Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2018-12-11
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-11
Wortprotokoll
Im Block 4 behandeln wir also noch die CO2-Abgabe und deren Verwendung sowie den Vollzug des Gesetzes, natürlich inklusive Sanktionen. Ich beschränke mich auf die relevantesten Artikel.
Ich komme zuerst zu den Artikeln 31 bis 33 und damit zur Frage, wer die CO2-Abgabe bezahlt und wie viel. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen ein Konzept vor; das wurde von den Minderheitssprecherinnen und -sprechern geflissentlich ein bisschen vergessen. Sie will die CO2-Abgabe zwar erhöhen, dafür aber auch die Befreiungsmöglichkeiten. Die Kommission hat in Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b nämlich die Bedingung für die Verminderungsverpflichtung abgeändert. Es braucht keinen Mindestaufwand von 15[NB]000 Franken mehr. Neu sollen alle Firmen eine Verminderungsverpflichtung eingehen können. Auf der anderen Seite der Geschichte steht dann eben die Höhe der Abgabe. Diese will die Kommission auf maximal 210 Franken festlegen, ohne zurückzugehen wie die Minderheit II (Genecand), aber auch ohne einen ziellosen, sofortigen Sprung zu machen wie die Minderheit I (Thorens Goumaz).
Eine kurze Replik an die beiden Sprecher Wasserfallen Christian und Knecht: Sie haben wieder den Vergleich mit dem Ausland gebracht. Es wurde wieder x-mal gesagt, wir hätten die höchste CO2-Abgabe der Welt. Einfach noch einmal: Es gibt einen grossen, grundlegenden Unterschied zwischen dem schweizerischen System und den allermeisten, wenn nicht allen anderen Systemen: Wir haben eine Rückvergütung, wir haben eine Lenkungsabgabe. Bei den anderen Ländern sind es rein fiskalische Abgaben, es sind Steuern. Wir haben keine Steuer, wir haben eine Lenkungsabgabe. Das ist ein ganz, ganz grundsätzlicher Unterschied.
Dann wurden diese Zahlen herumgeboten zur Frage, wie viel Geld jetzt da noch zweckgebunden werde. Es sind 450 Millionen Franken oder ein Drittel, und mehr gibt es nicht. Es sind diese 450 Millionen Franken. Wir haben sie in diesem Gesetz, wir haben sie im Energiegesetz mit der Energiestrategie.
Dann wurde quasi suggeriert, es gebe Doppelförderungen und dann werde Schindluderei betrieben, denn man könne das ja noch bei den Steuern abziehen. Herr Wasserfallen, das stimmt natürlich so schlicht nicht. Wenn jemand in seinem Gebäude eine Energiesparmassnahme vornimmt, dann scheidet er diese Massnahme bei der Steuererklärung aus. Er muss bei der Massnahme selber aber natürlich die Subvention wieder in Abzug bringen. Alles andere wäre, ich weiss nicht, Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung, eines von beiden. Einfach: Das, was Sie da suggeriert haben, das geht nicht. Man kann nicht Steuern abziehen und die Energiesparmassnahme machen. Das wird so verrechnet, alles andere wäre Steuerhinterziehung. Honi soit qui mal y pense.
Artikel 39 Absatz 5: Hier geht es um die Verlängerung des Gebäudeprogramms bis 2030. Die Kommission ist bei dieser Bestimmung mit 13 zu 12 Stimmen der Empfehlung der Energiedirektorenkonferenz gefolgt und will die Beiträge für das Gebäudeprogramm bis 2030 gewähren. Das Jahr 2030 taucht ja auch vorher in Artikel 8 in der Mehrheitsfassung als Stichjahr der Zielerreichung auf. Insofern ist die Kommission da also in ihrem Beschluss konsistent gewesen.
Das sind also die zwei wesentlichsten Punkte dieses Blocks.
Weil in den gestrigen Fraktionsvoten schon sehr viel resümiert wurde, möchte ich auch noch gerne kurz resümieren - Sie erlauben mir dies nach den teilweise emotionalen Voten von gestern.
Wir haben ganz am Anfang der Debatte den Zielartikel mit den 50 Prozent Reduktion übernommen und mit dem Globalziel sogar noch ein bisschen verschärft. Wir haben dann aber im Laufe der Debatte die Massnahmen doch einigermassen kontinuierlich abgeschwächt. Es entsteht also eine Schere zwischen den Zielen, die wir definiert haben, und den Massnahmen. Die Abschwächungspunkte wurden genannt, Stichworte dazu sind: Inlandkompensation, Einführung der Fahrzeugstandards, Elektromobilität, Gaskombikraftwerke und gestern noch die Ersatzleistungen. In all diesen Punkten haben Sie die Kommission relativ weit rechts überholt. Immerhin - dies an die Ratslinke -, bei den Gebäudestandards haben wir mit dem Einzelantrag Guhl einen ehrgeizigen Fahrplan festgelegt. Es ist also nicht nichts geworden. Aber was der Rat bis jetzt vorhat, ist sehr, sehr wenig.
Aber wir haben noch nicht über alles abgestimmt. Es folgen jetzt noch einige zentrale Punkte. Ich gebe dieses Gesetz noch nicht auf. Ich rufe Ihnen nun aber wirklich zu, bei diesem Block die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Die Kommission schlägt Ihnen vor, die Lenkungsinstrumente beim Klimaschutz zu stärken. Da erinnere ich halt insbesondere die FDP-Liberale Fraktion noch einmal an das, was sie im Rahmen der Energiestrategie selber gesagt hat - auch wenn Herr Schilliger schon für eine Frage bereitsteht -: Immer und immer wieder haben wir von dieser Seite gehört, man solle aufhören mit dieser Förderung, diese sei ordnungspolitisch falsch. Diesen Leuten gebe ich sogar Recht - aber jetzt reden wir vom Lenkungssystem, und wir reden von der Stärkung dieses Lenkungssystems. Machen Sie jetzt doch bitte mit, und verabschieden Sie sich nicht von der Lenkung. Wenn [PAGE 2082] Sie das machen, dann muss ich als Kommissionssprecher einfach konsterniert feststellen: Hier drin sind alle für Lenkung, bis sie wirkt - und dann ist man dagegen.
Bitte seien Sie nicht widersprüchlich. Bitte bedenken Sie, dass Sie, wenn Sie das tun, einfach einen Widerspruch generieren. Bedenken Sie auch die Widersprüchlichkeiten, die wir in diesem Block selber riskieren. Wenn wir die Befreiung von der CO2-Abgabe für alle Firmen öffnen, was ja einstimmig beschlossen wurde - es gibt auch keinen Einzelantrag -, und gleichzeitig die Abgabe nicht erhöhen, dann geht es mit den Gefässen wirklich nicht mehr auf. Dann bleibt für das Gebäudeprogramm und für die Kantone schlicht zu wenig Geld, und für das Gewerbe ist in diesem zukunftsträchtigen Feld definitiv das Ende des Geländes erreicht; das wäre die Folge solcher Beschlüsse.
Es gibt also eine Anleitung, um dieses Geschäft trotzdem nicht als leeres Blatt an den Ständerat hinüberzuschieben, und die ist relativ simpel. Der erste Punkt der Anleitung ist: Bitte, Sie alle von der rechten Ratsseite, folgen Sie diesmal den Anträgen der Mehrheit der Kommission! Dann kann - das ist der zweite Punkt der Anleitung - die linke Ratsseite in der Gesamtabstimmung auch zustimmen.
Bitte verhalten Sie sich bei diesem Block so, wie man es von räsonablen Volksvertreterinnen und -vertretern erwarten kann. Einigen wir uns doch jetzt auf ein CO2-Gesetz, welches seiner Funktion als Klimaschutzgesetz auch gerecht wird. Stimmen wir ihm daher in der Gesamtabstimmung so zu! In diesem Sinne bedanke ich mich für die engagierte Diskussion während der insgesamt zwölf vergangenen Stunden.
Ich erlaube mir als abschliessende Bemerkung natürlich den besonderen Dank an die abtretende Frau Bundesrätin Leuthard. Es ist für Kommissionssprecher nie einfach, anderer Meinung als Doris Leuthard zu sein, weil sie ihre Position und die Position des Bundesrates mit Verve und mit Dossierkenntnis vertritt. Es wäre eigentlich umso angenehmer, gleicher Meinung zu sein. Wie dem auch sei, im Lichte der soeben abgeschlossenen Diskussion erlaube ich mir, sehr geehrte Frau Bundesrätin, liebe Doris, im Namen der zuständigen Kommission die Bemerkung: Dieses Engagement werden Dir die zukünftigen Generationen danken! Merci vielmal!