Lexipedia

Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-12-11

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-12-11

Wortprotokoll

Ringrazio ognuno di voi per il dibattito vivace al quale ho assistito la scorsa settimana e che ripete quello altrettanto vivace avvenuto nel Consiglio degli Stati. Ripete in qualche modo anche la vivacità del dibattito in molti Paesi del continente europeo. È un tema che ha portato il Belgio addirittura a una crisi governativa. Questo naturalmente fa capire che stiamo toccando un tema estremamente sensibile.

Im Sinn einer gemeinsamen Behandlung der zwei vorliegenden Geschäfte erlaube ich mir in diesem Votum, diese gemeinsam anzusprechen und die Position des Bundesrates wiederzugeben. Der Entscheid des Bundesrates vom 10. Oktober, dem Migrationspakt zuzustimmen, stützt sich auf eine detaillierte Analyse der innen- und aussenpolitischen Auswirkungen des Migrationspaktes. Im Entscheid vom 21. November bestätigt der Bundesrat seine Einschätzung, dass der Migrationspakt im Interesse der Schweiz ist. Innenpolitisch besteht, Sie wissen es, kein Handlungsbedarf. In seiner Zielsetzung entspricht der Migrationspakt der Migrationspolitik der Schweiz. Souveräne Steuerung der Migration, sichere Grenze, mehr Hilfe vor Ort, Rückkehr und Reintegration sowie Integration sind nur einige Themen des Paktes, die im Einklang mit unseren Interessen sind.

Migrationsaussenpolitisch entspricht der Migrationspakt unseren Grundsätzen von Partnerschaft und internationaler Zusammenarbeit. Kein Staat - das haben Sie auch mehrmals selber gesagt - kann die Herausforderungen irregulärer Migration allein angehen. Es braucht nebst klaren nationalen Massnahmen auch internationale Zusammenarbeit. Dieser Ansatz entspricht dem Mandat des Parlamentes zur strategischen Verknüpfung zwischen internationaler Zusammenarbeit und unseren Migrationsinteressen, und er entspricht unseren erfolgreichen Instrumenten der Migrationsaussenpolitik wie der Migrationspartnerschaft oder der Hilfe vor Ort. Er ist ausserdem im Einklang mit Artikel 100 des Ausländergesetzes, in welchem der Bundesrat angehalten wird, bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften und -abkommen abzuschliessen, um die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken sowie die illegale Migration zu mindern.

Ein Abseitsstehen hätte wahrscheinlich negative Konsequenzen für unsere zukünftige Zusammenarbeit mit anderen Staaten und für unsere Reputation. Der Bundesrat bleibt somit überzeugt, dass die Schweiz dem Migrationspakt zustimmen soll.

Aufgrund der Konsultationen mit den parlamentarischen Kommissionen gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes für die beiden APK und Absatz 5 für die beiden SPK hat der Bundesrat jedoch beschlossen, nicht an der Staatskonferenz in Marrakesch teilzunehmen. Gerade bei einem so sensiblen Thema wie der Migration ist es dem Bundesrat ein Anliegen, das Parlament anzuhören. Trotzdem empfiehlt der Bundesrat Ihnen, die Motion der SPK-NR abzulehnen, dies vor allem aus formellen Gründen; ich nenne die wichtigsten drei.

Erster Grund: Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung begründet die allgemeine Zuständigkeit des Bundesrates zum Abschluss von rechtlich nicht verbindlichen Vereinbarungen. Ein eigentlicher Genehmigungsbeschluss des Parlamentes ist in solchen Fällen rechtlich nicht vorgesehen und wäre hier eine Ausnahme in der verfassungsmässigen Kompetenzordnung.

Zweiter Grund: Das Konsultations- und Informationsrecht des Parlamentes wurde in den letzten zwei Jahren eingehalten. Der Entscheid des Bundesrates vom 10. Oktober wurde, wie gesagt, mit den zuständigen Kommissionen formell konsultiert, gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes bei den APK und Absatz 5 bei den SPK. Zudem waren die Verhandlungen zum Migrationspakt 2017 und 2018 als Schweizer Prioritäten für die Uno-Generalversammlung aufgelistet. Diese Verhandlungen wurden gemäss Artikel 152 Absatz 3 jeweils auch noch mit den APK konsultiert.

Der dritte Grund für die Ablehnung: Dieser Fall hat aufgezeigt, dass man solche Soft-Law-Instrumente differenziert betrachten muss. Um die Wichtigkeit dieser rechtlich nicht verbindlichen Instrumente beurteilen zu können, braucht es verschiedene Kriterien. Auch bei Instrumenten des Soft Law, welche als nicht verbindliche Instrumente in die Kompetenz des Bundesrates fallen, kann dem Parlament eine gewisse Rolle zukommen.

Der Bundesrat beantragte daher die Annahme des vom Ständerat am 29. November behandelten und angenommenen Postulates 18.4104 der APK-SR. Gemäss seiner Stellungnahme zu diesem Postulat wird der Bundesrat detailliert darlegen, welche Soft-Law-Instrumente es gibt und inwiefern bezüglich der Mitwirkungsrechte des Parlamentes Anpassungsbedarf besteht. Zu diesen Fragen wird er entsprechende Abklärungen in Auftrag geben. Eine Annahme der Motion der SPK-NR würde aber diesen Abklärungen und der nachfolgenden Debatte vorgreifen.

Ich möchte nun auch auf die Motion Aeschi Thomas eingehen und auch hier drei Punkte hervorheben:

1.[NB]Der Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Er ist aber politisch bindend. Rechtlich ist er nicht verbindlich.

In der Begründung der Motion wird gesagt, es sei nur eine Frage der Zeit, bis auch dieser Pakt zum internationalen Recht gehören wird. Es stimmt, dass Soft-Law-Standards unter gewissen Umständen rechtlich verbindlich werden können, aber nur mit dem Zutun des Staates.

2.[NB]Zur Frage der Souveränität: Der Migrationspakt bekräftigt unmissverständlich das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen. Dies ist ein Leitprinzip des Dokuments, das von den verhandelnden Staaten auch nie infrage gestellt wurde.

3.[NB]Viele der Ziele im Migrationspakt helfen uns in der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung. Es geht um die Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration, um die Bekämpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel, um sichere Grenzen, um den Schutz vor Ort, um die Wahrung der Menschenrechte, um die Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr. [PAGE 2100]

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat, auch die Motion Aeschi Thomas abzulehnen.