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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-12-06

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-12-06

Wortprotokoll

Jedes staatliche Handeln verlangt nach einer gesetzlichen Grundlage, sei es für Massnahmen oder für Ausgaben. Kollege Dittli und Kollege Kuprecht haben die Verfassung zitiert. Ich kann auch das Militärgesetz zitieren: Dort heisst es in Artikel 1, dass die Armee der Kriegsverhinderung diene und zur Erhaltung des Friedens beitrage, das Land und seine Bevölkerung verteidige und die schweizerische Lufthoheit zu wahren habe. In Artikel 148j ist die Finanzierung dafür geregelt, nämlich dass die Bundesversammlung für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee freigebe. Dann haben wir ja jeweils noch die Budget- und Voranschlagsdebatten und -beschlüsse.

So weit, so gut; damit wäre alles geregelt. Die Armee könnte sämtliche Waffensysteme aufgrund dieser gesetzlichen [PAGE 946] Basis erneuern und anschaffen. Aber - da kommt eben das sehr grosse Aber! - wir haben ein Präjudiz: Das Volk hat damals Nein gesagt zum Gripen. Gemäss meiner Beurteilung kann nur das Volk dieses Nein wieder aufheben, das heisst, es braucht dazu eben wieder einen entsprechenden Beschluss, weil das Volk damals Nein gesagt hat. Dieses Erfordernis ist aber so, wie es angedacht ist, nicht abgedeckt.

Jetzt von Willkür zu sprechen, finde ich ein bisschen mutig. Wir möchten ja nicht eine Ausdehnung, und ich möchte beileibe nicht, dass andere Waffensysteme, dass andere Beschlüsse ebenfalls einem möglichen Referendum unterstellt werden sollen, sondern eigentlich nur dieser Beschluss zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Von daher geht die Motion in die richtige Richtung: Sie engt den Rahmenkredit ein. Der Bundesrat wollte ja nicht nur die Kampfflugzeuge, sondern eben auch das Bodluv-System dem Volksentscheid unterbreiten, und damit öffnet er quasi das Spektrum. Davor möchte ich aber warnen, denn wenn jetzt auch Bodluv dem Referendum unterstellt wird, könnte man dann ja auch die Artilleriesysteme oder alle weiteren Waffensysteme dem Volk zum Entscheid unterbreiten. Wozu braucht es dann noch diese gesetzliche Grundlage im Militärgesetz?

Davor möchte ich warnen und Sie vor einem Fehlentscheid behüten. Ich will Ihnen vielmehr sagen: Ja, es gibt ein Präjudiz bei der Armee, bei der Erneuerung der Luftwaffe. Wir sollten das Referendum darauf einschränken und den Bundesrat auffordern, dem Volk nur diesen Bereich wieder zu unterbreiten, vielleicht zusammen mit der Kompatibilität mit dem Bodluv-System, aber sicher nicht auch dieses System selbst dem Referendum zu unterstellen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Minderheit zu folgen.