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Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-12-12

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12

Wortprotokoll

Vor gut zwei Jahren hat der Vorschlag des EDI zur Neueinteilung der Prämienregionen zu einigem Aufruhr und vielen roten Köpfen geführt. Sowohl betroffene Kantone, die heute zwei bis drei Prämienregionen haben, wie besonders betroffene Regionen, zum Beispiel das Emmental oder der Oberaargau, aber auch die Krankenversicherer sind auf die Barrikaden gestiegen. Im Kanton Zürich zum Beispiel haben in der Konsultation des Regierungsrates sämtliche Parteien die vorgeschlagene Neuregelung der Prämienregionen auf Basis der Bezirksebene abgelehnt. Auch die [PAGE 1038] zuständigen Regierungsräte in Luzern und Bern haben sich in aller Deutlichkeit gegen den Vorschlag des EDI ausgesprochen, im Kanton Bern sogar noch im Auftrag des Grossen Rates.

Das Problem des neuen Vorschlages des EDI von 2015 liegt darin, dass die Bezirksebene zum einen rein gar nichts mit der Krankenversicherung zu tun hat - dies im Gegensatz zur Kantons- und zur Gemeindeebene -, so zum Beispiel wegen der mit Krankenkassenprämien verknüpften Sozialleistungen, oft auch bezüglich der Kontrolle der Krankenkassenpflicht oder, je nach Kanton, bezüglich der Beiträge zur Verbilligung bei den Sozialhilfen. Zum andern würden innerhalb eines Bezirkes sehr günstige ländliche und sehr teure städtische Gebiete zu einer einzigen Prämienregion nivelliert. Die Bevölkerung in Gemeinden mit systematisch günstigeren medizinischen Strukturen und entsprechend auch tieferen Kosten müsste dann jene in systematisch teureren, eher städtischen Gemeinden quersubventionieren. Das wäre nicht nur stossend, sondern mit Blick auf die bereits heute übermässigen Kosten der Krankenversicherung eben auch ein falscher Anreiz. Daraus resultierende Prämienerhöhungen im Bereich zweistelliger Prozentwerte wären zudem nicht verkraftbar gewesen.

In der Folge der Veröffentlichung der Absichten gab es sowohl im Nationalrat wie auch bei uns hier im Ständerat die Vorstösse von Andreas Aebi und Hannes Germann, die im Wesentlichen forderten, das Bewährte bei den Prämienregionen sei beizubehalten.

Unsere Kommission hat sich im Rahmen der Konsultation zur Verordnungsänderung in langwierigen Abklärungen und Hearings mit dem Thema mehrmals und sehr intensiv auseinandergesetzt. Es zeigte sich Folgendes: Dem EDI ist es zum einen nicht gelungen nachzuweisen, dass der Vorschlag von 2015 sowie eine Nachbesserung kostengerechter sind als die aktuelle Einteilung der Prämienregionen. Es gibt Hinweise von Versicherungsmathematikern, die sogar das Gegenteil nachwiesen. Zum andern schien der Vorschlag der Krankenversicherer sehr kompliziert zu sein, was es wohl auch schwierig gemacht hätte, diesen der Bevölkerung zu erklären.

Die Kommission hat sich deshalb entschieden, mit ihrer Motion darauf hinzuwirken, dass die jetzige Einteilung beibehalten werden soll, weil es schlichtweg keinen überzeugenden neuen Vorschlag gab. Für einmal wird also nicht das Gesetz aufgrund einer besonderen Situation angepasst. Vielmehr bildet der Status quo die Basis, um das Gesetz anzupassen.

Der Bundesrat argumentiert nun, dass der Gesetzgeber mit der Annahme dieser Motion, die den Beibehalt des Status quo verlangt, eine Ungleichbehandlung der Versicherten der verschiedenen Kantone einführen würde. Hierzu möchte ich erstens darauf hinweisen, dass die aktuell gültige Einteilung der Prämienregionen immer aufgrund der Entscheide im EDI und in Rücksprache mit den Kantonen zustande gekommen ist. Der Vorwurf fällt also letztlich auf den Bundesrat zurück, der ja die Oberaufsicht über das EDI hat. Zweitens ist das EDI wie bereits gesagt den Nachweis schuldig geblieben, dass eine Neueinteilung kostengerechter wäre. Diese Kostengerechtigkeit - gemeint sind Prämienabstufungen aufgrund der realen Kostenunterschiede zwischen den Regionen - ist ja gerade der wichtigste Ausgangspunkt im geltenden Gesetz.

Nicht nachvollziehbar ist ebenfalls das Argument des Bundesrates, dass die Annahme der vorliegenden Motion den Prozess der Gemeindefusionen erschweren könnte. Es gab immer schon Lösungen für die Zuteilung zu Prämienregionen nach einer Gemeindefusion, auch wenn die Entscheidungsgrundlagen dazu eben eher weniger transparent waren. Am Prozess von Gemeindefusionen wird sich bei Annahme dieser Motion rein gar nichts ändern, ausser dass punkto Zuteilung zu einer Prämienregion künftig eine gesetzliche Grundlage und damit die notwendige Transparenz vorliegen wird.

Auch der Befürchtung des Bundesrates möchte ich widersprechen, dass mit der Annahme der vorliegenden Motion künftig jegliche Umgestaltung der Regionen stark erschwert würde. Wenn sich die grosse Unruhe in diesem Dossier, die das EDI mit seinem unglücklichen Vorschlag zur Neueinteilung selber ausgelöst hat, hoffentlich bald gelegt haben wird, sollte auch wieder eine Zeit der Besinnung einkehren. Dies ermöglichte es nämlich dann, dass das Bundesamt für Gesundheit mit den Krankenversicherern und im Einvernehmen auch mit den Kantonen auf konstruktive Weise, ohne einen Gesichtsverlust befürchten zu müssen, einen neuen Vorschlag unterbreiten könnte. Ein solcher künftiger Vorschlag sollte dann nachweislich kostengerecht sein, sodass die Kosten und die Prämien überall optimal übereinstimmen. Das wünschen sich übrigens auch die Regierungsräte in den Kantonen mit den entsprechenden Prämienregionen.

Ich komme zu meinem Fazit: Konstruktive Gespräche zwischen den Beteiligten der Verwaltung und der Versicherer waren in den letzten gut zwei Jahren bei diesem Thema anscheinend leider nicht möglich. Unsere Kommission musste auf der Basis der eingereichten Motionen gewissermassen als Mediator zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und den Versicherern fungieren. Es braucht deshalb in diesem verunglückten Dossier aus meiner Sicht erst mal Ruhe und einen Schlussstrich. Damit können vielleicht in ein paar Jahren, wenn wirklich notwendig und unerlässlich, neue und bessere Vorschläge unterbreitet werden. Da der Bundesrat an seiner Sichtweise festhält und leider auch keinen Schritt zurück macht, müssen wir heute einen Entscheid fällen.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Entscheid der Kommission zu folgen und die Kommissionsmotion anzunehmen.