Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-05
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Artikel 86a enthält eine Bestimmung über Informationskampagnen zu Wahlen. Mit dieser neuen Bestimmung hat sich Ihre Kommission eingehend auseinander gesetzt.
In der Diskussion zeigte sich, wie schwierig es sein wird, Informations- und Sensibilisierungskampagnen von direkter Wahlbeeinflussung abzugrenzen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, im Bundesgesetz über die politischen Rechte keine Bestimmungen über Informationskampagnen zu Wahlen aufzunehmen. Wir sehen von einer Sensibilisierungskampagne ex cathedra, also von Amtes wegen, ab. Auch wenn hier nur eine Kann-Vorschrift vorgeschlagen wird, müssen wir uns klar bewusst sein, dass diese Kann-Vorschrift in der Umsetzung zu einer Muss-Vorschrift wird. Zudem ist zu beachten, dass auch bei den Nationalratswahlen die Wahlkreise Kantone sind. Wenn überhaupt Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen sind, haben diese in den Kantonen selber zu erfolgen. Dort können die Bürgerinnen und Bürger konkret zur Stimmbeteiligung animiert und auch auf das Anliegen einer ausgeglichenen Vertretung im Parlament aufmerksam gemacht werden. Hier braucht es nicht eine Papierflut aus Bern.
In Ihrer Kommission wurde insbesondere als problematisch erachtet, dass im Gesetz nur bestimmte Gruppen als förderungswürdig hervorgehoben werden sollen. Bereits in der Beratung der neuen Bundesverfassung haben wir in der Verfassungskommission und auch im Parlament Bestimmungen diskutiert, welche die Förderung der Jungen und die Förderung der Senioren hervorheben wollten. Damals wurden solche Vorschläge klar abgelehnt, und es liegt nahe, dass sich andere, nicht erwähnte Gruppierungen so zurückgesetzt fühlen würden.
Im Nationalrat war diese Bestimmung, die dort mit der Förderung von jungen Kandidatinnen und Kandidaten angereichert wurde, nicht unbestritten. Die Kommissionssprecherin erklärte an die Adresse unseres Rates, sie könne sich vorstellen, dass es eine Aufgabe des Ständerates sei, quasi die salomonische Lösung zu finden, was alles in einer solchen Kampagne allenfalls noch gefördert werden sollte, wobei das Fuder allerdings nicht überladen werden sollte. Sie fügte hinzu: "Ich würde davor warnen, dass wir uns am Schluss auch noch über Berufskategorien und andere Kategorien unterhalten, die entsprechend gefördert oder vertreten sein sollten."
Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen nun nicht eine solche salomonische Allerweltslösung vor, sondern beantragt Ihnen, die Bestimmung "Informationskampagnen zu Wahlen" zu streichen. Die Minderheit Brunner Christiane beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.