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preparatory:AB 238881

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-10

Wortprotokoll

Am 1. Oktober 2012 ist die neue Postverordnung in Kraft getreten. Diese definiert nun, dass Zustellermässigungen den Tages- und Wochenzeitungen gewährt werden. Bei Zustellermässigungen handelt es sich um Subventionen, die mehrwertsteuerlich eine Vorsteuerkürzung nach sich ziehen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat dem Verband der Schweizer Medien bereits im Jahr 2013 entsprechend geantwortet. Damit Zustellermässigungen gewährt werden, müssen verschiedene Vorgaben erfüllt werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung weiss nicht ohne Weiteres, welches Unternehmen Zustellermässigungen erhält und wie hoch der Betrag jeweils ist. Macht ein steuerpflichtiges Unternehmen in seinen Mehrwertsteuerdeklarationen keinerlei Vermerke, kann dies erst bei Kontrollen vor Ort festgestellt werden. Somit lässt sich auch erst dann prüfen, ob die Vorsteuerkürzung korrekt deklariert wurde. Muss die Eidgenössische Steuerverwaltung im Einzelfall Mehrwertsteuern nachbelasten, kann das betreffende Unternehmen die Möglichkeit eines Zahlungsplans prüfen lassen. Auch ein Steuererlass ist denkbar; ein solcher ist jedoch an gewisse Bedingungen gebunden. Die Post hat nicht falsch informiert.

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