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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-12-12

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Worum geht es bei diesen drei Vorstössen? Es geht um ein Thema, das die Gemüter bewegt aufgrund von Fällen von überrissenen Provisionen, die auch medial die Wogen hochgehen liessen. Es geht um Provisionen, die in der Grundversicherung der obligatorischen Krankenversicherung nichts zu suchen haben. Das ist die einhellige Meinung Ihrer Kommission und auch der Öffentlichkeit, wie man es spüren und wahrnehmen kann.

Man könnte diesem Thema mindestens diesen Morgen oder auch noch mehr widmen, doch im Sinne der zielgerichteten Debatte, wie es auch vom Präsidenten gewünscht wurde, und im Sinne der Zusammenfassung der ausführlichen Kommissionsdebatte möchte ich mich beschränken. Ich beschränke mich in Bezug auf die Motion der SGK auf drei Punkte: Ich möchte erstens den Prozess würdigen, zweitens die Vorlage oder den Vorschlag, den wir ausgearbeitet haben, präsentieren und diesen drittens abgrenzen von anderen Vorschlägen, die auch eingebracht wurden.

Zum ersten Punkt, der Würdigung des Prozesses: Hier möchte ich in allererster Linie auch dem Präsidenten der Kommission, Joachim Eder, herzlich danken. Er hat einen komplexen Prozess sehr umsichtig gestaltet und einen Dialog ermöglicht, der in unseren Augen auch zu einer guten Lösung geführt hat. Ich möchte auch dem Bundesamt für Gesundheit danken, selbstverständlich auch dem zuständigen Bundesrat und dem erweiterten Kreis der angehörten Gruppierungen und Personen. Insbesondere auch aus der Branche durften wir auf eine sehr konstruktive Mitwirkung zählen; das möchte ich hier auch betonen und würdigen.

Wie sieht unser Vorschlag aus? Nach breiten Anhörungen und einer Auslegeordnung von acht verschiedenen Varianten haben wir uns einstimmig auf einen Vorschlag geeinigt. Handlungsbedarf war übrigens absolut unbestritten. Wir wollten ihn aber differenziert angehen, diesen Handlungsbedarf, differenziert in zweierlei Hinsicht: einerseits in Bezug auf die Selbstregulierung. Diese möchten wir nicht unterbinden, diese möchten wir auch nicht schwächen, wir möchten sie eher untermauern - untermauern in dem Sinne, dass Verbindlichkeit hergestellt werden kann und auch Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen werden. Andererseits möchten wir den Handlungsbedarf differenziert angehen, gemäss der Unterscheidung Grundversicherung einerseits und Zusatzversicherung andererseits. Darum sehen Sie, dass unser Vorschlag auf diesen verschiedenen Ebenen auch verschiedene Vorschläge beinhaltet.

Ich komme nun zum dritten Punkt, zur Abgrenzung unseres Vorschlages. Unser Vorschlag nimmt zentrale Elemente der eingereichten Vorstösse auf - also meines Vorstosses 17.3964 bzw. jenes von Frau Birrer-Heimo und auch der Vorschläge aus den Reihen der angehörten Kreise. Aber er wählt einen leicht anderen Weg als beispielsweise die Motion Birrer-Heimo, über die wir heute auch zu befinden haben. Unser Vorschlag lehnt sich stark an den Input der Branche an, [PAGE 1036] aber er umfasst in Bezug auf die Provisionen ausschliesslich den Grundversicherungsbereich. Warum? Bei den Anhörungen haben wir auch die Finanzmarktaufsicht und die Wettbewerbskommission angehört, und diese äusserten doch ziemlich starke Bedenken in Bezug auf eine Ausweitung auf die Zusatzversicherung, wie sie von der Branche empfohlen - oder man darf fast sagen: aktiv gewünscht - wird. Wettbewerbsverzerrungen und Marktverzerrungen könnten die Folge sein.

Wir haben uns dazu entschieden, uns in Bezug auf die Provisionen auf die Grundversicherung zu beschränken. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass damit nicht alle Wünsche berücksichtigt und aufgenommen werden; wir haben aber doch einen gemeinsamen Nenner im Sinne einer verbindlichen und gesetzlich untermauerten Lösung gefunden. Die Kommissionsmotion, die wir Ihnen hier vorschlagen, bringt eine doch verbindliche Regelung bei den Vermittlerprovisionen, sie bringt Sanktionsmöglichkeiten, und sie bringt Qualitätssicherung. Sie fordert nämlich die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, damit der Bundesrat im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung eine Branchenlösung zur Regelung der Provisionen als allgemeinverbindlich erklären, Änderungen genehmigen sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsehen kann. Das betrifft den Bereich der Grundversicherung.

Im Bereich der Zusatzversicherung soll der Bundesrat ebenfalls eine Branchenlösung für allgemeinverbindlich erklären und Sanktionen vorsehen können, hier in Bezug auf das Verbot der telefonischen Kaltakquise, auf den Umfang der Ausbildung sowie auf die Pflicht, ein Beratungsprotokoll zu führen, das sowohl vom Kunden als auch vom Berater unterzeichnet wird. Diesen differenzierten, aber präzisen und verbindlichen Vorschlag unterbreitet Ihnen die Kommission. Wir bitten Sie also, die Motion 18.4091 anzunehmen.

Gleichzeitig haben wir über die Motion Birrer-Heimo 17.3956 zu befinden. Sie sehen, dass wir mit unserer Kommissionsmotion einen gewichtigen Teil dieser Motion aufnehmen, indem ebenfalls eine gesetzliche Änderung und Anpassung vorgenommen werden soll, wobei im Bereich der Allgemeinverbindlicherklärung von Branchenlösungen vorgegangen werden soll und nicht im Sinne einer Delegation der Kompetenz direkt an den Bundesrat. Ich hatte meinerseits eine Motion eingereicht, die den gleichen Wortlaut hatte wie diejenige von Frau Birrer-Heimo, war aber bereit, diese aufgrund unserer neuen Kommissionsmotion zurückzuziehen. Konsequenterweise ist es das Anliegen der Kommission, dass mit der Annahme der Kommissionsmotion die Motion Birrer-Heimo abgelehnt werde.

Ein Letztes noch, dies in Bezug auf das dritte Geschäft, die Standesinitiative St. Gallen 18.305: Diese Standesinitiative will viel weiter gehen, sie will ein Verbot. Wir haben uns in der Kommission dagegen ausgesprochen, hier mit einem Verbot dem Handlungsbedarf zu begegnen; vielmehr schlagen wir vor, den Weg unserer Motion einzuschlagen. Wir bitten Sie daher, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.