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Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-06

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-06

Wortprotokoll

Sie haben Verständnis dafür, dass ich als Präsident des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr (Litra) in dieser Sache sehr interessiert bin und mich kurz dazu äussern möchte. Die Bahnreform von Anfang 1999 hat das Umfeld der SBB und die SBB selber grundlegend verändert.

1. Die rechnerische und organisatorische Trennung von Infrastruktur und Verkehr eröffnete insbesondere im Güterverkehr den freien Netzzugang und damit den Wettbewerb.

2. Die weitgehende Entschuldung schuf die finanzielle Basis für die Gründung der Aktiengesellschaft.

3. Die Beziehung zwischen dem Bund und der SBB AG wurde mit den Instrumenten der Leistungsvereinbarung und der Eignerstrategie auf eine neue Basis gestellt, und zwar mit dem Ziel, die unternehmerische Autonomie innerhalb eines klar abgesteckten und zeitlich befristeten Rahmens zu stärken.

Der Anfang 1999 mit der Leistungsvereinbarung und der Eignerstrategie eingeschlagene Weg hat sich bewährt, wie wir auch in der Kommission zu unserer Zufriedenheit feststellen konnten. Besonders zu gewichten sind die grössere Planungssicherheit und die neuen finanziellen Optimierungsmöglichkeiten der SBB. Die mit der Leistungsvereinbarung gesteckten Ziele der vergangenen Periode wurden weitgehend erreicht, teilweise gar beträchtlich übertroffen. Besonders erwähnenswert erscheint mir die Erhöhung der Produktivität der Infrastruktur. Wie der Präsident des Verwaltungsrates der SBB in unserer Kommission aufzeigen konnte, gingen die Produktionskosten pro Trassenkilometer im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent und im vergangenen Jahr gar um 9 Prozent zurück. Das vom Bund gesteckte Ziel, die Produktivität jährlich um 5 Prozent zu erhöhen, wurde weit übertroffen. Nicht zuletzt ist die Tatsache hervorzustreichen, dass die SBB-Züge auch in den vergangenen Jahren sicher und - mit den bekannten Abstrichen beim grenzüberschreitenden Güterverkehr, der nach wie vor eines der grössten Probleme darstellt - auch pünktlich verkehrten. Solches ist in verschiedenen EU-Ländern nicht selbstverständlich.

Der Anfang 1999 mit der Leistungsvereinbarung und der Eignerstrategie eingeschlagene Weg hat sich also bewährt. Es ist deshalb richtig, dass der Bundesrat bei der neuen Leistungsvereinbarung diese eingeschlagene Stossrichtung beibehält. Diese neue Leistungsvereinbarung setzt sich aus zwei inhaltlichen Schwerpunkten zusammen: Erstens legt sie in groben Zügen die mittelfristigen Unternehmensziele sowie das Leistungsangebot der beiden Verkehrsbereiche fest. Zweitens bestellt der Bund bei den SBB mittels der Leistungsvereinbarung verschiedenste Infrastrukturleistungen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Bezahlung der Abgeltung im Rahmen von 6,025 Milliarden Franken, welche die SBB für die Erbringung der bestellten Leistungen benötigen.

Mit den Zielen, die der Bund den SBB vorgibt, konnten wir uns in der Kommission intensiv auseinander setzen. In der ganzen Frage der heutigen Güterverkehrsproblematik, mitunter vor allem bei der Transitproblematik, ist jener Punkt herauszustreichen, mit dem die SBB beauftragt werden, einen erheblichen Anteil der Umsetzung der verkehrspolitischen Ziele des Bundesrates im Transitbereich mit zu unterstützen. Im alpenquerenden Güterverkehr tragen die SBB somit massgeblich zur Erreichung des Verlagerungszieles bei, im Personenbereich leisten sie einen gewichtigen Beitrag generell zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs.

Ich unterstütze die vom Bundesrat gesetzten Ziele vollumfänglich. Die Zielsetzung für die SBB ist wahrlich hoch. Dies bedingt, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln entsprechend das Optimale herausgeholt wird. Ich teile die Auffassung der SBB, dass der vereinbarte Zahlungsrahmen von gut 6 Milliarden Franken zwar gross, aber insofern knapp bemessen ist, als die Substanz des bestehenden Netzes zu [PAGE 346] erhalten ist und gleichzeitig die wichtigsten anstehenden Investitionsvorhaben zu realisieren sind, soweit diese nicht über die FinöV finanziert werden.

Wie knapp die Mittel der SBB bemessen sind, zeigt sich an einem Beispiel: Die SBB investieren in den nächsten 15 Jahren rund 2,9 Milliarden Franken in neue Technologien für ein Schienennetz, das jetzt noch nicht leistungsfähig genug ist. Die drei vom Verwaltungsrat der SBB AG genehmigten Modernisierungsprojekte teilen sich wie folgt auf: 1,7 Milliarden Franken für die komplette Erneuerung der Stellwerke, 830 Millionen Franken für die vernetzte Einführung des europäischen Standards der Zugsicherung sowie 375 Millionen Franken für die mobile Bahnkommunikation. Das sind alles Investitionen für die Erhaltung des Netzes, ohne dass damit gleichzeitig eine wesentlich höhere Leistung verbunden wäre. Es geht darum, die heutige Leistung zu erhalten und, sofern das möglich ist, auch auszubauen. Diese Projekte müssen mit Blick auf die rechtzeitige Umsetzung des Projektes "Bahn 2000" zwingend vorangetrieben werden. Rund die Hälfte der Investitionssumme, also rund 1,5 Milliarden Franken, ist Teil dieser Leistungsvereinbarung.

Die 6 Milliarden Franken sind deshalb ein Minimum, weil neben diesen gewaltigen Investitionen in die Technologie auch die übrigen laufenden Investitionen und der Netzunterhalt finanziert werden müssen. Für die SBB stellt sich die brennende Frage, inwieweit dieser im Zahlungsrahmen vorgegebene Betrag in den Budgets eingehalten werden kann oder inwieweit, wie das auch der Kommissionspräsident angetönt hat, der Betrag wahrscheinlich auch der Schuldenbremse unterliegen wird. Wenn es dazu kommt, dass mit der Schuldenbremse die vorgesehenen Beiträge erheblich gekürzt werden müssten, dann stellt sich die Rückfrage, inwieweit diese Leistungsvereinbarung von den SBB noch eingehalten werden kann. Wir haben bereits beim diesjährigen Budget erheblich gestritten, als es darum ging, im Rahmen des Budgets einen Teilbetrag dieser Zahlungskredite zu kürzen. Die SBB haben darauf aufmerksam gemacht, dass es bei einer solchen Kürzung nicht mehr möglich sei, diese Leistungsvereinbarung bzw. diese Leistungsziele vollumfänglich zu erreichen.

Deshalb wäre es sicher an dieser Stelle und im heutigen Moment interessant zu wissen, wie dieses Verhältnis zwischen Leistungsvereinbarung und Budget, respektive Schuldenbremse, ist und wie diese Frage von Geld und Auftrag zusammengehalten werden kann. In diesem Sinne bin ich froh um die Auskunft des Bundesrates auf diese Frage.

Ansonsten beantrage ich Ihnen, diese Leistungsvereinbarung für die Jahre 2003-2006 zu genehmigen.