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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-06-05

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Beim vorliegenden Geschäft haben wir es mit einem Notbehelf zu tun. Gegenstand der bundesrätlichen Vorlage zum Steuerpaket bildet neben der Familienbesteuerungsreform und der Vorlage über die Besteuerung des Eigenmietwertes auch die definitive Verankerung der Neuregelung der Umsatzabgabe. Die am 19. März 1999 verabschiedeten dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe wie auch das dringliche Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 - beide befristet bis am 31. Dezember 2002 - sollen mit dem bundesrätlichen Steuerpaket ins ordentliche Recht überführt werden.

Der dringliche Bundesbeschluss vom 19. März 1999 enthält Entlastungen für den Handel mit Eurobonds. Um diese Geschäfte wieder in die Schweiz zu holen, wurde damals die Umsatzabgabe in diesem Bereich abgeschafft, soweit sie auf ausländische Kunden entfällt. Entlastet wurden ferner die über die neue Derivatebörse Eurex abgeschlossenen Geschäfte. Weiter wurde eine Regelung für die so genannten "remote members" getroffen, das sind die an die Schweizer Börse angeschlossenen ausländischen Effektenhändler. Damit soll sichergestellt werden, dass die ausländischen Mitglieder der Schweizer Börse gleich behandelt werden wie die inländischen. Die Mindereinnahmen aufgrund dieser Massnahmen betragen gemäss Botschaft rund 20 Millionen Franken pro Jahr.

Mit dem dringlichen Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 wurden eine Reihe von ausländischen Anlegern sowie inländische Anlagefonds von der Umsatzabgabe befreit. Entlastet wurden zudem Geschäfte an der neuen Londoner Börse Virt-x. Eine Reihe von inländischen Anlegern wurde dem Effektenhändlerstatus unterstellt. Die jährlichen Mindereinnahmen belaufen sich hier auf etwa 300 Millionen Franken.

Mit der Botschaft zum Steuerpaket 2001 hat der Bundesrat beantragt, sowohl die im März 1999 verabschiedeten dringlichen Massnahmen als auch das dringliche Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 ins ordentliche Recht zu überführen. Die Behandlung dieses Steuerpaketes in Ihrem Rat ist für die Herbstsession vorgesehen. Dabei ist allerdings damit zu rechnen, dass im Bereich Umsatzabgabe erhebliche Differenzen zum Nationalrat entstehen könnten. Jedenfalls verfolgt Ihre Kommission derzeit eine entsprechende Linie.

Da der dringliche Bundesbeschluss wie das dringliche Bundesgesetz Ende 2002 auslaufen, wird es nicht gelingen, das bereinigte Steuerpaket rechtzeitig in Kraft zu setzen, sodass ein nahtloser Übergang zum ordentlichen Recht im Bereich der Umsatzabgabe gewährleistet wäre. Eine Verlängerung der beiden dringlichen Erlasse drängt sich somit auf, will man nicht riskieren, ab 1. Januar 2003 auf den Rechtszustand vor Erlass des Dringlichkeitsrechtes zurückzufallen.

Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission, den beiden Vorlagen des Bundesrates zuzustimmen und die beiden befristeten Erlasse ohne jede Änderung um weitere drei Jahre zu verlängern. Damit ist eine ausreichende Zeitreserve geschaffen, um die dringlichen Erlasse im Bereich der Umsatzabgabe ins ordentliche Recht zu überführen.

Gegenüber heute ergeben sich aus einer solchen Weiterführung keine zusätzlichen finanziellen Ausfälle. Dagegen möchte ich für den Fall einer Ablehnung der beantragten Verlängerung der beiden dringlichen Erlasse auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen hinweisen, wie sie im Abschnitt 3.3 der Botschaft kurz dargelegt sind.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, den beiden Beschlussentwürfen, wie sie vom Bundesrat vorgelegt worden sind und denen die Kommission einstimmig zugestimmt hat, ebenfalls zuzustimmen.