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Jositsch Daniel · Ständerat · 2018-12-06

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-06

Wortprotokoll

Es ist primär Sache der Kantone, in ihrem Hoheitsgebiet die Sicherheit von Personen und Gebäuden zu gewährleisten, die unter völkerrechtlichem Schutz stehen. Der Bund berät, koordiniert und unterstützt, wo das notwendig ist. Mit dem Bundesbeschluss vom 7. September 2015 genehmigte die Bundesversammlung eine letzte Verlängerung des Einsatzes der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen bis zur Umsetzung der Rechtsgrundlage für die Weiterentwicklung der Armee, jedoch längstens bis Ende 2018, also bis Ende dieses Jahres. [PAGE 941]

Der Kanton Bern und die Stadt Zürich, denen 2018 noch 24 Durchdiener der Infanterie bzw. 8 Angehörige der Militärpolizei zur Verfügung stehen, haben mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage sein werden, die Reduktion der Anzahl Armeeangehöriger durch ziviles Personal schon ab dem 1. Januar 2019 zu kompensieren. Entsprechend liegt heute das Gesuch für einen subsidiären Einsatz der Armee im Assistenzdienst auch für das Jahr 2019 vor.

Die Schweiz ist zwar kein primäres Ziel für Terroranschläge, und die allgemeine Gefahr solcher Terroranschläge ist im europäischen Umfeld in den vergangenen Monaten tendenziell eher gesunken; nichtsdestotrotz bleibt eine entsprechende Gefährdung real, und entsprechend sind auch Massnahmen zu ergreifen. Um dieser Bedrohung begegnen zu können, müssen die Kantone über ausreichend Personal verfügen. Die vom Kanton Bern und von der Stadt Zürich eingereichten Gesuche deuten nun darauf hin, dass dies aktuell nicht überall der Fall ist. Die Unterstützung durch den Bund im Jahr 2019 ist daher weiter erforderlich, damit die Schweiz die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen gewährleisten kann.

Entsprechend liegt der Antrag des Bundesrates heute vor. Um den Gesuchen des Kantons Bern und der Stadt Zürich nachzukommen, beantragt der Bundesrat, maximal 32 Angehörige der Armee vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 im Bereich des Schutzes ausländischer Vertretungen einzusetzen.

Die Armee kann Assistenzdienst leisten zur Unterstützung ziviler Behörden, namentlich beim Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen oder bei der Bewältigung von Aufgaben, die die Behörden mangels geeigneter Personen oder Mittel nicht bewältigen können. Die entsprechende Kompetenz ist in Artikel 67 des Militärgesetzes verankert.

Die Gesuche von Bern und Zürich zeigen, dass die Polizeikorps ihre Kapazitäten bereits vollständig ausschöpfen und nicht in der Lage sein werden, Personal für den Schutz ausländischer Vertretungen abzukommandieren. Für diese Aufgabe müssen die Polizeikorps spezielle Organisationseinheiten schaffen, wobei sie nicht auf ihre gewohnten Ressourcen oder jene anderer Kantone zurückgreifen können. Ohne die Unterstützung der Armee können die zivilen Behörden diese Aufgaben allerdings nicht erfüllen.

Der Bund muss deshalb im Rahmen seiner Zuständigkeit nach Artikel 54 der Bundesverfassung dafür sorgen, dass alle Massnahmen getroffen werden, die zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz erforderlich sind. Wenn die entsprechenden Kantone nicht in der Lage sind, selbst die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zu gewährleisten, so obliegt dies entsprechend dem Bund.

Über den 31. Dezember 2019 hinaus wird der subsidiäre Einsatz, der jetzt für das Jahr 2019 beantragt wird, allerdings nicht verlängert, und er steht entsprechend nur für dieses Jahr zur Verfügung. Der Bund möchte dem Kanton Bern entsprechend maximal 24 Durchdiener der Infanterie und der Stadt Zürich maximal 8 Berufsmilitärs der Militärpolizei zur Verfügung stellen. Die Kosten belaufen sich auf 1,6 Millionen Franken. Da dieses Personal ansonsten für andere Aufgaben eingesetzt würde, verursacht der Einsatz keine zusätzlichen Kosten, sondern ist vom ordentlichen Budget des VBS gedeckt.

In der Sicherheitspolitischen Kommission hat sich die Frage gestellt, warum diese zeitliche Verzögerung entstanden ist, also warum der Kanton Bern und die Stadt Zürich nicht in der Lage sind, diesen Dienst ab 2019 selbst zu leisten, wie das eigentlich ursprünglich geplant war. Ich habe mich entsprechend bei der Stadt Zürich, also bei der verantwortlichen Stadträtin, erkundigt und habe dann eine Antwort erhalten. Man hat mir mitgeteilt: "Das Projekt war ab Beginn von zeitlichen Verzögerungen bzw. von Phasen, in denen keine Aktivitäten erfolgten, und zum Teil von inhaltlichen Richtungsänderungen geprägt. Die Stadtpolizei Zürich hat die Verhandlungen zu keinem Zeitpunkt verzögert oder die Ablösung der Armee infrage gestellt. Aufgrund des zeitlichen Verzugs der Diskussionen konnte der notwendige Prozess für die Umsetzung allerdings nicht ordentlich umgesetzt werden. Deshalb halten wir am Zeitpunkt per 1. Januar 2020 fest."

Ich kann nicht nachvollziehen, was diese Diskussionen tatsächlich ausgelöst hat und inwieweit sie notwendig sind, aber ich glaube, es bringt uns heute auch nicht weiter, diese "Schuldfrage" zu klären. Fakt ist, dass wir eine Aufgabe zu lösen haben, nämlich den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen und Institutionen, dass die beiden Verantwortlichen - nämlich der Kanton Bern und die Stadt Zürich - nicht in der Lage sind, das für das Jahr 2019 zu gewährleisten, und dass wir entsprechend von Bundesseite her faktisch hier dem Kanton Bern und der Stadt Zürich unter die Arme greifen wollen, obwohl die zeitliche Verzögerung ohne Zweifel nicht besonders schön ist.

Von dem her beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.