Janiak Claude · Ständerat · 2018-12-11
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-11
Wortprotokoll
Der Berichterstatter hat ausgeführt, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen einige Zeit investiert hat, um diese Vorlage vorzuberaten. Er hat auch daran erinnert, an wie vielen Sitzungen der Nationalrat diese Vorlage behandelt hat. Es war nicht so, dass wir alles, was uns nach der Beratung im Nationalrat vom Bundesrat und vom Erstrat unterbreitet wurde, einfach durchgewinkt hätten. In der Kommission lagen diverse Anträge vor, über die wir an mehreren Sitzungen debattiert und entschieden haben. Es lagen viele [PAGE 1002] Anträge von Kollege Minder vor - verständlicherweise, denn es ging ja auch darum, die von ihm lancierte und vom Volk angenommene Initiative sinnvoll umzusetzen. Wenn man in der Kommission unterliegt, kann man Minderheiten deponieren, und selbstverständlich können alle Kolleginnen und Kollegen Anträge einreichen. Das ist Courant normal im Parlamentsbetrieb. Wir haben schon diverse umfassende Gesetzgebungen durchberaten und waren auch schon mit vielen Minderheiten und Einzelanträgen konfrontiert. Für mich ist diese Situation jetzt gar nichts Neues.
Jetzt also aus heiterem Himmel diese Fundamentalopposition, hauptsächlich von Economiesuisse. Ich habe vor allem wenig Verständnis für den Nichteintretensantrag. Ursprünglich wurde er damit begründet, der Nationalrat könne ja dann einfach wieder eintreten und überall an seinen Beschlüssen festhalten, sodass Ihre Kommission für Rechtsfragen einfach von vorne beginnen und auf den Nationalrat einschwenken könne. Meines Erachtens geht das verfahrensmässig nicht auf: Treten wir nicht ein, dann muss der Nationalrat nur entscheiden, ob er am Eintreten festhält oder nicht.
Wir hatten kürzlich ein ähnliches Szenario bei einer anderen Vorlage aus dem UVEK, Sie erinnern sich an die Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur. Hält der Nationalrat also fest, geht das Geschäft zurück zu uns. Wäre dem nicht so, würde der Grundsatz verletzt, dass ein Geschäft grundsätzlich dreimal in jeden Rat kommt, frühere Einigungen natürlich vorbehalten. Ich werde den Verdacht nicht los, und das Votum von Kollege Noser bestärkt mich darin, dass man einfach das Geschäft ganz abschiessen will. Kollegen aus dem Nationalrat haben übrigens bereits öffentlich kundgetan, dass sie dann ebenfalls nicht eintreten und die Vorlage beerdigen wollen, auch solche, die sonst der wortgerechten Umsetzung von Volksinitiativen das Wort reden. Bei der Minder-Initiative soll dies nun plötzlich nicht mehr gelten.
Auch für den Rückweisungsantrag oder die Rückweisungsanträge, muss ich jetzt sagen, fehlt mir das Verständnis. Weshalb stellen Sie nicht konkrete Anträge? Weshalb haben Sie nicht Minderheiten deponiert? Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, den Ball zurückzuspielen, statt konstruktiv Anträge zu formulieren und sich der Diskussion zu stellen.
Herr Caroni, Ihr Antrag "die Führung von Gesellschaften erleichtern und auf unnötige bürokratische Belastung, insbesondere von KMU, verzichten" liesse sich umsetzen, indem Sie die entsprechenden Anträge stellen.
Nehmen wir das Beispiel der öffentlichen Beurkundung, über die wir uns umfassend unterhalten haben. Da sind die Diskussionen ausgiebig geführt worden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kommissionen für Rechtsfragen in dieser Frage umpolen lassen werden. Da haben ja auch Kollegen aus der FDP-Fraktion die Position eingenommen, dass man es so belassen soll, wie es ist, und auch Leute von uns haben dort für die andere Variante gestimmt - also dafür, was Economiesuisse jetzt will. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn wir das nochmals in der Kommission für Rechtsfragen debattieren, dann etwas ganz anderes herauskommen wird. Wir werden dort sicher wieder gleich entscheiden.
Irgendwie habe ich ein Déjà-vu-Erlebnis. Vor neuneinhalb Jahren habe ich als damaliger Präsident der Kommission für Rechtsfragen die Geschäfte 08.080, das war die Abzocker-Initiative, und 08.011, Aktien- und Rechnungslegungsrecht, vertreten. Sie kennen die Geschichte, sie ist in der Botschaft dargelegt. Economiesuisse hat damals bei der Initiative von Kollege Minder alle Bemühungen für einen Gegenvorschlag torpediert. Herr Vasella hat jeden Frühling, wenn wir kurz vor einer Lösung standen, Boni in zweistelliger Millionenhöhe bezogen, und wir waren wieder auf Feld eins. Und am Schluss hat das Volk dem Trauerspiel mit der Annahme der Initiative ein Ende gesetzt. Ich war übrigens einer, der sich gegen diese Initiative ausgesprochen hat, aber es ist zu akzeptieren, wie es herausgekommen ist. Was die Vorlage 08.011 betrifft, die wir heute im Zusammenhang mit diesem Geschäft abschreiben sollen, haben wir den Teil Rechnungslegungsrecht abgeschlossen. Meine Interpretation dazu ist, dass sich da eine Branche genügend Aufträge zugeschanzt hat; die damit verbundene Bürokratie haben sicher nicht wir auf unserer Seite zu vertreten. Da haben sich viele ihre Aufträge selber zugeschanzt.
Der Rest harrt seiner Revision und soll mit der neuen Vorlage nun abgeschrieben werden, also der Teil Aktienrecht aus dieser Vorlage 08.011.
Wollen Sie wirklich eine Revision des Aktienrechts verhindern? Der damalige Justizminister Blocher, das stand heute wieder schön in der Zeitung, hat gesagt: "Ich bin überzeugt, dass das neue Aktien- und Rechnungslegungsrecht dazu beiträgt, dass es für Investoren noch attraktiver wird, ihr Geld in Schweizer Unternehmen 'arbeiten' zu lassen." Wir sind also gleich weit wie damals. Ich nehme nicht an, dass er jetzt etwas völlig anderes sagen würde.
Zurück zu den Rückweisungsanträgen: Es gibt meines Erachtens formelle Argumente gegen eine Rückweisung an den Bundesrat. Eine Rückweisung bedingt zunächst die Zustimmung beider Räte. Sie würde dann hier zu einer Zusatzbotschaft führen. Das haben wir schon bei anderen Vorlagen erlebt, denken Sie an die Whistleblower-Geschichte. Eine Rückweisung an den Bundesrat bedeutet eine Verzögerung von drei bis fünf Jahren.
Es gibt auch inhaltliche Argumente gegen eine Rückweisung: Eine Rückweisung an den Bundesrat könnte dann sinnvoll sein, wenn wirklich neue Ideen im Raum stünden. Die Wirtschaftsverbände präsentieren aber keine neuen Visionen. Sie haben ja erst jetzt zur Fundamentalopposition aufgerufen. Das deckt sich mit der Einschätzung von Professor Forstmoser in der "Finanz und Wirtschaft" der letzten Woche: "Mit dem Scheitern der Reform würde zudem ein massiver Kollateralschaden in Kauf genommen. Sinnvolle Verbesserungen und Neuerungen - durchweg als Freiräume und nicht als Zwänge konzipiert - würden geopfert. Fast zwei Jahrzehnte Arbeit von Verwaltung und Parlament wären nutzlos gewesen. Das Resultat eines neuen Anlaufs dürfte zudem nicht viel anders aussehen als die heutige Vorlage." Eine Rückweisung an den Bundesrat würde dann Sinn machen, wenn jetzt völlig neue Aspekte auftauchen würden. Auch das ist nicht der Fall.
Jetzt mein Hauptargument: Um die Vorlage ganz, und das deckt sich mit dem, was ich vorhin gesagt habe, auf die Linie von Economiesuisse zu bringen, sind nur ganz wenige Einzelanträge nötig, nämlich 13. Das ist nicht wahnsinnig viel. Es tut mir leid, wenn Sie diese Aufgabe nicht gemacht und diese 13 Anträge nicht gestellt haben. Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, dass es doch ein bisschen billig ist, die Vorlage dann einfach zurückzuweisen. Die umstrittenen Punkte sind allesamt liquide und für eine einfache Weichenstellung im Rat bereit. Die Wirtschaft, die sich gemeldet hat, also Economiesuisse, stört sich ja nicht primär an der Vorlage, sondern an den Anträgen Ihrer Kommission. Diese kann man ändern, indem man Anträge stellt oder Minderheiten macht.
Deshalb bitte ich Sie, den Nichteintretensantrag Noser abzulehnen und auch die Rückweisungsanträge abzulehnen.