Barrile Angelo · Nationalrat · 2018-12-11
Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-11
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat am 18. Oktober 2018 die von Nationalrat Marco Chiesa im September 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt eine Änderung der Bundesverfassung, damit nur Personen in den Bundesrat gewählt werden können, die ausschliesslich die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Nun kommen wir zu den Erwägungen der Kommission. Gemäss Bundesverfassung sind alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger in den Bundesrat wählbar, also auch Schweizerinnen und Schweizer mit zwei oder [PAGE 2111] mehr Staatsbürgerschaften. Vielleicht ist es Ihnen nicht ganz bewusst, aber heute besitzen 20 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer zwei oder mehrere Staatsbürgerschaften und sind in der Schweiz stimmberechtigt. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative wären alle diese Personen a priori einfach automatisch nicht mehr in den Bundesrat wählbar. Gemäss der Mehrheit der Kommission besteht kein Anlass, all diese Personen unter Generalverdacht zu stellen und ihnen eine mangelnde Loyalität gegenüber der Schweiz zu unterstellen. Es gab bisher keine Beispiele, die Anlass dazu geben würden.
Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die politisch aktiv werden, sind sehr wohl fähig, für sich zu entscheiden, welches Land sie politisch vertreten möchten, ohne ständige Interessenkonflikte zu haben. Es ist eine individuelle Entscheidung, wenn man denkt: Wenn ich zu wenig loyal bin, gebe ich eine Staatsbürgerschaft ab. Aber die Kommission findet, es gehe zu weit, a priori diese Menschen von einer Wahl auszuschliessen.
Bei einer Bundesratswahl ist es nämlich die Aufgabe der Mitglieder der Bundesversammlung - also von uns allen - zu prüfen, ob eine Person für das Amt geeignet ist. Da gibt es viele verschiedene Erkenntnisse, die mit einfliessen. Es ist unsere Aufgabe einzuschätzen, ob eine Person unser Land loyal vertreten kann oder nicht. Dabei spielt eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht die Hauptrolle; sie kann beim Entscheid des einzelnen Mitglieds eine Rolle spielen - das soll aber jedes Mitglied selber entscheiden.
Folgt man der Argumentation des Initianten und stellt die Loyalität von Doppelbürgern und Doppelbürgerinnen infrage, müsste man konsequenterweise die Loyalitätsfrage für weitere Berufe stellen, beispielsweise für Mitarbeitende des Bundes, die mit Aufgaben im Bereich des Zolls, der Sicherheit und der Migration beauftragt sind. Dies ginge der Kommission deutlich zu weit. Für beides sehen wir keinen Anlass und Bedarf.
Eine Kommissionsminderheit unterstützt die parlamentarische Initiative. Wie Sie gehört haben, sieht sie ein Problem mit Loyalitäts- und Vertrauenskonflikten, gerade wenn das Bundesratsmitglied die Schweiz auch in internationalen Gremien vertreten sollte.
Der Entscheid in der Kommission fiel mit 13 zu 9 Stimmen. Gemäss den Erwägungen, die Sie gehört haben, beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.