Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-12-11
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-12-11
Wortprotokoll
Die Vorlage schadet der Wirtschaft, statt ihr zu nützen, und es ist daher nicht darauf einzutreten. Das ist die apodiktische Schlussfolgerung von Kollege Noser, der als Sprachrohr der Wirtschaft hier im Ständerat auf die Barrikaden steigt und das ganze Projekt beerdigen will. Herr Noser, glauben Sie mir, auch ich werde hellhörig, wenn es darum geht, dass eine Gesetzesvorlage die Wirtschaft zu stark einschränkt und damit ihre Konkurrenzfähigkeit negativ tangiert. Als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen bin ich daher bereit, Asche auf mein Haupt zu streuen und selbstkritisch einzugestehen, dass das Resultat unserer Arbeit wohl noch nicht ganz das Ei des Kolumbus darstellt. Auch ich wünsche mir ein Aktienrecht, das generell wirtschaftsfreundlich und liberal ist.
Eine Analyse der Wirtschaftsverbände hat nun anscheinend ergeben, dass die von der Kommission verabschiedete Vorlage so sehr von einer einigermassen akzeptablen, wirtschaftskompatiblen Lösung abweicht, dass sie in Bausch und Bogen über Bord geworfen werden soll. Mir scheint dieses Vorgehen etwas gar radikal, um nicht zu sagen brachial. Der renommierte Aktienrechtler Peter Forstmoser gelangt in seiner Schlussfolgerung im Mail vom 6. Dezember 2018 an alle Ständerätinnen und Ständeräte zur gleichen Feststellung. Ich rufe Sie daher inständig auf, heute das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und den Nichteintretensantrag Noser klar abzulehnen.
Es kann doch nicht sein, dass die zuständigen Kommissionen für Rechtsfragen von National- und Ständerat über Wochen und Monate Dutzende von Stunden aufwenden, um die bundesrätliche Vorlage zu beraten, und jetzt, kurz vor der Zieleinfahrt, diese Vorlage in den Papierkorb geworfen oder gar geschreddert werden soll. Ein solches Vorgehen wird nicht nur unseren demokratischen institutionellen Verfahren, sondern auch der grundsätzlichen Notwendigkeit einer Modernisierung des Aktienrechts im Interesse der Wirtschaft nicht gerecht.
Mit der Forderung auf Nichteintreten widerspricht sich übrigens Economiesuisse selber. Im Schreiben vom 21. November 2018, in dem der Wirtschaftsdachverband gegenüber den Ständerätinnen und Ständeräten fordert, nicht auf die Vorlage einzutreten, schreibt er auch: "Der Nationalrat hat als Erstrat den Handlungsbedarf erkannt und in der Sommersession 2018 eine gute und moderne Revisionsvorlage verabschiedet."
Die Forderung nach einem Nichteintreten im Ständerat provoziert bei mir daher ein ungläubiges Kopfschütteln. Ein solches Vorgehen kommt für mich klar nicht infrage. Gleichzeitig will ich nicht einfach stur meine Augen vor den grundlegenden Kritikpunkten der Wirtschaftsverbände verschliessen. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Vorlage in ihrer aktuellen Fassung teilweise als überladen angesehen werden kann und noch etwas schwerverdaulich ist. Ich verstehe auch, wenn Ständerat Noser sagt, es müsste so viel angepasst werden, dass eine Diskussion im Plenum zu einer Kommissionssitzung mutieren würde. Der einzige gangbare und konstruktive Weg zu einer mehrheitsfähigen Vorlage kann daher nur sein, diese noch einmal zur Überarbeitung in die Kommission für Rechtsfragen zurückzugeben. Ich unterstütze daher den Antrag Caroni, das Geschäft mit einem relativ klaren Auftrag an die Kommission für Rechtsfragen zur erneuten Überprüfung zurückzuweisen. Gleichzeitig wäre die WAK zu beauftragen, der Kommission für Rechtsfragen im Rahmen einer Stellungnahme die Aspekte aufzuzeigen, die ihr unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit prioritär scheinen.
Ich bin überzeugt, dass die Mitglieder der Kommission für Rechtsfragen mit viel Energie an die Arbeit gehen und im Rahmen dieser Ehrenrunde in vertretbarer Zeit einen Vorschlag zimmern können, der im Parlament dann rasch bereinigt werden kann. Denn es gibt zahlreiche Fragen, die politisch entschieden werden müssen.
Zu den Inhalten erlaube ich mir, die folgenden grundsätzlichen Bemerkungen ganz kurz zu formulieren:
1.[NB]Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften sollte schlicht auf das Gesetz übertragen werden. Im Rahmen der VegüV haben die Unternehmen verschiedene Anpassungen ihrer Statuten und ihrer Verfahren vorgenommen. Eine nochmalige, grundlegende Erweiterung oder Anpassung würde in der Tat zu Rechtsunsicherheit und zu einer Verschlechterung der Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes führen. Leichte Anpassungen, wie zum Beispiel das Abhalten von Generalversammlungen im Ausland, sollten aber möglich sein. Regelungen wie die Zuwendungen an Parteien, Verbände und politische Kampagnen schränken die Unternehmen aber übermässig ein und müssen gestrichen werden.
2.[NB]Transparenz von Rohstoffunternehmen ist für die Vertrauensbildung unumgänglich. Es ist auch vor dem Hintergrund der Konzernverantwortungs-Initiative nicht verständlich, wenn gefordert wird, dieses Kapitel ersatzlos zu streichen. Ich bin dezidiert der Auffassung, dass auch die Rohstoffhändler in diese Transparenzpflicht einbezogen werden sollen.
3.[NB]Geschlechterrichtwerte sind nicht Quoten. In Analogie zum Gleichstellungsgesetz wird bei der Geschlechtervertretung die softeste aller möglichen Vorgaben vorgeschlagen. Die Richtwerte für Frauenanteile gelten nur für grosse und börsenkotierte Unternehmen und belaufen sich auf 30 Prozent für die Verwaltungsräte und 20 Prozent für die Geschäftsleitungen. Wenn diese Zielwerte nicht erreicht werden, muss das betroffene Unternehmen lediglich im Geschäftsbericht eine Erklärung abgeben, wieso dieser Wert noch nicht erreicht werden kann, Punkt, Schluss. Wenn eine solch weiche Formulierung die Unternehmen in Bedrängnis bringen sollte, verstehe ich die Welt wirklich nicht mehr.
Zusammenfassend: Die Aktienrechtsrevision ist auf gutem Wege. Die vorliegende Fassung ist wohl noch zu detailliert und in Teilen für die Wirtschaft mit zu hohen Auflagen verbunden. Eine nochmalige Überprüfung scheint mir Sinn zu machen.
Ich ersuche Sie daher, den Nichteintretensantrag Noser abzulehnen, den Rückweisungsantrag Caroni anzunehmen und die weiteren Rückweisungsanträge Minder und Germann selbstverständlich ebenfalls nicht zu unterstützen. Im Sommer 2019 werden wir dann einen verbesserten Entwurf diskutieren und verabschieden können.