Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-06-11
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-11
Wortprotokoll
Ich möchte vorerst meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Präsident der Schweizerischen Fleischfachverbände, also der Fleischbranche. Ich möchte bei dieser Gelegenheit Herrn Schweiger danken und teile seine Analyse weitgehend. Mein Antrag geht in die gleiche Richtung. Ich bin auch dafür, den Kredit zu sprechen, ich bin auch für Bedingungen, ich bin auch für eine Empfehlung, die diesen Kredit an gewisse Bedingungen bindet, aber ich bin nicht ganz einverstanden mit der Empfehlung, die eben eine "beherrschende" Stellung des Bundes anstrebt. Ich möchte nur eine "massgebende" Beteiligung des Bundes. Es ist eben diesbezüglich ein Unterschied, ob man jetzt diese TVD AG verstaatlicht oder ob man den Bund beteiligt. Ich werde in meiner Begründung detailliert darauf eingehen.
Gestatten Sie mir noch ein paar Worte - ich möchte mich dafür, dass ich etwas länger sprechen werde, entschuldigen -, weil ich doch dazu etwas sagen muss, weil doch einige Dinge in der Presse und im Nationalrat gesagt worden sind, die dem ganzen Geschäft und der ganzen Situation nicht ganz gerecht werden. Bei diesem Geschäft geht es um mehr als um die Tierverkehrsdatenbank. Es geht um die gesamte Tierverkehrskontrolle, welche die Rückverfolgbarkeit vom Schlachthaus bis zum Geburtsbetrieb gewährleisten muss. Dabei ist die zentrale Datenbank ein wichtiger Teil, aber eben nur ein Teil der gesamten Tierverkehrskontrolle. Die Datenbank verarbeitet die Meldungen - jetzt kommt ein erster praktischer Punkt - von 50 000 Tierhaltern und Schlachtbetrieben. Es sind also 50 000 Individualisten per Gesetz in dieses System eingebunden, auf welche die TVD AG keinen Einfluss nehmen kann.
Diese Bemerkung ist wichtig, um die Fehler und Probleme richtig einzuordnen. Wir müssen nämlich aufpassen, dass wir aus den Schwierigkeiten - es ist zuzugeben, dass Schwierigkeiten bestehen, die überwunden werden müssen - nicht falsche Schlüsse ziehen. Herr Schweiger hat es richtig gesagt: All jene, die melden müssen - die Bauern, die Metzger, die Schlachtbetriebe -, tun dies gar nicht gerne. Das verursacht ihnen administrativen Aufwand, und sie haben auch mit diesen Formularen grosse Schwierigkeiten. Ich habe mich darüber persönlich im Detail informieren lassen. Wir wissen andererseits, dass wir diese [PAGE 385] Tierverkehrsdatenbank brauchen. Wir sind auch völkerrechtlich verpflichtet, sie zu führen.
Nun wurde das ganze System in Rekordzeit aufgebaut. Nebenbei bemerkt: Ich muss sagen, es darf bezweifelt werden, ob es der Bundesverwaltung gelungen wäre, eine derart komplexe Datenbank in dieser kurzen Zeit zu realisieren. Wir haben heute über Nove-it gesprochen, Herr Bundespräsident, bei der Pensionskasse lässt Supis grüssen: Wir haben mit einigen Informatikdatenbanken auch schon beim Bund Schwierigkeiten gehabt und nicht nur, wenn sie ein Privater realisiert.
Bei allen Kinderkrankheiten, die zugegebenermassen vorhanden sind und die derartige EDV-Projekte haben, ist ganz klar festzuhalten: Die Datenbank als solche funktioniert, das wurde auch von niemandem bestritten. Was noch nicht genügend funktioniert, ist das Meldewesen. Da kann man dem Bund und vor allem den Kantonen den Vorwurf nicht ersparen, dass sie sich bisher nicht genügend engagiert haben, die gesetzliche Meldepflicht für Tiergeburten, Tierbewegungen und Schlachtungen durchzusetzen.
Der Bund erteilte 1999 der TVD AG einen Leistungsauftrag. Die TVD AG betont, dass sie den Leistungsauftrag erfüllt habe. Ich höre keine Stimme - auch in diesem Saal nicht -, die dem widersprechen würde. Auch die über den Basisauftrag hinausgehenden Zusatzleistungen - und die sind jetzt ja für den Nachtragskredit verantwortlich - sind bestellt worden. Schon der Begriff Nachtragskredit ist in diesem Bereich etwas fragwürdig: Wir haben einen Basisvertrag, wir haben Zuatzleistungen, die der Auftraggeber - d. h. der Bund - bestellt hat. Diese Rechnungen sind nicht bestritten. Und jetzt haben wir einen Nachtragskredit, und man sagt, es sei Misswirtschaft getrieben worden. Dabei sind eben diese Zusatzleistungen vom Bund, vom Auftraggeber, bestellt worden und als Rechnungen eigentlich nicht bestritten.
Die Zusatzaufträge haben sich vor allem daraus ergeben, dass der Auskunftsdienst - Sie können sich das vorstellen, dass die Bauern oder die Metzgereibetriebe jeweils telefoniert haben, wenn sie mit den Formularen nicht zurande gekommen sind - für Zehntausende von Meldepflichtigen ausgedehnt werden musste. Das ist eine Funktion, die zum Vollzug des Meldewesens gehört und eigentlich, müsste man sagen, durch die Vollzugsbehörde wahrzunehmen wäre.
Wir stehen also heute vor der einigermassen paradoxen Situation, dass zwar der Nachtragskredit umstritten ist, nicht aber die Abrechnung der TVD AG mit dem Bund. So sind die Tatsachen.
Man kann sich natürlich fragen, ob der Leistungsauftrag derart gravierende Mängel hat, dass man ihn vor Ende der Laufzeit im Jahre 2005 ändern muss. Hier kann sich der Bund natürlich auch nicht ganz aus der Verantwortung stehlen. Der Bund hat den Leistungsauftrag formuliert; der Bund hat die Firma ausgewählt: Das BVET hat aus verschiedenen Firmen jene Firma ausgewählt, welche die beste Offerte eingereicht hat. Auch hier hat der Bund eine gewisse Verantwortung. Auch davon war bisher nicht die Rede. Abgesehen davon kann der Bund jederzeit verhindern, dass über den Basisvertrag hinaus Zusatzleistungen erbracht und verrechnet werden. Ausserdem regelt nicht nur der Vertrag das Verhältnis zwischen der TVD AG und dem Bund, sondern auch die TVD-Verordnung. Dort sind übrigens weit reichende Kontrollbefugnisse und Kontrollpflichten des Bundes gegenüber dem Betreiber der Datenbank verankert; diese kann man dort nachlesen. Als Parlamentarier können wir daraus nur schliessen, dass in der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und der TVD AG - Herr Schweiger hat es auch bereits betont - nicht alles optimal gelaufen ist und wahrscheinlich, das ist zuzugeben, auf beiden Seiten Fehler gemacht worden sind. Deshalb, das ist mein Rückschluss, ist ein aktives Engagement des Bundes in der Gesellschaft richtig. Da bin ich mit Herrn Bundespräsident Villiger einig.
Nun kommt aber etwas ganz Entscheidendes hinzu: Der riesige Aufwand, den die zentrale Datenbank so oder so verursacht - denn wir müssen sie ja haben -, ist nur dann sinnvoll, wenn die ohnehin anfallenden Daten so gut wie möglich genutzt werden. Das heisst eben: Nicht allein für die Tierseuchenbekämpfung, nicht allein für BSE usw.; die Daten müssen auch anderweitig genutzt werden können, auch für privatwirtschaftliche Projekte. Das ist mir ein zentrales Anliegen. Ich möchte Sie fragen, wie Sie diese Rückverfolgbarkeit regeln wollen, die Deklarationspflichten, die Biolabels usw. Wenn das privat gemacht werden muss, können die Bauern zusammenpacken und nur noch den ganzen Tag Formulare ausfüllen und Daten liefern. In der Datenbank ist z. B. der immer wieder geforderte Tierpass nicht physisch, aber wenigstens elektronisch hinterlegt. Es gibt heute den elektronischen Tierpass. Wenn ihn die Fleischverkäufer und -innen nutzen können, ist die Rückverfolgbarkeit nicht nur vom Schlachthaus bis zur Geburt, sondern vom Ladentisch zurück in die Herkunftsbetriebe gesichert. In diesem Saal und in diesem Parlament sind schon oft Forderungen gekommen, genau das zu tun - der Weg eines Schlachttieres müsse vom Ladentisch bis zur Geburt zurückverfolgt werden können.
Dies waren die Überlegungen, aufgrund welcher der Bund von seiner Kompetenz Gebrauch machte, den Leistungsauftrag einer privaten Trägerschaft von Produzenten und Verwertern zu übertragen. Sie gelten heute immer noch. Deshalb dürfen wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Die Vorteile einer privatwirtschaftlich betriebenen Datenbank überwiegen nach wie vor bei weitem, davon bin ich fest überzeugt, Herr Bundespräsident Villiger. Es gibt keine sachlichen Gründe für die Annahme, dass die anstehenden Probleme mit einer "Verstaatlichung" gelöst werden können. Stattdessen sollen die Bedingungen für die Verwendung des Kredites so formuliert sein, dass sie signalisieren, wie wir uns konkret das Zusammenwirken der Bundesverwaltung mit der TVD AG vorstellen, damit sich die Begehren um Nachtragskredite nicht wiederholen. Dazu gehört unbestrittenerweise ein Kostendach; es gibt nichts anderes, es muss ein Kostendach fixiert werden.
Zu meinem Antrag: Wenn Sie meinen Antrag lesen, sehen Sie, dass die vorgeschlagene Formulierung strenger und auch präziser ist als die Formulierung der Finanzkommission. Nicht die Beherrschung der Gesellschaft im juristischen Sinn, sondern das Management der zentralen Datenbank steht im Vordergrund. Es ist ja unbestritten, dass das Management der Datenbank verbessert werden muss. Diese soll und muss durchaus durch den Bund geführt werden, auch das ist unbestritten. Die Beteiligung des Bundes an der Gesellschaft muss die dazu notwendige Transparenz gewährleisten. Zweitens muss sichergestellt sein - da bin ich mit Herrn Schweiger einig -, dass die zentrale Datenbank als öffentlicher Auftrag Priorität vor privaten Projekten hat, und drittens ist eine Quersubventionierung privater Projekte auszuschliessen. Wir wollen auch nicht, dass mit Steuergeldern Biolabel-Datenbanken finanziert werden. Solche privaten Projekte können, wie gesagt, durchaus Sinn machen. Selbstverständlich müssen aber solche Projekte privat finanziert werden. Es dürfen dafür weder Steuergelder eingesetzt noch der Primärauftrag vernachlässigt werden. Das steht ganz präzise in meinem Antrag. Deshalb ist ein verstärktes Engagement des Bundes sinnvoll und nötig, nicht aber eine Art Verstaatlichung der Gesellschaft als solche. Deshalb möchte ich keine beherrschende Beteiligung des Bundes, sondern eben nur eine massgebliche Stellung des Bundes - so, wie ich es im Antrag formuliert habe.
Es würde übrigens einem Vertragsbruch nahe kommen, wenn man das Problem so lösen würde, wie es die Finanzkommission beantragt. Fragen wie beispielsweise des Leistungsauftrages oder des Verhältnisses zu Informatikunternehmen sind nach Ablauf des Vertrages, d. h. im Jahre 2005 zu klären. Da kann auch Hand geboten werden. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Empfehlung im Sinne meines Antrages zu beschliessen und mit ihr dem Nachtragskredit zuzustimmen. Sie sehen, dass ich keine grosse Differenz zur Finanzkommission und zur Haltung des Bundesrates habe. Das würde konkret bedeuten: Kredit beschliessen, mit Bedingungen an die Empfehlung binden, aber keine beherrschende Stellung des Bundes in dieser AG, sondern nur [PAGE 386] eine massgebliche, d. h. Minderheitsbeteiligung und natürlich Einsitznahme im Verwaltungsrat durch den Bund. Das weicht eigentlich nicht gross von der Haltung des Bundesrates ab, der eine Mehrheitsbeteiligung anstrebt.