Schmid Martin · Ständerat · 2018-12-11
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-11
Wortprotokoll
Ich bin einer derjenigen, die die Aktienrechtsrevision, nachdem wir in der Kommission darauf eingetreten sind, in der Gesamtabstimmung abgelehnt haben. Ich habe mindestens hier genügend Anträge gestellt. Ich bin nach Abschluss der Detailberatung in der Kommission innert dreissig Sekunden zum Schluss gekommen, dass diese Gesamtabwägung nach meiner politischen Auffassung nicht stimmt und dass es besser ist, jetzt dieses gesamte Projekt in allen Dimensionen zu beerdigen - um die Worte von Kollege Caroni aus "Der Bestatter" aufzunehmen - und nicht weitere Runden zu drehen.
Ich glaube, dass unsere Kommission - deshalb bin ich auch darauf eingetreten - die Chance hatte, ein politisches Konzept zu verwirklichen, das dann auch in einer Schlussabstimmung in beiden Räten hätte angenommen werden können. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass unsere Kommission in der Detailberatung andere Entscheidungen getroffen hat. Ich war auch dabei. Ich habe mich dieser Arbeit auch nicht verweigert. Aber dann, nach Abschluss der Detailberatung, bin ich klar zum Schluss gekommen, dass die Revision aus meiner Sicht mehr Nachteile als Vorteile bringt.
Es wird zu Recht auch von Professoren darauf hingewiesen, dass es aus einer theoretischen Optik seit Jahrzehnten geraten wäre, wenn wir in gewissen Details, an gewissen Positionen Verbesserungen vornehmen würden. Das will ich gar nicht bestreiten. Es ist in jedem Gesetz so, dass es aus einer idealtheoretischen Sichtweise Verbesserungen geben könnte. Man darf aber auch die Gesamtabwägung sehen, was das letztlich für die Umsetzenden, für die Aktiengesellschaften, für die Praxis heisst. Da teile ich die professoralen Einschätzungen nicht. Ich war ja auch einmal Assistent an einer Universität, wir haben Kommentare geschrieben und hatten Freude an neuen Regulierungen, weil wir Seminare organisieren und die Unternehmen beraten konnten, was jetzt neu geändert werden muss. Da kann ich Ihnen auch noch sagen, dass ich als Anwalt, der in gesellschaftsrechtlichen Fragen tätig ist, sogar ein gewisses Interesse an einer Revision des Aktienrechts hätte, weil das für unser Geschäft sicher nicht [PAGE 1005] nachteilig wäre. In der Regel führt jede Regulierungsänderung, die wir hier beschliessen, draussen zu Anpassungsbedarf, und meistens führt das eben auch zu Beratungen.
Da frage ich mich einfach in der Gesamtabwägung, ob wir jetzt im Aktienrecht diesen Reformstau haben, Herr Levrat. Ich glaube nicht. Ich halte mich da an das Communiqué der CVP, wenn ich das hier so sagen darf, vom 23. November 2016. Dort steht vieles geschrieben, was ich eins zu eins unterstreichen kann, und ich möchte dies jetzt auch nicht weiter darlegen. Beispielsweise steht dort, eine Aktienrechtsrevision schaffe auch neue Unsicherheiten für die Wirtschaft usw. Sie können es im Internet nachlesen. Die Schlussfolgerung war dann diejenige, dass man zurzeit keinen Handlungsbedarf sehe.
Ich kann mich dieser Schlussfolgerung vollumfänglich anschliessen und habe dann auch in der Kommission so gestimmt. Ich bin nach getaner Arbeit zum Schluss gekommen, dass diese Revision mehr Unsicherheiten, mehr Nachteile, mehr Eingriffe in die Privatwirtschaft bringt. Da bin ich sehr kritisch, und deshalb habe ich Nein gestimmt.
Ich möchte jetzt aber ein bisschen das Votum von Kollege Janiak noch unterstützen. Wenn er sagt, ob es denn sinnvoll ist, das an unsere Kommission zurückzuweisen - da habe ich schon erhebliche Vorbehalte. Wie soll denn die Kommission, die es schon beraten hat, nach einem offen formulierten Rückweisungsauftrag eine neue Arbeit machen? Wir haben diese Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen von unseren Positionen aus getroffen. Ich als Mitglied der Economiesuisse habe diese Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt, nachdem die Economiesuisse sie noch unterstützt hat. Insoweit möchte ich einfach darauf hinweisen: Das sind eigenständige Positionen, die jedes Mitglied der Kommission für Rechtsfragen dort wahrgenommen hat. Ich glaube auch, dass wir vorbereitet waren und wussten, was wir tun; wir hatten einfach unterschiedliche Positionen. Da frage ich mich dann schon, ob eine Rückweisung an die Kommission und das Einholen eines Mitberichtes bei der WAK, in der Herr Levrat und ich sitzen, also wieder dieselben, die schon in der Kommission für Rechtsfragen unterschiedliche Positionen hatten, etwas bringt. Das müssen Sie sich sehr gut überlegen.
Ich bin deshalb ehrlicherweise jetzt für den Nichteintretensantrag, weil ich einfach nicht glaube, dass wir mit dieser Vorlage zu einem Ziel kommen und dass wir am Schluss in beiden Räten die Schlussabstimmungen überleben werden. Der Antrag Germann wäre, wenn schon, eine Alternative. Dieser ist insoweit ehrlicher, als man das Geschäft an den Bundesrat zurückweist, um dort insbesondere auch die VegüV-Themen aufzuarbeiten.
Kollege Minder hat aus meiner Sicht ein Stück weit Recht, wenn er sagt, das sei gesetzgeberisch umzusetzen, auch wenn es aus meiner Sicht heute verfassungsrechtlich unproblematisch ist, weil Sie ja gerade in die Verfassung geschrieben haben, dass eine gesetzesvertretende Bundesratsverordnung auch verfassungsrechtskonform ist. Insoweit haben wir also nicht einen unmittelbaren Handlungsbedarf.
Ich komme zum Schluss: Aus meiner Sicht bringt diese Revision in einer Abwägung keine Vorteile für die Wirtschaft, und deshalb lehne ich sie ab. Ich werde das auch weiterhin tun. Falls Sie auf die Vorlage eintreten, dann macht aus meiner Sicht nur der Einzelantrag Germann Sinn, eine Rückweisung an den Bundesrat, nicht aber an die Kommission, die das Geschäft schon beraten hat.