Aeschi Thomas · Nationalrat · 2018-12-06
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-06
Wortprotokoll
Ich spreche zur Motion 18.3838, sie wurde eben ganz kurz vom zweiten Kommissionssprecher erwähnt. Im Gegensatz zur Mehrheit der SPK möchte ich, dass der Bundesrat sich ganz grundsätzlich von diesem Uno-Migrationspakt distanziert und abschliessend darauf verzichtet, diesen zu unterzeichnen.
Ich möchte einleitend gerne die Frage, die Frau Kiener Nellen vorhin dem Kommissionssprecher gestellt hat, beantworten, nämlich: Was ist denn überhaupt Soft Law? Ich möchte mit den Worten beginnen, mit denen die "NZZ" den entsprechenden Kommentar übertitelt hat, nämlich mit: "Wenn Bürokraten träumen". Genau darum geht es.
Wie entsteht Soft Law? Verschiedene Exekutiven verschiedener Länder delegieren Beamte in ein internationales Gremium und geben diesen Beamten einen ziemlich vage gefassten Auftrag. Es werden dann während Monaten und Jahren an unzähligen Sitzungen, bei Abendsitzungen und sicher auch entsprechenden Verköstigungen entsprechende Texte ausgearbeitet. Man träumt eben, wie es die "NZZ" impliziert. Irgendwann kommt dann ein finaler Entwurf dieses Textes in die entsprechenden Exekutiven zurück. Es kommt sehr häufig vor, dass es solche Texte gar nicht bis auf die oberste Ebene schaffen, sondern dass sie von irgendeinem Abteilungsleiter genehmigt werden.
Auch bei diesem Pakt müssen wir ganz klar sagen, dass das Parlament lange im Dunkeln gelassen wurde. Auch die entsprechenden Anhörungen in den Kommissionen sind unter dem Radar von vielen Kommissionsmitgliedern verlaufen, sodass sich viele gefragt haben, was das denn überhaupt für ein Pakt sei, als vor einigen Monaten plötzlich die Diskussion aufkam.
Wie geht es weiter? Wenn dann die Mehrheit der Länder beschliesst, dass ein solcher Pakt in Kraft treten solle, dann wird das plötzlich zu einem internationalen Standard, und wir, das Parlament, wundern uns dann, wie ein solcher Pakt plötzlich zu einem zunehmend verbindlicheren internationalen Standard geworden ist. Wir haben es im Rahmen der OECD unzählige Male gesehen. Ich kann mich gut erinnern, wie uns [PAGE 2015] seinerzeit Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf unzählige Male in der Kommission erklärt hat: "Ja, wissen Sie, das ist jetzt halt neu internationaler Standard!" Bis wir dann gemerkt haben: Ja, Moment, unser Schweizer Vertreter sass jeweils am Tisch und hat dem zugestimmt, ohne dass wir als Kommission für Wirtschaft und Abgaben je angehört wurden. Genau so funktioniert es, Frau Kollegin Kiener Nellen.
Jetzt wurde mehrmals gesagt, dieser Pakt sei dann nicht verbindlich. Lesen Sie das 32-seitige Dokument durch! 91-mal steht: "Wir verpflichten uns ...". Mit der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten haben wir eine politische Erklärung und einen Pakt von Verpflichtungen übernommen; die Schweiz verpflichtet sich also ganz klar, wenn sie diesem Pakt zustimmen sollte. Ich denke, Sie sind mit mir einig, dass wir nicht einem Pakt zustimmen sollen, mit dem wir uns x-mal für irgendwelche Dinge verpflichten und dann meinen, es sei ja unverbindlich, es habe schon keine Auswirkungen.
Was steht denn in diesem Pakt? Ein paar Beispiele: Die Legalisierung von illegalen Aufenthaltern, den sogenannten Sans-Papiers, soll vereinfacht werden. Die Ausschaffungshaft wird ganz generell infrage gestellt. Im Herkunftsland der Migranten sollen in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden geschlechterspezifische Informationskampagnen sowie Kurse durchgeführt werden, die unter anderem bereits Sprachkurse für das Zielland beinhalten. Neu sollen auch für Migranten, die ihr Heimatland aufgrund von sich abzeichnender Umweltzerstörung und Auswirkungen des Klimawandels verlassen müssen, humanitäre Visa und Umsiedlungsprogramme geschaffen werden. Die heute geltenden Voraussetzungen für Familiennachzug sollen weiter vereinfacht werden. Bei Anstellung eines Migranten sollen alle Vertragsdokumente und Informationen betreffend seine Rechte in einer für ihn verständlichen Sprache anzufertigen sein, also nicht mehr in einer Amtssprache, wie das Frau Kiener Nellen eben gerade verlangt hat. Migration soll im Rahmen des Lehrplans behandelt werden - also hier ein Eingriff in die kantonalen Kompetenzen. Medien inklusive Internetportale sollen überwacht und beurteilt werden, ob sie denn ausgewogen über Migrationsthemen berichten - ein weiterer Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit. Mit öffentlichkeitswirksamen Kampagnen soll die Bevölkerung sensibilisiert werden. Es sollen vereinfacht Kredite für Migranten bereitgestellt werden, Transaktionskosten sollen maximal 3 Prozent betragen, und - ganz wichtig! - die Sozialversicherungsbeiträge sollen unabhängig vom Wohnort ausgerichtet werden.
Sie sehen, solche Forderungen können wir unmöglich akzeptieren. Ich bitte Sie hier entschieden, dieser Motion zuzustimmen, damit der Bundesrat diesen Uno-Migrationspakt auf keinen Fall annimmt.