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Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-12-06

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-12-06

Wortprotokoll

Sie kennen die Geschichte dieses Geschäftes. Der Bundesrat wollte die Kriterien für Waffenexporte lockern. Der Nationalrat war damit nicht einverstanden und hat dies mit der Annahme dieser Motion deutlich dokumentiert. In der Folge hat der Bundesrat die geplante Verordnungsänderung zurückgenommen. Damit ist eigentlich die Hauptzielsetzung des Vorstosses erreicht.

Aber nun befasst sich der Ständerat als Zweitrat mit dem Geschäft. Unsere Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Mit der Ablehnung des Vorstosses gäbe der Ständerat ein Zeichen, das unterschiedlich gedeutet werden könnte. Man könnte einerseits sagen: Das Problem ist, zumindest heute, gelöst, wir lehnen die Motion ab. Ebenso gut könnte man eine Ablehnung so deuten, dass der Ständerat dem [PAGE 953] Nationalrat in dieser Frage in den Rücken fällt und sich eine Lockerung der Exportkriterien vorstellen könnte.

Es stellt sich auch die Frage, wie der Bundesrat eine solche Motion, die einerseits vom Nationalrat angenommen und andererseits vom Ständerat abgelehnt wurde, interpretiert. Persönlich bin ich der Meinung, dass dort, wo es um die Hauptzielsetzung des Vorstosses geht - keine Ausweitung der Kriterien -, kein Interpretationsspielraum bestehen sollte. Ich glaube auch, dass dies die Mehrheit dieses Rates so sieht.

Der Ständerat kann eine Motion nicht direkt verändern. Diese Möglichkeit hätte der Bundesrat beantragen können oder die Kommission. Da von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wurde, beantrage ich, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen; dies mit dem Auftrag, eine Formulierung zu suchen, welche weniger Interpretationsspielraum zulässt, zumindest was die Hauptzielsetzung betrifft. Dabei wäre auch zu prüfen, ob allenfalls der zweite Satz des Motionsauftrages gestrichen werden sollte.

Ich beantrage also, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen.

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