Gysi Barbara · Nationalrat · 2018-12-06
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-06
Wortprotokoll
Ich spreche nicht zum Zahlenteil, sondern zu einem neuen Ziel, das die Finanzkommission des Nationalrates jetzt erneut einstellen will und das eben auch in der ersten Lesung bei uns beschlossen wurde. Es geht darum, dass die Personalbeurteilung in Zukunft nach einer Normalverteilung über vier Stufen erfolgen soll. Wir haben ein Beurteilungssystem mit vier Stufen, und die Kommission verlangt nun, dass die Beurteilungen gleichmässig über alle vier Stufen verteilt sind. Das ist völlig absurd, weil wir ja auch keine Normalverteilung der Angestellten haben. Sie haben unterschiedliche Qualifikationen. Wir rekrutieren nicht einfach irgendwo in der Masse, sondern ganz gezielt Personen mit den entsprechenden Qualifikationen, und wir rekrutieren gutes Personal.
Wenn wir das gute Personal plötzlich nach einer sogenannten Normalverteilung beurteilen müssen, dann entspräche diese Beurteilung überhaupt nicht mehr den Qualifikationen, nicht mehr den Leistungen, sondern nur noch einer sogenannten Normalverteilung. Das ist absolut absurd und demotivierend. Ich habe auch entsprechende Reaktionen bekommen. Sie wissen, ich bin Präsidentin des Personalverbandes des Bundes, einer der Sozialpartner des Bundes, und ich muss wirklich sagen: Die Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung, im ETH-Bereich und in den bundesnahen Betrieben haben null Verständnis für ein derart absurdes Ziel. Dass das auch noch von Arbeitgeberseite eingebracht wird, verstehe ich überhaupt nicht.
Es ist ja auch ein Thema der Sozialpartnerschaft. Bundesrat Maurer hat das mehrfach bestens in der Kommission ausgeführt. Leider wurden die Argumente nicht gehört; Sie wollten sie nicht hören. Bundesrat Maurer sagt, er sei bereit, ein Aussprachepapier in die Kommission zu bringen, um das Thema zu vertiefen. Aber er sagt zu Recht, dass diese Frage nicht einseitig vom Parlament verordnet werden kann, unabhängig davon, ob sie gut oder schlecht ist. Es ist eine Frage, welche der Bundesrat mit den Sozialpartnern aushandeln muss und zu welcher die Sozialpartner begrüsst werden müssen.
Der Bundesrat kann eine Verordnungsänderung machen, aber bitte sehr nicht über eine derart absurde Zielsetzung im Budgetprozess! Wenn Sie das Thema diskutiert haben wollen, dann gehen Sie den regulären Weg über eine Motion! Das ist aber nicht einmal nötig, weil Bundesrat Maurer bereit ist, die Finanzkommission detailliert zu informieren. Dann können nächste Schritte - sollten sie überhaupt nötig sein - eingeleitet werden; ich meine aber, das sei nicht angebracht. Dann können Sie das so machen, aber nicht heute mit einer derart abstrusen Forderung im Rahmen des Voranschlages.
Ich bitte Sie: Kommen Sie zur Räson! Wir sind in der Differenzbereinigung. Dieses Ziel wird die Einigungskonferenz sowieso nie überstehen. Seien Sie heute einsichtig, und lehnen Sie den Antrag der Mehrheit ab! Unterstützen Sie die Minderheit, die beantragt, dieses Ziel nicht aufzunehmen!