Stamm Luzi · Nationalrat · 2018-12-11
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-11
Wortprotokoll
Wenn ein Anwalt sein Honorar gegenüber dem Klienten vor Gericht geltend machen will, muss er an die Aufsichtsbehörde gelangen. Je nach Kanton muss er zum Beispiel zum Kantonsgericht oder zum Obergericht gehen. Das ist eine Verkomplizierung des Verfahrens, die auch nie im Interesse des Betroffenen liegen kann, also des Klienten. Alle Beteiligten sollten meines Erachtens ein Interesse daran haben, dass man dieses komplizierte System abschafft.
Ich bin allergisch gegen Anwälte, die zu hohe Honorare verlangen. So gesehen, ist es selbstverständlich und gut, dass die Gerichte diese Honorare überprüfen können, aber man muss wie gesagt zurzeit einen Umweg machen und via Aufsichtsbehörde vorgehen. Das hat in vielen Fällen einen kontraproduktiven Effekt.
Ein Klient, der sich mit einer Forderung des Anwalts konfrontiert sieht, zum Beispiel von bescheidenen 1000, 2000, 3000 Franken, setzt sich zur Wehr und wendet ein, der Anwalt habe das gar nicht zugut. Jetzt muss dieser beim Obergericht oder Kantonsgericht ein Verfahren einleiten. Wenn der Klient verliert, bezahlt er erstens dieses Verfahren. Zweitens bezahlt er auch noch die Gerichtskosten. Sie wissen, wie das Gerichtssystem in der Schweiz funktioniert. Wenn Sie von jemandem Geld wollen, seien das 1000 Franken oder 5000 Franken oder 10[NB]000 Franken usw., dann ist der normale Weg, dass man zum Friedensrichter geht. Dann muss man nachher ans Bezirksgericht oder ans Kreisgericht usw. gehen. Diese Verfahren sind gut und schützend genug.
Man könnte beim Fall "Anwalt gegen den Klienten" auch statuieren: Wir machen es wie bei den Scheidungen, d. h., man lässt die Öffentlichkeit nicht zu, wenn man verhindern möchte, dass dann irgendwelche Geheimnisse an die Öffentlichkeit gehen.
Der Anwalt kann ja kommen und sagen: "Ich habe eine bestimmte Summe zugut, 3000 Franken, 10[NB]000 Franken." Dann muss ihn der Friedensrichter fragen: "Wie begründen Sie denn Ihre Honorarforderung?" Das Gericht muss das ohnehin tun. Dann geht es meistens schriftlich hin und her, der Anwalt muss im Detail ausführen, wie viele Stunden er gearbeitet hat, welchen Stundenlohn er geltend macht usw. Das muss ja das Gericht sowieso überprüfen. Ich wiederhole, man könnte dort einführen - wenn man jetzt dieser Initiative Folge gibt -, dass die Öffentlichkeit beim Gerichtsverfahren ausgeschlossen wird. Es geht um diesen theoretischen Fall, dass der Anwalt sagen muss: "Ich begründe meine Forderung mit diesem und jenem heiklen Punkt, der so heikel ist, dass der Klient geschützt werden muss." Das könnte man regeln.
Zusammengefasst: Der Klient bzw. derjenige, der vom Anwalt betreut wurde, muss heute in aller Regel zweimal bezahlen, wenn er das Verfahren verliert. Er muss z. B. zuerst 700 Franken beim Obergericht bezahlen und dann noch 2000 Franken vor Gericht, wenn er bezüglich der Forderung gegen den Anwalt verliert.
Noch eine Bemerkung: Ich habe gesagt, dass ich allergisch bin auf Anwälte, die zu hohe Forderungen stellen. Folgende Möglichkeit würde ja bleiben: Wir könnten völlig unabhängig von dem, was ich beantragt habe, selbstverständlich statuieren, dass sich ein Klient, der anwaltliche Hilfe braucht, immer noch bei der Aufsichtsbehörde - dem Obergericht oder dem Kantonsgericht - beschweren kann. Das wäre sogar eine gute Sache. Es würde nicht lange dauern, bis bei den Aufsichtsbehörden bekannt wäre, dass diese und jene Anwälte über die Stränge schlagen und chronisch zu viel Honorar verlangen. Es wäre ja ein Einfaches, diese Möglichkeit beizubehalten und nicht anzutasten. In Bezug auf die Forderung wäre aber meine Initiative eine Vereinfachung.
Ich schliesse mit Folgendem: Ich habe gerade über das Wochenende die Broschüre "schlaue Ideen für Deregulierungen" gelesen. Die FDP-Präsidentin, der GLP-Präsident, der CVP-Präsident, sie alle stehen dort für eine Entschlackung ein. Mein Vorstoss wäre ein Paradebeispiel dafür, wie eine Entschlackung möglich wäre.