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Schilliger Peter · Nationalrat · 2018-12-10

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-10

Wortprotokoll

Ich habe im ganzen Block 4 vier Minderheiten: Die erste ist für eine Vereinfachung in Artikel[NB]33. Dort geht es darum, wer sich von der CO2-Abgabe befreien kann. Bei Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a möchte ich, dass es hier nicht nur um Betreiber mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit geht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es grosse Organisationen von Verwaltungseinheiten oder aus irgendwelchen anderen Gebieten gäbe, die sich auch solchen Zielsetzungen unterwerfen könnten. Schlussendlich geht es ja wirklich darum, möglichst offen zu sein, möglichst für jede Unternehmung und jede Institution irgendwie die Möglichkeit zu schaffen, sich befreien zu lassen. Wir wollen eine CO2-Reduktion. Einschränkungen in Zielvereinbarungen zu machen ergibt aus dieser Optik für mich keinen Sinn. Aus dieser Optik möchte ich eine möglichst offene Formulierung haben.

In Absatz 2 geht es auch um Umschreibungen, vor allem darum, wie etwas gemessen werden muss; auch hier geht es um eine Öffnung. Das Ganze wiederholt sich auch wieder in Absatz 2 Buchstabe b usw. - es geht um das Verminderungspotenzial, die Eigenheiten, die Frage, wo etwas getätigt werden muss.

Ich bitte Sie einfach, Artikel 33 möglichst offen zu formulieren. Im Gesetz soll es offen sein. Der Bundesrat kann dann in der Verordnung Präzisierungen einbauen. Man kann dann prüfen, wo es Sinn und wo es keinen Sinn mehr macht. Wenn wir im Gesetz schon sehr viel zu detailliert regeln, lässt es uns zu wenig Spielraum. Aus dieser Optik bitte ich Sie wirklich, Artikel 33 einer Vereinfachungskur zu unterziehen.

In Artikel 39 geht es um das Gebäudeprogramm, vor allem in Absatz 5. Hier geht es um die Befristung des sogenannten Gebäudeprogramms. Wir haben bei der Energiestrategie und beim Energiegesetz darüber abgestimmt, ob wir Subventionen - dazu gehören auch die Finanzierungen im KEV-Bereich und in anderen Bereichen - terminlich fixieren wollen. Die Sunset-Klausel für den Ausstieg aus der sogenannten Subventionswirtschaft wurde auch ins Feld geführt, und ich glaube, sie war ein wesentlicher Grund dafür, dass das Energiegesetz schlussendlich eine Mehrheit gefunden hat.

In Artikel 39 Absatz 5 geht es um diese Befristung des Gebäudeprogramms. Der Bundesrat sieht vor, dass hier bis Ende 2025 Beiträge fliessen können. Eine Mehrheit will eine Verlängerung bis ins Jahr 2030. Ich bin mit meiner Minderheit I der Meinung, dass wir auf das Jahr 2025 sukzessive einen Abbau hinkriegen sollten, so wie es auch in der [PAGE 2068] KEV-Finanzierung geschieht. Auch dort gibt es einen sukzessiven Rückgang.

Wir haben auch neue Ansätze, wie die Umsetzung der Gebäudesanierung getätigt werden kann. Wir haben neu einen Steuerabzug. Den gab es früher nicht. Diese steuerliche Abzugsfähigkeit bei den Kantonen und beim Bund soll auch eine Wirkung haben, davon sind wir überzeugt. Aus diesem Grund kann man bestehende Instrumente wie die Subventionierung von Massnahmen eben kürzen. Zusätzlich, und auch das ist mir wichtig, gibt es die Klik-Stiftung. Die Klik-Stiftung kann dort Unterstützung leisten, wo andere Instrumente fehlen. Wenn das Gebäudeprogramm nicht mehr läuft, können dann mit der Klik-Stiftung die Sanierung von Quartieren oder solche Zielvoraussetzungen mitfinanziert werden. Damit haben wir ein weiteres Instrument, das für die Umsetzung der Gebäudesanierung dienlich sein wird.

In der Folge ist dann bei Artikel 40 Absatz 1 die Fassung des Bundesrates zu unterstützen, weil eben in seiner Version die Befristung auf 2025 enthalten ist. Bei Artikel 40 Absatz 4 unterstütze ich ebenso den Bundesrat, weil er keine weiteren Einschränkungen von Bürgschaften gewährt. Auch hier regelt das Gesetz gemäss Mehrheitsantrag zu intensiv, auch hier gilt es, eine gewisse Freiheit in der Umsetzung in der Verordnung zu belassen.