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Dittli Josef · Ständerat · 2018-12-06

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-06

Wortprotokoll

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, dem Stimmvolk raschestmöglich die Grundsatzfrage der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen zu stellen. Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme richtigerweise fest, dass Rüstungsbeschaffungen an sich nicht dem Referendum unterstellt werden müssen. Nun will er aber mit seinem Planungsbeschluss nicht nur die Kampfflugzeuge, sondern auch noch die bodengestützte Luftverteidigung dem Volk unterbreiten - dies völlig ohne Not und ohne dass es in der Motion gefordert würde.

Zur Thematik der Grundsatzfrage: Der Bundesrat soll also dem Stimmvolk die Frage unterbreiten, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden sollen. Diese Grundsatzfrage erübrigt sich eigentlich, denn sie stellt sich gar nicht. In Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung steht, die Armee "verteidigt das Land und seine Bevölkerung". Damit das möglich ist, braucht es eine Luftwaffe mit Kampfflugzeugen, denn ohne den gesicherten Schutz des Luftraumes mit Kampfflugzeugen kann die Armee ihren Auftrag nicht erfüllen, und es kann auch der Schutz der Bevölkerung nicht gewährleistet werden. Ich sehe also nicht ein, warum dem Volk die in der Motion geforderte Grundsatzfrage gestellt werden soll.

Als Nächstes stellt sich für mich die Frage, ob es denn richtig ist, die Möglichkeit des Referendums bei einer Rüstungsbeschaffung zu schaffen. Antwort: eigentlich nein, denn auch Rüstungsbeschaffungen laufen ordentlich über das Budget und den Finanzplan, indem wir einen Verpflichtungskredit beschliessen, diesen in Jahrestranchen ins Budget aufnehmen und in die Finanzplanung einfliessen lassen. Doch, das sehe ich natürlich auch, wurde mit der Ermöglichung des Gripen-Referendums ein Präjudiz geschaffen, welches uns nun einholt und nicht mehr so einfach aus dem Weg zu räumen ist. Wir können dem Volk nur schwer erklären, warum wir beim Gripen eine referendumsfähige Vorlage geschaffen haben und dies nun beim neuen Kampfflugzeug nicht mehr der Fall sein soll.

Ich habe durchaus Sympathie dafür, dass man dem Volk für den Flieger etwas Referendumsfähiges unterbreitet. Ich hätte mir zum Beispiel vorstellen können, einen referendumsfähigen Verpflichtungskredit für den Flieger zu schaffen - aber nicht einen Planungsbeschluss, in den man noch die Bodluv integriert und mit dem man die Katze im Sack kaufen soll. Denn ich bin klar der Auffassung, dass dem Volk gesagt werden soll, wie viele Flugzeuge mit welcher Leistung und für wie viel Geld es erhält. Der Typ hingegen interessiert auch mich nicht.

Die vorliegende Motion ist für mich in erster Linie eine Einschränkung der Handlungsfreiheit des Bundesrates. Die Annahme der Motion würde heissen, raschestmöglich eine Abstimmung über die Grundsatzfrage der Fliegerbeschaffung durchzuführen. Ich bin klar der Auffassung, dass der Handlungsspielraum des Bundesrates jetzt nicht eingeschränkt werden soll, indem auf die Schnelle irgendeine Volksabstimmung provoziert wird, deren Ausgang auch mit Risiken behaftet ist. Zudem nehme ich einmal an, dass der Bundesrat, wenn wir die Motion heute annehmen, genau mit jenem Planungsbeschluss ins Parlament kommen wird, den er in der Vernehmlassung hatte, und wir nicht nur über den Kampfflieger, sondern eben auch über die Bodluv diskutieren werden.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen, damit für gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs gesorgt wird. Nur mit einer Ablehnung dieser Motion behält der Bundesrat den vollständigen Handlungsspielraum.