Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2018-12-10
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Wir sind bei Block 3 angelangt. Wir behandeln hier einerseits das Emissionshandelssystem, welches wir bereits mit der Genehmigung des Abkommens und der Vorlage 17.073 behandelt haben. Andererseits geht es um die Kompensation bei fossilen Treibstoffen.
Die Minderheit Girod will das EHS streichen und stattdessen eine Gaskombi-Spezialgesetzgebung in Artikel 26a verankern. Es folgen daraufhin die Bestimmungen, die wir letzte Woche beim EHS-Linking schon behandelt haben. Aufgrund der Entscheide, die wir letzte Woche zum Geschäft 17.073 getroffen haben, müsste der Rat bei den Artikeln 19 und 21, das sind die Bestimmungen zum Luftverkehr und zu den Gaskombikraftwerken, der Mehrheit folgen, um das künftige Recht kohärent auszugestalten. Mit Blick auf die Absätze 3 und 5 von Artikel 23 würde die politische Logik ebenfalls verlangen, dass man der Mehrheit folgt. Allerdings würde es bei Artikel 23 kein echtes Problem für die materielle Kohärenz darstellen, wenn man dort der Minderheit folgen würde. Denn für die Zeit nach 2020 kann man auch diesbezüglich unterschiedliche Regelungen vorsehen. Ich bitte Sie aber namens der Kommission, hier der Mehrheit zu folgen.
Kurz ein Wort zu Artikel 21 Absatz 1, zu diesem "floor price" bei den Gaskombikraftwerken: Dazu haben sich die Frau Bundesrätin wie auch Herr Wasserfallen in ihren Voten [PAGE 2057] geäussert. Die Mehrheit der Kommission möchte dort eine Lex specialis für die allfälligen, eventuell möglichen Gaskombikraftwerke einfügen. Natürlich - dies an die Adresse der Frau Bundesrätin - ist das mit den Gaskombikraftwerken eine Eventualität, aber wofür, wenn nicht für Eventualitäten, machen wir denn hier drin Gesetze?
Herr Wasserfallen wiederum sagte, das sei kompliziert und kaum nachvollziehbar. Was will die Kommission? Die Kommission will, dass für Gaskombikraftwerke die CO2-Abgabe nur soweit rückerstattet wird, wie der CO2-Preis den Mindestpreis übersteigt. Dieser Mindestpreis richtet sich nach den externen Kosten minus die Auktionskosten.
Die externen Kosten sind - und da widerspreche ich der Frau Bundesrätin - relativ gut bekannt. Das Bundesgericht hat Studien im Zusammenhang mit den Urteilen bezüglich der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe anstellen lassen; und dann gibt es noch die etwas verdächtigeren Studien neueren Datums. Der "range" liegt immer zwischen 90 und 110 Franken - so die Auskunft in der Kommission. Er ist also relativ eng und relativ gut bekannt. Die Auktionskosten liegen irgendwo zwischen 15 und 25 Franken. Das gibt dann also einen Mindestpreis zwischen 65 und 95 Franken. Die Differenz zur CO2-Abgabe von aktuell 96 Franken liegt also dann zwischen 1 und 31 Franken. Das wäre der Betrag, der den Gaskombikraftwerken rückerstattet würde. Insgesamt ist das ein Dreisatz, den also unsere Verwaltung noch hinbringt; so kompliziert ist das nicht.
Artikel 27 bzw. die Diskussion über die Kompensation bei den fossilen Treibstoffen wurde diverse Male angesprochen. Das ist ein komplexes Thema. Wir haben in der Kommission mit einer wahren Zahlenschlacht darüber debattiert. Wie schon gesagt wurde, hat die Presse dann noch ihren Teil zur Zahlenschlacht beigetragen. Kernpunkt des Streits ist die Frage, welcher Anteil der Kompensationsleistung der Treibstoffimporteure durch inländische Massnahmen erfolgen soll. Wie hoch sollen die aus dem Inlandanteil abgeleiteten Kosten für die Konsumenten maximal sein? Zur Erklärung: Bereits im geltenden Recht besteht eine Kompensationspflicht für die Treibstoffimporteure, mit einem maximalen Kompensationsaufschlag von 5 Rappen und einer Sanktion von 160 Franken. Das hat Herr Fässler richtig erklärt. Mit dem neuen Gesetz stellt sich jetzt die Frage, ob diese Kompensationspflicht durch einen Inlandanteil ergänzt werden soll und wie viel das kosten darf. Darin integriert ist dann auch die Frage nach der Kompensation mittels der Beimischung biogener Treibstoffe.
Die Kommission kam nach längerer Diskussion und nach Abwägung zahlreicher Varianten, die Sie auch auf der Fahne finden, zum Schluss, dass man einen - und das ist entscheidend - allmählichen Anstieg der inländischen Massnahmen auf 20 Prozent im Jahr 2030 will. Die Refinanzierung dieser Massnahmen an der Tanksäule dürfte dann gemäss den Berechnungen des Bundesamtes, welche die Kommission eingefordert hatte, höchstens 8 Rappen kosten. Das sind - ich betone es nochmals - allmähliche Preisanstiege. Das erklärt auch die Diskussion vorhin zwischen Herrn Schilliger und Herrn Fässler. Wenn man allmählich auf diese 20 Prozent ansteigt, dann ist das mit 8 Rappen - gegenüber dem heutigen Kostendeckel ist das ein Plus von 3 Rappen - machbar.
Letztendlich komme ich zur Flugticketabgabe und zu Artikel 30a, wo die Minderheiten Nussbaumer und Vogler eine solche einfügen wollen. Der Unterschied zwischen den beiden Minderheiten besteht einerseits in den Ansätzen der Abgabe: Die Minderheit Vogler setzt bei den innereuropäischen Flügen etwas tiefer an. Andererseits und hauptsächlich liegt der Unterschied bei der Verwendung der Abgabe. Die Minderheit Nussbaumer sieht eine komplette Rückverteilung vor. Die Minderheit Vogler möchte mit einem Drittel der Erträge Adaptionsmassnahmen finanzieren.
Die Kommission hat sich sehr eingehend mit dem Thema der Flugticketabgabe befasst. Sie hat insbesondere auch Berichte zur Wirksamkeit und zur Verfassungskonformität bestellt. Schlussendlich kam die Kommissionsmehrheit zur Ansicht, dass das Instrument der Flugticketabgabe einerseits die Vorlage überlädt - das hat Herr Imark so wiedergegeben - und dass sie andererseits zu Ausweichverkehr über andere Länder führt. Die von den Minderheiten Nussbaumer und Vogler aufgenommenen Anträge wurden nach Ausmehrung und Bereinigung mit 13 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.