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Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-06-11

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-11

Wortprotokoll

Zur Eidgenössischen Versicherungskasse habe ich drei Bemerkungen:

1. Wir haben uns über den Stand der Überführung in die Publica informieren lassen. Zusammenfassend kann ich feststellen, dass die Bereinigung der Dossiers abgeschlossen ist, dass Pilotprojekte laufen. Wenn diese erfolgreich sind, dann wird eine Überführung im Oktober dieses Jahres realistisch sein. Diese Auskünfte im Zusammenhang mit dem Stand der Überführung sind uns erteilt worden, und sie sind in der Zwischenzeit auch publiziert worden. In der letzten Woche hat eine Pressekonferenz stattgefunden unter dem Titel "Pensionskasse des Bundes ist saniert, Publica übernimmt Ende Jahr". Damit können wir also feststellen, dass hier eine langwierige Arbeit abgeschlossen worden ist.

2. Zum Stand der Wertschriftenanlagen; dies ist schon noch einer Bemerkung würdig. Die Situation ist kurz zusammengefasst die folgende: Unsere Subkommission ist über die Wertschriftenanlagen informiert worden. Ich kann einfach Folgendes festhalten: Die Performance des Gesamtvermögens der PKB betrug im Berichtsjahr minus 1,5 Prozent. Dieser Wert liegt unter dem Satz von 4 Prozent, mit welchem die Anlagen beim Bund verzinst werden; er liegt auch wesentlich unter dem technischen Zinssatz von ebenfalls 4 Prozent. Der Grund für dieses Ergebnis liegt darin, dass die Pensionskasse des Bundes jetzt auch in Aktien investiert hat; die Performance des Wertschriftenvermögens ist wegen der insgesamt unerfreulichen Entwicklung der Aktienmärkte auf minus 10,92 Prozent zu liegen gekommen.

Was heisst das? Wir müssen Folgendes zur Kenntnis nehmen: Das ergibt eine Erhöhung des Fehlbetrages um 2,25 Milliarden Franken. Nach Auflösung der Schwankungsreserven von 169 Millionen Franken wurde die Differenz den Fehlbeträgen des Bundes, 1,43 Milliarden Franken, und der Post, 651 Millionen Franken, zugeschlagen. Bei dieser Ausgangslage hat sich auch der Deckungsgrad noch einmal verschlechtert. Beim Bund sind es anstelle von 63,1 Prozent im Jahre 2000 jetzt noch 57,4 Prozent; bei der Post ist der Deckungsgrad von 63,9 auf 58,1 Prozent zurückgegangen.

Die Schlussfolgerung ist die folgende: Wir haben uns Ende letztes Jahr einen Bericht über die Wertberichtigungen und Ausfinanzierungen ausserhalb der Finanzrechnung geben lassen. Darin hat es eine Zusammenstellung, der man entnehmen kann, dass bei der Post und bei der PKB noch erhebliche Jahresraten - bei der Post 350 Millionen Franken pro Jahr, bei der PKB 700 Millionen pro Jahr - vorgesehen sind. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass sich diese Beträge wesentlich erhöhen - es sei denn, Herr Bundespräsident, das Glück hole uns bei diesen Anlagen im Laufe dieses Jahres oder nächstes Jahr noch ein. Aber sonst muss man sich wirklich im Klaren darüber sein, dass die Deckungslücken, von denen wir Ende Oktober vergangenen Jahres ausgegangen sind, noch einmal erheblich grösser geworden sind.

Wir beantragen Ihnen im Übrigen, die Rechnung der Pensionskasse zu genehmigen. Ich verweise auf den Bericht des Pensionskassenexperten auf Seite 612 der Botschaft. Dann hat ja auch die Kontrollstelle Ernst & Young einen Bericht verfasst. In diesem Bericht - der nicht in der Botschaft steht - wird gemäss der Beurteilung der Kontrollstelle empfohlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

3. Ein Hinweis auf die nicht genehmigten Jahresrechnungen 1994 bis 1997, dies im Sinne eines "ceterum censeo": Da hat sich die Finanzkommission der Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung 2001 angeschlossen; sie schliesst nämlich die vom Parlament nicht genehmigten Jahresrechnungen 1994 bis 1997 nicht ein.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle sieht vor, dem Parlament auf den Zeitpunkt der Überführung der Vorsorgetätigkeit auf die Publica hin, d. h. auf Ende dieses Jahres, die pauschale Genehmigung dieser Jahresrechnungen zu beantragen. Ob Sie dann diesem Antrag folgen, das können wir dann noch diskutieren. Ich habe Ihnen jetzt einfach in Aussicht gestellt, wie man das bezüglich der nicht genehmigten Rechnungen 1994 bis 1997 sieht.

Sie haben dem Bundesbeschluss I über die eidgenössische Staatsrechnung entnehmen können, dass wir eine Differenz zum Nationalrat haben. Diese beruht darin, dass wir ordnungsgemäss einen Absatz 2 in Artikel 1 haben, der sich noch mit der Genehmigung der Pensions- und Einlegerkasse beschäftigt. Das ist einfach eine formelle Korrektur, die wir noch vorgenommen haben.