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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-06-05

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Vorerst: Herr Jenny, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört. Ich möchte Ihnen nur etwas entgegnen. All die von Ihnen erwähnten Vorkommnisse ereigneten sich in einigen wenigen grossen Firmen. Solche Vorkommnisse sind in den meisten Firmen, in den meisten KMU der Schweiz schlicht nicht denkbar. Es scheint mir problematisch, deswegen immer wieder die ganze Wirtschaft an den Pranger zu stellen.

Gestatten Sie mir auch als Nichtmitglied der WAK einige Bemerkungen zu den vorliegenden Vorstössen und zu den Anträgen der Kommission, die Motionen allesamt als Postulate zu überweisen. Ich bin unserer WAK und insbesondere ihrem Präsidenten für die klaren Worte dankbar. Ich teile seine Meinung, dass man sehr wohl die Anliegen der verschiedenen Vorstösse unterstützen kann, ihnen aber trotzdem mit einer gewissen Zurückhaltung begegnet. Ich teile auch dezidiert die Meinung, dass es trotz der verständlichen vehementen Kritik an gewissen Vorfällen mit der notwendigen Sorgfalt zu legiferieren gilt. Weshalb?

Das Thema "corporate governance" wurde in der Zwischenzeit von der Wirtschaft insgesamt ausführlich aufgenommen. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang - wie bereits gestern - auf den Analysebericht von Professor Hofstetter, auf den von Economiesuisse erlassenen Swiss Code of Best Practice sowie die Transparenzrichtlinien der Zulassungsstelle der Schweizer Börse. Die erwähnten Berichte werden alle Ende Juni verfügbar sein und - so hoffe ich - den Bericht des Bundesrates bereits vorwegnehmen.

Die von der Schweizer Börse erlassene Richtlinie hat praktisch verbindlichen Charakter und ergänzt betreffend Transparenz bei den Verwaltungsratsgehältern und den Bezügen der Geschäftsleitung den Swiss Code. Beide Dokumente sind bewusst aufeinander abgestimmt und funktionieren nach dem Prinzip von "comply or explain". Auch ausserhalb der Schweizer Börse wird der Swiss Code auf breiter Basis unterstützt. Eine ganze Reihe gewichtiger Organisationen haben dies bereits formell getan. Die Anliegen des Motionärs sind damit weitgehend erfüllt. Mit anderen Worten: Die Zeichen der Zeit wurden in der Wirtschaft sehr wohl erkannt, und man kann sich mit Fug und Recht fragen, ob der Gesetzgeber zusätzlich tätig werden muss.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Motion Leutenegger Oberholzer (01.3261), "Mehr Schutz für Minderheitsaktionäre". Für mich ist es erstaunlich, dass der Nationalrat diese Motion tel quel überwiesen hat. Mir ist aber vor allem schleierhaft, Frau Bundesrätin, weshalb der Bundesrat bereit war, diesen Vorstoss in allen Teilen als Motion entgegenzunehmen.

Mehr Verständnis habe ich für die vorberatende Kommission, die beantragt, die Motion insgesamt als Postulat zu überweisen. Ich habe aus den Worten des Präsidenten entnommen, dass die Ziffer 1 der Motion Sie, gleich wie mich auch, etwas erstaunt hat. Nehmen Sie einmal den Wortlaut dieser Ziffer 1: "Zu prüfen sind insbesondere: bei Publikumsgesellschaften die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Verwaltungsratsbeschlüssen von strategischer Bedeutung für die Gesellschaft an die Aktionärinnen und Aktionäre."

Für mich heisst das nichts anderes, als dass die Aktionäre nach fast jeder Verwaltungsratssitzung über alle wichtigen strategischen Beschlüsse zu orientieren wären. Diese Art von Transparenz ist in einer wettbewerbsorientierten [PAGE 325] Wirtschaft möglicherweise gut gemeint, in der Praxis aber völlig ungeeignet und kontraproduktiv. Denken Sie doch daran, dass die Unternehmungen in einem globalen Umfeld agieren und dass die von der Motionärin geforderte Transparenz den Aktionären nichts bringt, vor allem aber den Konkurrenten im Ausland mehr als gelegen kommen dürfte.

In diesem Sinne unterstütze ich den Antrag Schweiger, der ja beantragt, Absatz 1 der Motion nicht zu überweisen.