Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2018-12-04
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-04
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt in diesem Block den Antrag der Minderheit I (Imark) zum Zweckartikel. Dieser Antrag ist von Herrn Imark bereits begründet worden. Es braucht hierzu nicht weitere Ausführungen von meiner Seite.
In den Artikeln 3 sowie 6 werden die Ziele festgesetzt und grundsätzliche Fragen zum internationalen Zertifikatshandel und zu den Bescheinigungen sowie zu Zertifikatsstandards geklärt. Dies ist für die allgemeinen Bestimmungen ebenfalls von zentraler Bedeutung - gerade dann, wenn wir für die Schweiz nach wie vor gute Rahmenbedingungen für eine freie Marktwirtschaft schaffen wollen. Darum setzt sich die SVP-Fraktion für eine gesetzliche Grundlage ein, die minimal ist und der Schweiz und ihren Unternehmen bei diesem Handel grösstmöglichen Handlungsspielraum ermöglicht. Daher geben wir bei Artikel 3 Absatz 1 dem Antrag der Minderheit[NB]I (Imark) und bei Artikel 3 Absatz 2 dem Antrag der Minderheit[NB]I (Schilliger) den Vorzug.
Die vom Bundesrat angestrebten hohen Ziele sind auch im internationalen Vergleich nicht zu rechtfertigen. Die heute schon sehr tiefen CO2-Emissionsrichtwerte der Schweiz könnten zusammen mit zu ambitionierten Zielen bewirken, dass Wirtschaftszweige ihre Produktionskapazitäten in Länder verlegen, die weniger einschneidende Massnahmen definieren. Damit wäre dem Klima nicht geholfen. Im Sinne einer grösstmöglichen Flexibilität sollen Reduktionen im Inland und im Ausland gleichgestellt werden. Ebenso sollen bisher erbrachte Leistungen berücksichtigt werden, damit diejenigen, welche bereits Reduktionen erbracht haben, nicht noch dafür bestraft werden.
In Artikel 6 werden die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich völkerrechtlicher Vereinbarungen aufgenommen. Es geht darum, die im Ausland erzielten Emissionsverminderungen festzulegen. Diese Zertifizierungen sind nicht ganz einfach. Darum sollten so wenig wie möglich Einschränkungen und Verknüpfungen gemacht werden. In diesem Sinne brauchen wir Flexibilität und die Möglichkeit, uns abzusichern, wenn im internationalen Verbund nichts passiert. Dann müssen wir agil genug sein und die Fähigkeit bewahren, bilaterale Lösungen anzupeilen und so an diesen Marktmechanismen teilzunehmen.
Eine Gesetzeslösung mit Swiss Finish wäre jedoch grundsätzlich kontraproduktiv. Wir müssen in dieser Angelegenheit das Machbare betonen und pragmatische Zwischenlösungen anstreben. So unterstützen wir auch bei Artikel 4 Absatz 3 den wichtigen Antrag der Kommissionsmehrheit: "Bei der Ausgestaltung der Massnahmen werden unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Machbarkeit berücksichtigt." Dies ist der Wortlaut dieser Bestimmung.
Gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen ist das A und O für die allgemeinen Bestimmungen des CO2-Gesetzes, das einer Totalrevision unterzogen wird.