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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-12-12

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-12-12

Wortprotokoll

Aujourd'hui, vous avez entendu de bons arguments pour et contre la signature immédiate de ce traité, et cela témoigne bien de la situation complexe dans laquelle ce traité spécifique nous place. En effet, dans ce dossier, rien n'est ni tout blanc ni tout noir; il s'agit de bien peser les différents arguments.

Le Conseil fédéral a minutieusement analysé le traité, et il reste convaincu qu'il ne faut pas le signer à ce stade. En revanche, le Conseil fédéral considère que la motion de la commission est un compromis judicieux. Le Conseil fédéral vous proposait de réévaluer sa situation avant 2024, et vous avez voulu, en commission, anticiper cette réévaluation, et bien sûr cela ne contredit pas la volonté du Conseil fédéral qui est, de toute manière, d'être un observateur présent lors de l'évolution de l'application de ce traité, prévue donc dans deux ans.

Il faut faire un pas en arrière: le traité de non-prolifération des armes nucléaires conclu en 1968 est pour la Suisse la pierre angulaire de l'ordre nucléaire. Il constitue la base afin de parvenir un jour - le plus tôt possible - à un monde exempt d'armes nucléaires. Le traité repose sur trois piliers: la non-prolifération des armes nucléaires, l'utilisation civile de l'énergie nucléaire et le désarmement nucléaire. Son plus grand succès réside dans la limitation de la prolifération. Je crois qu'on peut dire très ouvertement que ce but a été atteint. La garantie d'accès au nucléaire civil est également un succès: nous utilisons, dans le nucléaire civil, cette technologie sans avoir besoin d'une interdiction. [PAGE 1053]

Par contre, le bilan en matière de désarmement est mitigé. Si l'on recense aujourd'hui beaucoup moins d'armes nucléaires qu'à l'époque de la guerre froide, la logique de dissuasion nucléaire devrait rester un pilier central de l'équilibre stratégique pour les décennies à venir.

Cette situation a incité certains Etats, soutenus par des ONG, à lancer des négociations au sein de l'ONU visant une interdiction générale et totale des armes nucléaires. La Suisse a participé aux négociations avec l'objectif de jeter des ponts. Elle a finalement, avec beaucoup de réticence, aussi de la part de mon prédécesseur, approuvé l'adoption du traité le 7 juillet 2017.

En même temps, elle a fait une explication de vote critique, énumérant plusieurs questions en relation avec le traité.

Der Titel des Abkommens ist verlockend: Wer will nicht eine Welt ohne Atomwaffen? Es lohnt sich aber, sehr genau hinzuschauen, was die Absicht dieses Abkommens ist, welche Auswirkungen es haben dürfte und wie es die Schweiz in ihrer Brückenbauerrolle am besten unterstützen kann.

An seiner Sitzung vom 15. August 2018 diskutierte der Bundesrat diese Thematik auf der Basis eines Berichtes einer interdepartementalen Arbeitsgruppe. Dieser Bericht steht Ihnen zur Verfügung, und Sie haben ihn auch immer wieder zitiert. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass der Vertrag weiterhin etliche Fragen offenlässt und mit erheblichen Unsicherheiten und Risiken verbunden ist. Der Bundesrat entschied deshalb, den Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu unterzeichnen und vorerst die weiteren Entwicklungen abzuwarten.

Folgende Gründe waren für das Nein des Bundesrates ausschlaggebend:

1.[NB]Ohne die Beteiligung der Kernwaffenstaaten und ihrer Verbündeten wird der Vertrag kaum zur Abrüstung beitragen. Der Vertrag wird die Spaltung der Staatengemeinschaft eher vertiefen. Der Vertrag will ein Zeichen setzen. Das können wir gut verstehen; wir sind alle gegen den Atomkrieg. Aber diese Art von Symbolpolitik bringt die reale nukleare Abrüstung nicht voran.

2.[NB]Der Ansatz, die Nuklearwaffen wie früher die chemischen und biologischen Waffen zu stigmatisieren, wird in diesem Fall nicht funktionieren. Nuklearwaffen sind nicht einfach Waffen: Sie berühren global-strategische Grundsatzfragen. Wir kommen hier nur im Dialog weiter.

3.[NB]Die Stigmatisierung entspricht nicht dem Schweizer Ansatz, dem in den letzten Jahrzehnten bis heute gefolgt wurde. Wir versuchen immer, in der Abrüstung Brücken zu bauen. Wir wollen eine Abrüstung mit den Nuklearwaffenstaaten und nicht gegen die Nuklearwaffenstaaten. Wenn wir jetzt diesen Vertrag unterzeichnen, sind wir in einer Logik der Konfrontation, die unsere bewährte Rolle als Brückenbauer schwächt.

4.[NB]Der Vertrag berücksichtigt die sicherheitspolitischen Interessen zu wenig. Mit seiner Stigmatisierungsagenda setzt der Vertrag in der politischen Praxis einseitig westliche Nuklearmächte unter Druck. Nichtdemokratische Nuklearmächte werden den Vertrag einfach ignorieren können. Diese Asymmetrie ist nicht in unserem Interesse. Fast alle europäischen Staaten sind gegenüber dem Vertrag kritisch eingestellt. Sicherheitspolitisch wichtige Partner der Schweiz, unter anderem unsere Nachbarn Deutschland, Frankreich und Italien, lehnen den Vertrag ab; dies, weil er in seiner jetzigen Form die Sicherheit in Europa eher schwächt als stärkt.

5.[NB]Da die Auslegung einiger Vertragsbestimmungen noch unklar ist, können auch die Nebeneffekte des Vertrags nicht abschliessend beurteilt werden. Zum Beispiel befürchten wir, dass der Vertrag die existierenden Uno-Prozesse untergraben oder duplizieren könnte. Er könnte Blockaden weiter zementieren. Eine Schwächung des für die Schweiz wichtigen NPT-Vertrags wäre nicht im Interesse unseres Landes.

Der Bundesrat sagt aber nicht einfach Nein: Er hat seinen Entscheid mit Begleitmassnahmen versehen. So hat er entschieden, dass die Schweiz als Beobachterin an den künftigen Vertragskonferenzen teilnehmen soll, um die weiteren Entwicklungen und Auswirkungen des Vertrags aus der Nähe mitverfolgen zu können. Als Beobachterin bleibt sie gegenüber dem Vertrag konstruktiv engagiert. Der Bundesrat hat überdies entschieden, dass eine Neubewertung der ganzen[NB]Situation bis spätestens zum Ende des ersten Überprüfungszyklus, das heisst bis 2025, vorgenommen werden soll.

Der Bundesrat unterstützt nun aber - ich habe es Ihnen gesagt - den Antrag der APK-SR, diese Überprüfung etwas vorzuziehen und bereits 2020 vorzunehmen. Es ist zwar etwas früh, aber wir sind bereit, zu diesem Zeitpunkt darüber zu berichten. Wichtige Fragen zum Verbotsabkommen müssen bis dann beantwortet werden. Bis dann dürfte der Vertrag in Kraft sein; er ist heute noch nicht in Kraft. Die dafür notwendigen 50 Ratifikationen werden zeigen, wie weitgehend der Vertrag unterstützt wird und wie sich die regionale Unterstützung präsentiert. Bisher haben erst 69 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 19 haben ihn ratifiziert. 2020 wird somit auch absehbar sein, welche Haltung gleichgesinnte Staaten einnehmen; ich denke hier an Schweden, welches die Frage derzeit sorgfältig abklärt. Ich denke aber auch an Staaten wie die Niederlande oder an andere westliche Verbündete wie Australien, wo parlamentarische Prozesse hängig sind.

Ebenfalls 2020 wird die nächste Überprüfungskonferenz zum ersten Vertrag, zum Non-Proliferation Treaty (NPT), stattfinden: Diese wird Aufschluss über die im NPT vereinbarten praktischen Abrüstungsschritte geben. An dieser Konferenz werden wir auch sehen, wie sich der Atomwaffenverbotsvertrag auf den NPT auswirken wird.

Der Bundesrat beantragt deshalb, den Kompromissvorschlag Ihrer APK zu unterstützen, hingegen die Motion Sommaruga Carlo abzulehnen.

Pour conclure, permettez-moi de dire clairement qu'un non au traité n'est pas un oui aux armes nucléaires. Un non à ce traité n'est surtout pas un non au désarmement nucléaire. Je vous assure que le Conseil fédéral poursuivra sa politique engagée en matière de désarmement nucléaire. Notre tradition humanitaire sera entièrement mise en oeuvre, et à ce propos je réponds immédiatement à la question de la tradition humanitaire.

Unsere humanitäre Tradition wird mit diesem Entscheid vollumfänglich fortgesetzt. Die Schweiz teilt weiterhin das Fernziel einer Welt ohne Kernwaffen. Sie bekräftigt, dass es kaum vorstellbar ist, wie ein Einsatz von Kernwaffen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, erfolgen könnte.

Ich möchte auch die Frage von Frau Ständerätin Fetz zu den Ausführungen im Bericht zur Nato und zur Neutralität beantworten: Der Bericht berührt das sicherheitspolitische Extremszenario eines bewaffneten Angriffs. Im Falle eines direkten bewaffneten Angriffs auf die Schweiz enthält das Neutralitätsrecht keine Pflichten, welche die Schweiz in ihrer Verteidigung einschränken würden. Im Kern ist die Passage auch nichts Neues: Der Sicherheitspolitische Bericht 2016, den Sie bestens kennen und auch angenommen haben, hielt fest, dass die Schweizer Armee im Falle eines bewaffneten Angriffs alle Optionen offenhalten sollte, die autonome Selbstverteidigung sowie die Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit einzelnen Mitgliedstaaten der Nato oder mit der Nato. Natürlich sind solche Überlegungen grundsätzlicher Natur, und es geht nur darum, die strategische Handlungsfreiheit der Landesregierung zu bewahren. Es bestehen diesbezüglich keine Planungen, Absprachen oder Vereinbarungen.

[VS]