zu beschränken. Ja, das ist in den Pariser Verhandlungen wirklich erst am Schluss hineingekommen. Die heutigen wissenschaftlichen Szenarien sagen, dass dies eigentlich das Ziel sein müsste.

Der Bundesrat hat trotzdem an seiner Fassung - "den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu beschränken" - festgehalten. Wir regeln nämlich heute nicht die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts, sondern was wir im Moment anstreben, ist das Ziel bis 2030. Das ist für uns im Moment relevant. Wir sind nämlich auch da weit, weit davon entfernt, das 2-Grad-Celsius-Ziel zu erreichen. Wir werden Ihnen deshalb ja wieder - in spätestens zehn Jahren kommt die nächste Etappe - Anpassungen bei den Zielen und Massnahmen unterbreiten. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat hier den Antrag der Minderheit III (Müller-Altermatt) ablehnt.

Der Antrag hat eine zweite schwache Formulierung in Absatz 1 Litera b, wo auf die Aufnahmefähigkeit von Kohlenstoffsenken referiert wird. Auch das ist irreführend. Negative Emissionstechnologien und die künstliche Einlagerung von CO2 können nämlich auch einen Beitrag zur Lösung leisten. Das wird mit dem Antrag der Minderheit III (Müller-Altermatt) im Gesetz ausgeschlossen. Das ist falsch; das ist wirklich irreführend.

Zum Antrag der Minderheit II (Jans): Hier geht es um die erwähnten Finanzmittelflüsse. Es ist grundsätzlich korrekt, dass im Pariser Abkommen als dritter Pfeiler selbstverständlich auch die finanzielle Seite wichtig ist und dass dort ebenfalls Massnahmen nötig sind, damit die Geldmittel vor allem in Kanäle für die Produktion von erneuerbarer oder, sagen wir, CO2-freier Energie umgelagert werden. Es trifft zu, dass wir hierfür im Moment auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren. Wir haben bei Banken und Pensionskassen eine Portfolioanalyse gemacht, damit man sich bewusst wird, wo und in welche Vehikel investiert wird und welche Effekte man damit am Finanzmarkt erreicht. Wenn Sie das jetzt so ins Gesetz hineinschreiben würden, könnten wir schon damit leben. Es wäre aber einfach noch vieles zu klären. Nur schon: Was meinen Sie genau mit "Finanzmittelflüssen"? Sind das Schweizer Anlagevehikel oder alle? Dürfen Schweizerinnen und Schweizer auch in einen ausländischen Fonds investieren oder nicht? Solche vagen Rechtsbegriffe, die hier verwendet werden, sind sehr unklar. Wenn Sie den Minderheitsantrag in dieser Form annehmen, dann müsste der Ständerat die Formulierung noch ziemlich genau anschauen. Deshalb: Wenn Sie vorsichtig bleiben wollen, bleiben Sie auf der Linie des Bundesrates.

In Artikel 3 geht es um die Verminderungsleistungen. Es ist ein sehr wichtiger Artikel, weil ein wichtiger Pfeiler ja die Verminderung unserer Treibhausgasemissionen ist. Wir haben uns im Pariser Abkommen zu minus 50 Prozent Ausstoss bis 2030 verpflichtet. Wir haben immer gesagt, dass wir in der Schweiz, im Inland, machen, was wir können. Aber es ist aus ökonomischen Gründen sinnvoll, auch unser Engagement im Ausland fortzusetzen.

Der Bundesrat wollte das schon bei der letzten Revision. Damals haben Sie die Inlandziele höher gewichtet, vor allem weil Sie gesagt haben, das sei eine Unterstützung für das nationale Gewerbe. Das ist es; aber das ist, wie wir gesehen haben, mit sehr vielen Mitnahmeeffekten verbunden. Am Schluss muss ich hier schon auch sagen: Das Klima ist global. Wenn wir mit einer bestimmten Summe Geld in Bangladesch, in Südafrika mehr reduzieren können als bei uns, ist es mir eigentlich wichtiger, dass wir dort reduzieren, als dass wir mit derselben Summe Geld in der Schweiz nur wenig herausholen.

Die meisten Staaten haben auf rein nationaler Ebene noch grosse Potenziale, weil sie eben noch kohlelastig sind, weil sie hohe Gasanteile in ihrem Energiemix haben. Das haben wir nicht. Wir haben schon sehr vieles gemacht. Wir sind seit zwanzig Jahren Mitglied des Kyoto-Protokolls; die meisten Staaten dieser Welt sind das nicht. Deshalb sind sie auch bezüglich des Pro-Kopf-Ausstosses wie des globalen Ausstosses von CO2 auf einem ganz anderen Niveau als die Schweiz.

Das hat den Bundesrat dazu bewogen, auch in Paris schon zu notifizieren, dass wir mitmachen, dass wir mit 50 Prozent Reduktion mehr machen als die EU-Staaten; aber wir sagen auch, dass von diesen 50 Prozent mindestens 30 Prozent im Inland reduziert werden und ein Teil im Ausland reduziert wird. Wir tun das aus ökonomischen Überlegungen und weil wir damit für das Klima mehr erreichen als mit einem sehr, sehr hohen Inlandanteil.

Die Potenziale im Inland sind aber auch noch da. Einfach nichts tun oder sich nur nach dem Preis richten, das will der Bundesrat auch nicht. Sie wissen, dass wir gerade im Gebäudebereich schon viel erreicht haben, dass wir aber nach wie vor eine tiefe Renovationsquote haben, dass man viele Ölheizungen in unserem Land noch renovieren muss. Wir wissen, dass wir im Bereich Verkehr nicht gut dastehen. Auch im internationalen Vergleich ist der Verkehr unsere grösste Sorge, und das sind zum Teil natürlich auch Wohlstandserscheinungen. Deshalb braucht es ein Inlandziel. Wenn Sie einfach offenlassen, wie viel wo gemacht werden muss, dann können Sie auch die Massnahmen nicht zimmern, wie wir diese Ziele erreichen. Dann können Sie nicht messen, dann können Sie auch nicht rapportieren. Wenn das alles so unklar bleibt, kann sich auch die Wirtschaft nicht orientieren. Es war immer ein Anliegen, dass man eine klare Orientierung gibt, wohin der Bundesrat und das Parlament mit der Klimapolitik überhaupt wollen.

Das Gesamtziel hat das Parlament übrigens bereits mit dem Bundesbeschluss genehmigt, und es wurde mit der Ratifikation des Pariser Übereinkommens auch definitiv. Das Gesamtdurchschnittsziel ist zudem wichtig, damit die ausländische Kompensationspflicht für die Importeure von fossilem Treibstoff schon vor dem Jahr 2030 eingefordert werden kann.

Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit Imark abzulehnen, ebenso die Minderheit Bourgeois. Sie möchte dort ja Richtwerte statt Ziele. Dazu muss ich sagen: In diesem Bereich sind es eben Ziele. Es ist nicht so wie im Energiegesetz, wo die Richtwerte eine Orientierung sind, sondern die Ziele sind hier politisch verbindlich. Die Ziele sind genau dafür wichtig, dass wir wissen, in welchem Sektor was passieren muss.

Bei der Minderheit I (Schilliger), die ich Ihnen auch zur Ablehnung empfehle, wäre, wie gesagt, alles vollständig flexibilisiert. Ohne Inlandziel fehlt aber eben ein Fixpunkt, an dem sich der inländische Massnahmenmix ausrichten soll. Insbesondere für die Treibstoffimporteure und insbesondere auch für die Abgabebefreiung für die Unternehmen könnte man hier ohne gesetzlichen Auftrag die Massnahmen im Inland nicht konsequent umsetzen. Mit dem Verzicht auf ein Inlandziel fehlt Ihnen dieses klare Signal an Wirtschaft und Gesellschaft. Nochmals: Wir müssen Mitte dieses Jahrhunderts auf netto null kommen. Wir müssen klimaneutral werden. Das ist [PAGE 1957] dann mit Sicherheit ein nationales Ziel, das können Sie nicht delegieren. Das muss jedes Land per 2050 anstreben.

Bei der Minderheit III (Müller-Altermatt) möchte man ja, dass zumindest drei Viertel der Reduktion im Inland erfolgen. Auch diesen Antrag bitte ich Sie abzulehnen: Er ist zu ambitiös, zu teuer. Dieser Antrag würde bedeuten, dass Sie im Inland bis 2030 die Emissionen um 37,5 Prozent gegenüber 1990 senken müssten. Ich komme dann gerne bei der konkreten Umsetzung - sprich bei den Gebäuden, der Industrie und dem Verkehr - darauf zurück, wie ambitiös Sie sind. Dort werden Sie dann alle sagen: Es darf nicht so teuer sein, es tut weh, und unsere Bürgerinnen und Bürger sollen nicht auf die Strasse wie in Paris. Das sind dann eben auch Realitäten. Mit der Erhöhung der Inlandanstrengungen müssten Sie nämlich auch abbilden, dass die Massnahmen, die der Bundesrat Ihnen beantragt, die mit den 30 Prozent gekoppelt sind, dann nicht reichen. Dann müssen Sie dort zulegen: den Benzinpreis zusätzlich erhöhen, mehr Geld einschiessen oder die CO2-Abgabe noch weiter erhöhen. Das tun Sie dann eben in der Konsequenz nicht.

Nochmals: Die Sanierung des Gebäudeparks braucht auch Zeit. Es gibt diese Programme jetzt ja seit zehn Jahren, und wir sehen, wo wir stehen. So viel mehr Ambition ist deshalb aus unserer Sicht unrealistisch. Wir meinen deshalb, minus 30 Prozent gegenüber 1990 ist richtig.

Ich habe keine Probleme mit der Minderheit I (Vogler) und der Minderheit II (Thorens Goumaz). Die Minderheit II möchte in Litera c noch "indirekte sowie direkte Finanzierungen von Treibhausgasemissionen" anfügen. Auch hier setzen wir auf Freiwilligkeit; das ist aber grundsätzlich mit dieser Litera c vereinbar.

Erlauben Sie mir dann Bemerkungen zu den Absätzen 5, 6, 7 und 8. Die dortigen Minderheiten lehnen wir alle ab. Das ist Überregulierung, das sind vor allem auch Feinheiten und Entwicklungen, die nicht im Gesamtinteresse unseres Landes liegen.

Bei der Minderheit Genecand - jetzt Minderheit Wasserfallen Christian - möchte man vor allem auch die ausländischen Aktivitäten erhöhen. Mit der Nennung von Vereinbarungen mit der Wirtschaft in Absatz 6 will der Bundesrat aber vor allem die Reduktion im Inland unterstützen. Internationale Bescheinigungen werden dann mitberücksichtigt, wenn nationale Verminderungen nicht möglich sind. Mit der vorliegenden Formulierung wird diese Logik genau umgekehrt: Das Ziel, einen Erhöhungsschritt bei der CO2-Abgabe mit einer griffigen Vereinbarung mit der Wirtschaft abzufangen, wie das in Artikel 31 steht, kann mit der Abgabe von internationalen Bescheinigungen nicht erfüllt werden, da so die Brennstoffemissionen in der Schweiz nicht sinken.

Die Minderheit Thorens Goumaz zu Artikel 6bis möchte auch die Schweizerische Nationalbank verpflichten, den Klimawandel zu berücksichtigen. Die Nationalbank muss sich gemäss unserer Verfassung und dem Nationalbankgesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen; sie hat die Währungsstabilität und die Preisstabilität als Auftrag. Das sind die vorrangigen Ziele, zusammen mit der Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung. Noch mehr oder andere Ziele für die Nationalbank hier hineinzuschreiben kann zu Widersprüchen zu den vorrangigen Zielen führen. Eine derartige Regelung würde unseres Erachtens auch die Unabhängigkeit der Nationalbank stören. Wenn Sie eine solche Regelung in Erwägung ziehen, müsste sie dann sicher nicht in ein CO2-Gesetz, sondern ins Nationalbankgesetz.

Wir empfehlen Ihnen, davon abzusehen. Die Nationalbank hat in ihrem Anlagereglement Möglichkeiten, auch beim Zukauf von Aktien und Obligationen solche Elemente zu berücksichtigen.

Bei Artikel 4 können wir uns der Minderheit Jans und auch der Mehrheit durchaus anschliessen. Die Minderheit Jans möchte ja einfach noch, dass auch die Finanzwirtschaft erwähnt wird; das kann man tun, das steht sowieso im Pariser Abkommen. Was die Mehrheit anbelangt: Sie fügt ja einen Absatz 3 ein, einen Hinweis auf Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Machbarkeit. Das kann man so machen; es ist dann halt sehr oft nicht wahnsinnig praktikabel oder nicht so griffig, es sind so allgemeine Vorgaben der Regulierung.

Kommen wir zu Artikel 5, den nationalen Bescheinigungen: Hier bitte ich Sie vor allem, den Antrag der Minderheit Grunder abzulehnen. Der Titel in Artikel 5 heisst ja "Nationale Bescheinigungen". Was die Minderheit Grunder hier will, hat damit aber gar nichts zu tun. Die Minderheit Grunder möchte, wie es der Text sagt, die Anrechenbarkeit von "weltweiten Netto-Emissionsverminderungen" regeln. Erstens ist diese Formulierung hier am falschen Platz, sie gehört nicht ins Kapitel über die nationalen Bescheinigungen. Zweitens ist sie auch ein bisschen problematisch, weil zum Beispiel erneuerbare Treibstoffe in der Schweiz als CO2-neutral eingestuft werden. Mit dieser Formulierung wäre das nicht mehr möglich - das ist etwas, das Sie eigentlich genau umgekehrt haben möchten. Deshalb haben wir das Gefühl, dieser Minderheitsantrag sei nicht ganz durchdacht. Ich zähle sonst, wenn Sie diesen Antrag annehmen, auf den klugen Ständerat.

Also, kommen wir noch zu Artikel 6: Hier geht es um die internationalen Bescheinigungen. Auch hier bitte ich Sie, die Minderheitsanträge, es sind zwei, abzulehnen. Sie wollen immer weniger bürokratisch werden, aber tatsächlich machen Sie jedes Gesetz, auch hier wieder, viel länger, als es gemäss den bundesrätlichen Vorgaben wäre - okay, wir nehmen das zur Kenntnis.

Die Minderheit I (Genecand) möchte - es wurde schon gesagt - Absatz 2 mit den Qualitätskriterien streichen. Das ist sehr gefährlich, vor allem dann, wenn es nicht gelingt, auf internationaler Ebene, über dieses Rulebook, das derzeit in Katowice diskutiert wird, solche Qualitätskriterien zu beschliessen. Ich weiss nicht, ob das gelingt. Wenn es nicht gelingt, gibt es national keine Rückfallebene, und das wäre dann genau für die Glaubwürdigkeit der Bescheinigungen, der Auslandinvestitionen, ziemlich schwierig.

Mit der Minderheit II (Müller-Altermatt) werden die Möglichkeiten für Auslandreduktionen unnötig eingeschränkt. Der Antrag ist insofern kohärent mit der entsprechenden Minderheit III zu Artikel 3 Absatz 2, die ja viel mehr im Inland will, aber aus unserer Sicht halt eben nicht richtig. Wir haben die Stiftung Klimarappen, die muss jetzt Erfahrungen sammeln. Sie hat im Inland eine sehr gute Performance, und wir möchten, dass sie auch bei Auslandkompensationen die gleichen guten Erfahrungen macht; wir möchten das nicht einschränken. Mit Absatz abis etwa machen Sie von der Minderheit II aber eine schwierig zu vollziehende Gesetzesgrundlage mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie "Weiter wie bisher"-Emissionspfad - ich weiss nicht, was ein "Weiter wie bisher"-Emissionspfad sein soll. Sie nennen auch hier Unterfangen sowie Vorgaben an die Umsetzung, bei denen wir wahrscheinlich sofort Expertengutachten beiziehen möchten.

Ich bitte Sie deshalb, beide Minderheiten abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Die Minderheit II (Müri) will Artikel 7 streichen. Ich habe schon gesagt, Herr Müri, wir haben im Übereinkommen von Paris drei Zielsetzungen beschlossen; das Abkommen ist ratifiziert, da können Sie nicht mehr zurück. Dass man koordinieren muss, dass der Bund mit den Kantonen koordinieren muss, ist einfach selbstverständlich. Wir haben das beim Gebäudeprogramm gesehen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe, auch wenn primär die Kantone zuständig sind. Wir sehen das jetzt bei den Ladestationen für Elektrofahrzeuge, das können die Kantone nie alleine stemmen. Wir koordinieren, und ich glaube, das ist gut in der Schweiz, dass man sich auch in föderalen Strukturen hilft.

Bei Artikel 7a bitte ich Sie, die Minderheit Vogler abzulehnen. Die meisten Emissionsquellen sind im CO2-Gesetz bereits geregelt, weitere Vorgaben in Form von anlagespezifischen Emissionsgrenzwerten sind nicht praktikabel, das haben wir in der Kommission schon gesagt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung setzt erst in einer späteren Projektierungsphase ein, wenn schon ein konkretes Gesuchsverfahren läuft. Der Grundsatzentscheid aber, ob man ein Projekt durchführen will oder nicht, der fällt viel früher. Insofern wäre das auch ein Investitionshemmnis und somit nicht im Sinne der Klimapolitik.

Wir haben schon dargelegt, dass im Moment der Sachplan Verkehr überarbeitet wird. Dort kann es durchaus sinnvoll sein, Überlegungen zum verstärkten Einbezug von [PAGE 1958] Klimawirkungen einzubauen. Dann hat man aber auch eine viel früher angelagerte Prüfung durch Experten.