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Berset Alain · Bundesrat · 2018-12-10

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2018-12-10

Wortprotokoll

Im Interesse der öffentlichen Gesundheit werden sämtliche Asylsuchende bei der Einreise in den Bundesasylzentren durch eine Krankenpflegeperson auf Symptome untersucht. Bei Verdacht auf eine übertragbare Krankheit wie Tuberkulose oder Hepatitis A bis E werden sie zur weiteren Abklärung an die entsprechenden Ärzte weitergeleitet. Im Krankheitsfall werden sämtliche meldepflichtigen Krankheiten im Meldesystem des BAG erfasst, wobei der Aufenthaltsstatus nicht erhoben wird.

Es ist bekannt, dass Ausländerinnen und Ausländer häufiger von Infektionskrankheiten wie Tuberkulose und Hepatitis B oder D betroffen sind. Von Tuberkulose sind unter den ausländischen Patienten vor allem Menschen vom Horn von Afrika betroffen. Hepatitis C betrifft vor allem Personen schweizerischer Nationalität. Bei Hepatitis A handelt es sich in der Mehrheit um Infektionen, die man sich während eines Auslandaufenthaltes zugezogen hat. Hepatitis E wird erst seit diesem Jahr erhoben, es können daher noch keine Aussagen über die Verbreitung gemacht werden.

Die Meldungen über die in der Frage erwähnten Krankheiten sind allerdings in den letzten Jahren rückläufig. Ein Fall von Lepra wurde in der Schweiz nicht festgestellt.